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1 - 10 / 36 Abstimmungen+10Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  @Info  28.02.2024 11:04 Uhr
Stimmst Du dem Doliszit zur Einführung der Umfragekategorie "Klima und Umwelt" zu?
Die vorgeschriebene Diskussion im KAF fand hier statt:

http://dol2day.com/index.php3?thread_id=297542&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.57,6%  (19)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.42,4%  (14)
 
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Von:  rKa  01.11.2022 19:06 Uhr
Stimmst du dem Basisdoliszit zur Trennung der Kategorie Spaß & Vermischtes zu?
Die vorgeschriebene Diskussion fand hier statt:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=297127&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

Die vorgeschriebene Ini mit der dazu vorgesehenen offenen Abstimmung findet ihr hier:

http://www.dol2day.com/index.php3?position=14000&ini_id=4459
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. 83,3%  (25)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. 16,7%  (5)
 
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Von:  rKa  03.06.2021 13:50 Uhr
Stimmst du dem Basisdoliszit zur Reform der Parteienrichtlinien zu?
Die vorgeschriebene Diskussion zum Basisdoliszit ist beendet.

Die Diskussion ist hier nachzulesen:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=296802&position=2221&ini_id=4242

Der ENTWURFSTEXT lautet wie folgt:

I. Dol-Parteien

1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.

2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.

Mindestmitgliederzahl

3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:
- Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter einen aktiven Doler fallen.
- Wenn eine Partei 4 Wochen am Stück unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft.
- Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten 3 Monate angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.

3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht:
- Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day,
- die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.

3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.

II. Gründung von Dol-Parteien

Bedingungen und Kontrollrat

1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.

2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.

2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 20 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.

3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden:
- Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen.
- Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
- Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.

3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.

Gründungsphase

4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:

Unterstützer und Gründungsmitglieder

4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 10 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.

4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen 3 aktive Doler als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.

4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.

4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.

4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.

Gründer

5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.

5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.

III. Auflösung von bestehenden Parteien

1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen.

2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt.

3. Eine Partei, die 4 Wochen am Stück unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus.

4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.

IV. Ausschlüsse

1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.

2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.

Die Abstimmung dauert sieben Tage. Ãœber ihr Stattfinden wird per Rundmail informiert. Zur Annahme ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.57,1%  (20)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.42,9%  (15)
 
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Von:  @Info  22.04.2021 16:18 Uhr
Stimmst du dem Doliszit zur weiteren Änderungen der Schiedsgerichts-Regeln zu?
Die 66. dol-Regierung hat für u.g. Entwurfstext ein Doliszitverfahren in Gang gesetzt, dass nach Ablauf der Diskussionsfrist nunmehr in die Abstimmung mündet.

Die Diskussion ist hier nachzulesen:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296765&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

Der ENTWURFSTEXT lautet wie folgt:

1.) Nummer 2, Buchstabe a.) wird der erste Satz wie folgt neu gefasst:
Zitat:
Jede dolerin und jeder doler, der ein Verhalten bei dol2day als Verstoß gegen die doliquette, die Gesamtheit der dol-Regeln oder deutsches Recht erachtet, hat nach den Maßgaben der folgenden Vorschriften das Recht, Anzeige beim Schiedsgericht zu erstatten.

2.) Nummer 2, Buchstabe c.) wird wie folgt neu gefasst:
Zitat:
c.) Anzeigen, die sich gegen Beleidigungen oder sonstige ehrverletzende Äußerungen bei dol2day richten, sind, sofern eine dolerin oder ein doler mit aktivem Profilstatus betroffen ist, nur zulässig, wenn der betroffene doler die Anzeige selbst stellt. Anzeigen Dritter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Anzeigen Dritter im Fall von Beleidigungen, Verleumdungen oder sonstigen ehrverletzenden Äußerungen sind dann zulässig, wenn die angegriffene Äußerung sich gegen einen doler mit inaktivem oder gelöschtem Profilstatus oder gegen Personen richtet, die nicht bei dol2day registriert sind.

3.) Nummer 2, alter Buchstabe c.) wird wortgleich unter dem Buchstaben d.) neugefasst:
Zitat:
d.) Das Schiedsgericht entscheidet nicht über Beschwerden bezüglich des Bestehens von Doppelaccounts, über die Entscheidungen der Moderatorinnen und Moderatoren und über Entscheidungen der SOKO und des Schiedsgerichts.

4.) Nummer 3, Buchstabe a.), Satz 2 wird wie folgt neugefasst:
Zitat:
Sie überprüft die Anzeige auf die Einhaltung auf die Form- und Inhaltsvorschriften der Nr. 2 und kontrolliert, ob die Möglichkeit einer Regelverletzung besteht.

