UNSERE UNTERSTÜTZER
HERZLICH WILLKOMMEN AUF DER INI REFORM 2018!
Dieses Projekt möchte dol2day demokratisieren und baut auf eine weite Unterstützung der Doler und natürlich auch das Vertrauen unserer Redaktion.

Diese Idee möchte dol2day von Grund auf eine demokratische Basis stellen mit allen Instanzen und somit zu einer spannenden Politiksimulation mit vielen interessanten Organen und Spielelementen steuern. Dieser Ansatz möchte Dol näher an den Mitspieler bringen und auch ein wenig näher an die Realität.

Derweilen erstreckt sich die Demokratie in dol2day auf eine Kanzlerwahl. Sollten wir nicht den Sprung zu mehr direkten und indirekten Elementen der Demokratie wagen. Wollen wir nicht die Instanzenzüge des realen Lebens simulieren. Wollen wir ein wenig mehr Demokratie hier wagen. Diesem Motto: "Mehr Demokratie wagen" ist dieses Projekt gewidmet.
UNSER TEAM




Kanzler: Alpenkänguru I.

Vizekanzler: BArg

PARLAMENTARISMUS WAGEN
Eine Demokratiesimulation ohne Parlament erscheint in letzter Instanz amputiert.

Das dolsche Parlament soll ein Zweikammernparlament sein. Die erste Kammer soll aus mindestens 10 Doler bestehen. Die Größe soll von der Anzahl der Wahlteilnehmer abhängig sein.

Ein Beispiel sei hier gebracht:

100 Wähler -> 10 Abgeordnete
200 Wähler -> 15 Abgeordnete
300 Wähler -> 20 Abgeordnete

Die weitere Rechnung ginge in dieser Folge weiter. 5 Abgeordnete pro 100 weiterer Wähler.

Die Wahl würde analog dem heutigen Wahlrecht zur Kanzlerwahl ablaufen.

Parteien könnten zur Wahl einzeln antreten oder als Wahlliste. Die Parteien/Bündnisse reichen sogenannte starre Listen ein.

Diese Mandate werden in zwei Verfahren vergeben.

Im ersten Verfahren kommt die Formel:

Die gültigen Stimmen werden addiert und mit der Summe der um die Zahl eins erhöhten zu vergebenden Mandate dividiert. Die Zahl ist aufzurunden.

Die nicht ausgenützen Mandate und Reststimmen werden in einem zweiten Verfahren nach d'Hondt verteilt

Das Parlament tritt spätestens 7 Tag nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen und wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Ist der Präsident verhindert, so vertritt ihm der dolälteste Abgeordnete (es gilt das Anmeldedatum des aktuellen Accounts). Auch hier gilt die Regel, welche für alle Personenwahlen durch das Parlament zur Anwendung kommt: Nach 3 Wahlgängen genügt die relative Mehrheit.Bei Stimmengleichheit folgt ein 4. Wahlgang, danach Losentscheid durch die Redaktion.

Zwischen 10 und 14. Tag nach der Wahl wählt sie den Dolkanzler nach den gleichen Regeln, wie den Parlamentspräsidenten.

Die Legislaturperiode dauert 4 Monate. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht vorgesehen.

Im Falle eines Ausscheidens eines Abgeordneten, rückt ein Anderer von der eingereichten Wahlliste nach. Ist die Liste ausgeschöpft, so kann die nominierende Wahlpartei eine Liste nachreichen.

Das Parlament hat folgende Rechte:

- Wahl des Parlamentspräsidenten
- Verabschiedung von Gesetzen
- Anrufung des dolschen Gerichtshofes mit 1/3 Beschluß
- Resolutionsanträge an die Redaktion
- Einleitung von Dolisziten
- Einleitung von Regierungs und Oppositionsdolisziten als Basisdoliszit
- Wahl des Dolkanzlers (im 3 Durchgang mit einfacher Mehrheit).

Die Sitzungen finden in Foren statt und können auch in Chatform abgehalten werden. Beratungen zu einem Thema können von Parlamentspräsidenten zwischen 3-14 Tagen angesetzt werden.

Die Abwahl eines Präsidenten kann per begründeter Verfassungsanklage über den dolschen Gerichtshof erfolgen. (1/3 der Abgeordneten)

Die zweite Kammer

Da eine Länderkämmer hier wohl keinen Sinn ergäbe, wird die zweite Kammer von Vertretern der Parteien gebildet. Jede Partei entsendet einen Vertreter.

Diese Kammer kann Gesetze der ersten Kammer beinspruchen. Dies kann zu einer Verhandlung führen oder zu einem Beharrungsbeschluß der ersten Kammer, womit das Gesetz in Kraft tritt.

Der große Rat

Diese Institution hat folgen Aufgabe, er wählt das Staatsoberhaupt. Der Dolpräsident (siehe Punkt Dolpräsident) soll eine Instanz sein, welche die Gesetzt überwacht und welcher eine moralische Instanz ist. Die Wahl erfolgt in längsten 3 Gängen und im dritten Gang gilt die relative Mehrheit. Kommt es im dritten Gang zu einem Gleichstand, so wird ein vierter Wahlgang durchgeführt. Sonst entscheidet die Redaktion per Losentscheid. Der große Rat kann auch eine Amtsenthebungklage gegen den Präsidenten beim dolschen Gerichtshof einleiten.