Begründung
Zu 1.) Mit der Formulierung „hat nach Maßgaben der folgenden Vorschriften das Recht“ wird klargestellt, dass Anzeigen nur erstattet werden können, wenn der Anzeigende nach den Schiedsgerichtsregeln hierzu befugt ist. Gestrichen wurde die Höchstanzahl von fünf monatlichen Anzeigen, da nach Erkenntnissen der dol-Regierung die Anzeigegrenze technisch nicht mehr umgesetzt wird. Am Ende des Satzes wurde aus sprachlichen Gründen das Wort „einreichen“ durch „erstatten“ ersetzt.

Zu 2.) Mit der Einführung des neuen Buchstaben c.) werden Regeln zur Beschwerdebefugnis für Anzeigen eingeführt, die sich gegen ehrverletzende Äußerungen richten. Zukünftig sind nur die von einer ehrverletzenden Äußerung unmittelbar Betroffenen dazu befugt, Anzeige beim Schiedsgericht zu erstatten. Eine Ausnahme gilt, wenn sich eine entsprechende Äußerung gegen ehemalige oder zum Zeitpunkt der Äußerung technisch inaktive doler oder gegen Personen, Gruppierungen oder Vereinigungen richtet, die nicht bei dol2day registriert sind. Mit der Einführung einer Beschwerdebefugnis orientiert sich das Regelwerk des Schiedsgerichts grundsätzlich an den Regeln des deutschen Strafgesetzesbuches, dass für die Verfolgung von Ehrdelikten in der Regel einen Strafantrag des Geschädigten vorsieht. Innerhalb der Plattform dol2day soll damit vermieden werden, dass Dritte in schädigender Weise versuchen, Verfahren gegen Mitglieder der Plattform anzustreben.

Zu 3.) Redaktionelle Folgeänderung.

Zu 4.) Die Änderung stellt klar, dass die SOKO das Vorliegen der Beschwerdebefugnis prüft. Damit wird sichergestellt, dass Anzeigen, die den Voraussetzungen der Schiedsgerichtsregeln nicht entsprechen, von vornherein als unzulässig zurückgewiesen werden. Die SOKO ist in der Lage, schon durch bloßen Augenschein festzustellen, ob die Beschwerdeberechtigung vorliegt. Eine qualitative Bewertung der Anzeige ist nicht erforderlich, da die Befugnis sich alleine auf die Person des Anzeigestellers bezieht. Da die Entscheidung über die Zulassung von Anzeigen bereits jetzt bei der SOKO liegt und technisch entsprechend implementiert ist, ist für die Umsetzung des Doliszits außerhalb der Anpassung der Regeltexte kein technischer Eingriff notwendig.

Die Abstimmung dauert sieben Tage. Ãœber ihr Stattfinden wird per Rundmail informiert. Zur Annahme ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.


Für die 66. dol-Regierung
Joe Quimby
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.74,1%  (20)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.25,9%  (7)
 
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Von:  @Info  27.02.2021 13:30 Uhr
Stimmst du dem Doliszit die Parteienliste/Startseite im Drop-Down-Menu auf der Startseite wieder vollständig anzeigen zu lassen zu?
Beschlusstext:

"Die Community von dol2day fordert die Redaktion dazu auf, die Parteienliste im Drop-Down-Menu der Startseite (Button rechts neben Institutionen) wieder vollständig anzuzeigen."


Begründung:

Im Moment werden dort nur die mitgliedsstärksten 7 Parteien angezeigt.
Dies ist eine klare Benachteiligung kleinerer Parteien. Den kleinen Parteien wird ein schneller Zugang auf deren Startseite verweigert.
Gleiches Recht für alle Parteien ist ein Muss.


Die vorgeschriebene Diskussion hat hier stattgefunden:

http://dol2day.com/index.php3?thread_id=296743&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.80,6%  (25)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.19,4%  (6)
 
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Von:  @Info  10.11.2020 21:04 Uhr
Stimmst Du dem Doliszit zur automatischen Inaktivierung von Accounts, die sich in den vergangenen 365 Tagen nicht einloggten, zu?
Beschlusstext:

„Die Community von dol2day fordert die Redaktion dazu auf, Accounts, die seit 365 Tagen keine Aktivität mehr bei dol2day gezeigt haben, automatisch zu inaktivieren. Als Aktivität gilt dabei der Login auf der Plattform.“

Begründung:
Dol2day ist eine Plattform, die von der Aktivität ihrer Nutzer lebt – und das im doppelten Sinne: Nicht nur mit Blick auf Umfang und Vielfalt von Diskussionen, sondern auch, was die Abbildung durch den Aktivitätsindikator „Dol-Points“ angeht. Ursprüngliche Idee der dol-Points ist die Darstellung der sg. „politischen Kompetenz“, die durch eine Relation von durch Aktivität erlangten Bimbes und erhaltenen Vertrauen bzw. Misstrauen in einem Punktewert dargestellt wird. Um dieses Bild nicht zu verzerren, wurden seit Gründung von dol2day Accounts, die seit mehr als 365 Tagen keinen Login aufweisen konnten, inaktiviert. Diese Funktion ist seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv. In der näheren Vergangenheit hat es in der dol-Community umfangreiche Diskussionen zur Frage der Berechnung von dol-Points, einer möglicherweisen Abschaffung und allgemein zur verzerrungsfreien Darstellung der Aktivität in Punkten gegeben. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass eine große Zahl aktiver dolerinnen und doler sieht, dass Punktwerte derzeit teils stark dadurch verzerrt werden, dass viele v.a. ältere Accounts noch eine hohe Anzahl an Vertrauen von Accounts genießen, die teils über mehrere Jahre nicht mehr aktiv waren. Die Abschaffung der dol-Points als radikaler Schritt wurde demgegenüber einhellig abgelehnt. Die Wiedereinführung der automatischen Inaktivierung nach 365 Tagen ist demgegenüber ein maßvoller Schritt, der althergebrachte Spielfunktionen pflegt und gleichzeitig zu einer besseren Darstellung der Aktivitätswerte führt. Gleichzeitig sollte sich auch der Programmieraufwand für diese Lösung in Grenzen halten und damit eine Umsetzung realistisch sein.

Die vorgesehene Diskussion hat hier stattgefunden:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=296608&position=2221&ini_id=4242
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.66,7%  (22)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.33,3%  (11)
 
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Von:  @Info  18.09.2020 22:24 Uhr
Stimmst du dem Doliszit zur Neugestaltung des Regelabschnitts "Schiedsgericht" im dol-Gesetzbuch zu?
Der Abschnitt „Schiedsgericht“ im dol-Gesetzbuch wird wie folgt neu gefasst:
Titel: Schiedsgericht und SOKO

1 Ãœber das Schiedsgericht und die SOKO
Schiedsgericht und SOKO sind die Organe der Konfliktbeilegung bei dol2day. Beide Institutionen verfolgen das Ziel, dass die dolerschaft möglichst autonom darüber entscheidet, welches Verhalten sie bei dol2day für zulässig oder sanktionswürdig erachten. Als Organ der dolerschaft wird setzt sich das Schiedsgericht aus mehreren dolerinnen und dolern zusammen, die darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das angezeigte Verhalten sanktioniert werden soll. Der SOKO obliegt die Vorkontrolle eingegangener Anzeigen, ihre Zusammensetzung wird von der Redaktion bestimmt.

2 Die Anzeige: Form und zulässiger Inhalt
a.) Jede dolerin und jeder doler, der ein Verhalten bei dol2day als Verstoß gegen die doliquette, die Gesamtheit der dol-Regeln oder deutsches Recht erachtet, hat das Recht, höchstens fünf Mal monatlich Anzeige beim Schiedsgericht zu stellen. Hierzu ist das Formular auf der Schiedsgerichtsseite auszufüllen. Hierbei ist der Gegenstand des beanstandeten Verhaltens so genau wie möglich und unter Zuhilfenahme von geeigneten Beweismitteln zu beschreiben. Der Name der dolerin oder des dolers, deren Verhalten zur Anzeige gebracht wird, ist anzugeben.
b.) Die Anzeige ist nur zulässig, sofern schon bei oberflächlicher Prüfung die Möglichkeit besteht, dass das beanstandete Verhalten gegen die doliquette verstoßen hat.
c.) Das Schiedsgericht entscheidet nicht über Beschwerden bezüglich des Bestehens von Doppelaccounts, über die Entscheidungen der Moderatorinnen und Moderatoren und über Entscheidungen der SOKO und des Schiedsgerichts.