Der große Rat wird vom Parlamentspräsidenten geleitet, ebenso wie die Zweite Kammer.
DER DOLPRÄSIDENT - EINE MORALISCHE INSTANZ
Der Dolpräsident wird von der großen Kammer nach den beschriebenen Vorgängen gewählt. Er ist die höchste Instanz der Communityselbstverwaltung

Seine Aufgabe ist Überprüfung der Gesetze auf ihre Gesetzmässigkeit. Er kann Gesetze an den dolschen Gerichtshof zur Prüfung weiterverweisen. Er prüft, ob die Gesetze ordentlich zustande gekommen sind. Er bildet eine 3 Instanz vor der Redaktion und kann Amnestien bei Vergehen aussprechen. Diese müssen von der Redaktion bestätigt werden.

Er wird für 6 Monate gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Es kann jeder Doler kandidieren, welche aktiv und passiv für die Kanzlerwahl wahlberechtigt ist

DER DOLKANZLER
Der Dolkanzler ist Vorsitzender der Regierung. Sollte er Minister ernennen, so ist er weisungsbefugt. Er ist berechtigt Gesetze als Regierungsvorlage dem Parlament vorzulegen. Er kann mittels konstruktiven Misstrauensvotum vom Parlament abgewählt werden oder durch eine Verfassungsklage beim Dolgericht. In diesem Fall hat das Parlament einen Nachfolger zu wählen. Ebenso bei einem Rückritt. Seine Legislaturperiode endet mit der Neuwahl durch ein neues Parlament.Er kann einen Vertreter für seine Abwesenheit benennen.
DER DOLSCHE RECHTSSTAAT
Der dolsche Rechtsstaat soll in Zukunft aus 3 Instanzen bestehen, welche durch die obligatorische Instanz der Redaktion ergänzt wird.

1. Instanzenzug unverändert Schiedsgericht
2. Ein Gerichtshof aus 5 Richtern, welche der Dolpräsident auf Vorschlag der Regierung/des Kanzlers ernennt und welche vom Parlament in einem Hearing begutachtet werden. Das Parlament kann ein Veto gegen einzelne Kandidaten einlegen. Diese sind durch neue Vorschläge zu ersetzen.

Der Gerichtshof ist zuständig für
- Verfassungsklagen des Parlaments
- Beschwerden gegen SG-Urteile
- Prüfungen von Dol-Gesetzen

3.Gnadengesuch an Präsidenten
Als dritte Instanz ist der Präsident vorhanden. Er kann Gnadengesuche von Dolern stattgeben, diese ablehnen oder an gleich an die Redaktion weiterleiten.
MODERATOREN
Moderatoren:

Die Moderatoren sollen nach folgenden Schlüssel

1 von Präsident
1 von Parlament
1 von Kammer
1 von Kanzler/Regierung
1 durch Volkswahl

aufgeteilt ernannt werden. Sie sind zu Beginn jeder Amtszeit zu ernennen oder ihre Amtszeit ist durch das zuständige Organ zu verlängern.

Die jeweilige Ernennung hat jeweils 14 Tage nach Wahl der jeweiligen Organe zu erfolgen.

Sie sind der Redaktion zu melden und erfolgt von dort innerhalb von 7 Tagen kein Einspruch, so treten sie das Amt an. Die Volkswahl hat eine Woche nach der Parlamentswahl stattzufinden. Zur Volkswahl darf jeder Doler antreten welcher das aktive und passive Wahlrecht besitzt und keiner anderen Instanz angehört.

DIREKTE DEMOKRATIE UND INDIREKTE DEMOKRATIE
Folgende Instrumente der Basisdemokratie sollen bestehen oder bestehen bleiben

Volksbegehren (Doliszite)

Parteiendolisizite

Regierungsdoliszite

Oppositionsdoliszite

Vizekanzler
Der Vizekanzler soll wieder Bestandteil der Dol2dayverordnung sein. Er kann wie die gesamte Regierung vom Kanzler ernannt werden. Er tritt im Fall eines Rücktritts an Stelle des Kanzlers an und kann einen Vizekanzler ernennen. Die Legislaturperiode läuft somit normal aus.

Kalendereform
* Abschaffung der Feiertage oder Reform dieses Kalenders

Themenwoche
* Europawochen

- Europas Chancen - Europas Probleme - Europas Zukunft
Mitgliederwerbung
Wir wollen uns mit den Dolern überlegen, ob es Wege gibt zur Werbung wirklicher neuer Doler. Plattformen oder auch direkte Wege wollen wir überlegen und hier über die Dauer von Legislaturperioden denken. Eine Ini könnte hierfür als Basis dienen.
Monatlicher Chat
Wir wollen einmal im Monat mit der Community einen Chat abhalten. Idealerweise würden wir uns auch eine Teilnahme der Redaktion wünschen. Hier soll ein Austausch stattfinden. Davor könnte man einen PV Chat abhalten, den es früher gab.
Schiedsgericht - Bimbesstrafen
Wir wollen zu den Strafen einen fixen Bimbesstrafenkatalog einführen:

Ermahnung 2,5 % der Jahrespunkte
Verwarnung 5 % der Jahrespunkte
1 Woche Sperre 10 % Prozent der Jahrespunkte
2 Wochen Sperre 25 % Prozent der Jahrespunkte
3 Wochen Sperre 50 % Prozent der Jahrespunkte
4 Wochen Sperre Vermögenverfall