3 Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung der SOKO
a.) Die SOKO handelt überparteilich und unabhängig. Sie überprüft die Anzeige auf die Einhaltung auf die Formvorschriften und kontrolliert, ob die Möglichkeit einer Regel-Verletzung besteht. Sie soll sich hierbei an ihren bisherigen Entscheidungen zur Zulassung von Anzeigen orientieren. Anzeigen, bei denen eine Verletzung der doliquette von vornherein unmöglich erscheint, die den Formvorschriften nicht entsprechen, die doppelt gestellt sind oder einen offensichtlichen Missbrauch des Schiedsgerichts darstellen, werden von der SOKO nicht zum Verfahren zugelassen. Die SOKO überprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
b.) Die SOKO trifft ihre Entscheidungen mehrheitlich.
c.) Die SOKO setzt sich aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern zusammen. Die Besetzungsentscheidung obliegt der Redaktion.

4 Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Schiedsgerichts
a.) Das Schiedsgericht entscheidet über von der SOKO zugelassene Anzeigen. Die zur Entscheidung berufenen Mitglieder sind an die Regeln und Wertungen der doliquette gebunden; in diesem Rahmen entscheiden sie frei und unabhängig.
b.) Das Schiedsgericht setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die von Schiedsgerichtstool automatisch ausgewählt und über die Bestimmung zur Schiedsrichterin bzw. zum Schiedsrichter per Mail informiert werden. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts wird nicht veröffentlicht, Voten werden nicht namentlich zugeordnet.
c.) Nach Eingang der Stellungnahme des Beschuldigten oder Ablauf der Frist zur Stellungnahme entscheidet das Schiedsgericht innerhalb von 48 Stunden über die Anzeige. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu begründen und wählen aus folgenden Entscheidungsmöglichkeiten aus:
- Freispruch
- Ermahnung
- Verwarnung
- Zeitsperre zwischen einer bis vier Wochen
- permanente Sperre
d.) Das Schiedsgericht entscheidet grundsätzlich mehrheitlich. Um Manipulationen vorzubeugen, werden die genauen Kriterien des Abstimmungsalgorithmus nicht bekannt gegeben.

5 Stellungnahme Beschuldigter
Beschuldigte haben binnen 48 Stunden nach Zulassung der Anzeige durch die SOKO das Recht, sich zum Vorwurf zu äußern. Sollten sich Beschuldigte bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingeloggt haben, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des Tages am ersten Login nach Zulassung der Anzeige.

6 Verfall und Summierung von Strafen
a.) Jede Verwarnung und Ermahnung verjährt nach sechs Monaten.
b.) Jede Zeitsperre geht mit einer Verwarnung einher.
c.) Wird eine dolerin oder ein doler zu einer Zeitsperre verurteilt und ist bereits verwarnt, führt jede Verwarnung zu einer Verlängerung der Sperre um jeweils eine Woche.
d.) Wird eine dolerin oder ein doler laufend drei Mal verwarnt, führt dies zur permanenten Sperre.
e.) Wird eine dolerin oder ein doler laufend drei Mal ermahnt, werden diese Ermahnungen zu einer Verwarnung umgewandelt.

7 Abschluss des Verfahrens
Nach Abschluss der Abstimmung überprüft die SOKO, ob das Verfahren technisch ordnungsgemäß abgelaufen ist. Mit Bestätigung des Urteils wird dieses rechtskräftig.


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Die vorgesehene Diskussion hat hier stattgefunden:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296548&position=2221&ini_id=4242
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.69,6%  (16)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.30,4%  (7)
 
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Von:  @Info  28.08.2020 22:08 Uhr
Stimmst du dem Doliszit zur Neugestaltung der Umfragekategorien zu?
I BESCHLUSSTEXT:
Dol2day hat als soziales Netzwerk und politisches Diskussionsforum eine langjährige Tradition wie sonst kaum ein Forum in Deutschland. In den Hochphasen dieser Plattform bewegte sich eine so große Zahl von Nutzern mit so enormer Aktivität auf den Seiten von dol2day, dass eine feingliedrige Ausgestaltung der Umfragekategorien nötig erschien, um bei der Menge an Umfragen die Übersichtlichkeit zu bewahren.

Inzwischen zeigt sich jedoch deutlich, dass fast vorwiegend Hauptkategorien zur Umfragestellung verwendet werden. Zudem ist die Anzahl gestellter Umfragen in den letzten Jahren stark zurückgegangen.

Die umfangreiche Kategoriengestaltung kehrt sich damit ins Gegenteil um und begünstigt Unübersichtlichkeit.

Nach einem Diskussionsprozess im Kanzleramtsforum stellt die 64. Internetregierung daher eine umfangreiche Kategorienreform vor, die im Kern davon ausgeht, dass alle bisherigen Unterkategorien gestrichen und die verbleibenden Hauptkategorien neu gestaltet werden.

Mit diesem Doliszit wird die Redaktion dazu aufgefordert, alle bisherigen Unterkategorien zu streichen und die bisherigen Hauptkategorien durch die folgenden zu ersetzen:

Doliszite
Dol-Interna
Politik & Gesellschaft
Wirtschaft & Arbeit
Kultur & Medien
Philosophie & Religion
Geschichte & Zukunft
Wissenschaft & Technik
Sport & Vergnügen
Spaß & Vermischtes

II LINK ZUR DOLISZIT-DISKUSSION
https://bit.ly/2EOoiLl
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.87,0%  (20)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. 13,0%  (3)
 
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Von:  @Info  25.07.2020 10:59 Uhr
Stimmst du dem unten aufgeführten Doliszitvorschlag zur Einführung einer täglichen Umfragebeschränkung zu?
1.) Beschlusstext:

Die Community von dol2day beschließt, dass jede dolerin und jeder doler zukünftig maximal fünf Umfragen innerhalb eines Kalendertages stellen darf. Die Redaktion wird darum gebeten, diese Änderung technisch umzusetzen.

2.) Begründung:
Eine vorwiegend auf politische Diskussionen konzentrierte Community zeichnet sich nicht nur durch eine hinreichend große Menge offener Diskussionsthemen aus, sondern auch dadurch, dass diese Diskussionen auf hohem qualitativem Niveau geführt werden. Seit einigen Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass die Anzahl an täglich gestellten Umfragen im Vergleich zu insgesamt verfassten Meinungen überproportional hoch ist. Dies führt dazu, dass teils eine Vielzahl von Umfragen direkt hintereinander gestellt wird, zu denen sich jedoch keine oder nur eine unzureichende Diskussion entwickelt. Dies liegt unter anderem daran, dass durch eine Vielzahl von Umfragen eine schnelle Verdrängung der Umfragenteaser auf der Startseite stattfindet und der Zulauf zu den entsprechenden Diskussionen dadurch behindert wird. Die Einführung einer Begrenzung von maximal fünf Umfragen pro Nutzer und Kalendertag soll diese Entwicklung eindämmen. Die Begrenzung auf eine Anzahl von fünf täglichen Umfragen führt dazu, dass sg. „Umfragespam“ wirksam von vornherein vereitelt wird, während das quantitative Diskussionsangebot weiterhin bestehen bleibt: Bei voller Ausreizung der Höchstgrenze käme es bei fünf fragestellenden dolern zu 25 Umfragen am Tag, bei zehn fragestellenden dolern bereits zu 50 Umfragen am Tag. Die Begrenzung leistet auf diesem Wege einen Beitrag zur Sicherstellung der Diskussionsqualität und greift gleichzeitig nicht in die Vielfalt der Diskussionsthemen ein.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.35,3%  (12)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.64,7%  (22)
 
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Von:  @Info  02.04.2020 09:27 Uhr
Stimmst Du dem unten abgedruckten Doliszitvorschlag zur Änderung des Punktes B) des Leitfadens zu Wahlen zu?
B) Wahlablauf

1) Anmeldung einer Kandidatur

Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
Kanzlerkandidat
Vizekanzlerkandidat
Wahlinitiative
2) Rücktritt von Kandidatur oder Amt

Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert oder gelöscht, so scheidet er aus.

Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.

Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, übernimmt der Vizerkanzler das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode. [Alt und gestrichen]Scheidet auch dieser vor Ende der Legislaturperiode aus, so ist das Kanzleramt bis zum nächsten Wahltermin vakant.[Alt und gestrichen] Ist kein Vizekanzler benannt worden [Neu] oder er darf nicht zum Kanzler aufrücken [/Neu]- das Amt vakant, so bleibt das Amt unbesetzt und es sind innerhalb von 6 Wochen Neuwahlen durchzuführen.

[Alt und gestrichen]Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, übernimmt der Vizekanzler das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode.[/Alt und gestrichen]

[Neu] Der zum Kanzler aufgerückte Vizekanzler erhält das Recht einen Vizekanzler nachzubenennen. Sollte der Vizekanzler ausscheiden, so erhält der Kanzler das Recht einen neuen Vizekanzler nachzunominieren. Die Aufrückung vom Vizekanzler zum Kanzler ist insgesamt zweimal in der Legislaturperiode möglich.
[/Neu]

Dieses Gesetz tritt mit Antritt des 64. Dolkanzlers in Kraft.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu37,5%  (9)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab62,5%  (15)
 
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  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
1 - 10 / 36 Abstimmungen+10Ende