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Von:  ratio legis  24.07.2019 11:28 Uhr
Die "Out-of-Area"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird 25 Jahre alt - und mit ihr die Einordnung der Bundeswehr als Parlamantsheer. War das der richtige Weg für die deutsche Verteidigungspolitik?
Mit Ende des kalten Krieges wurde die Frage drängender, ob die deutsche Bundeswehr sich - auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - an Auslandseinsätzen beteiligen soll, die nicht der (eigenen) Verteidigung dienen. 1990 und 1991 entsandte die Bundeswehr erstmals Soldaten etwa in der Operation "Südflanke" im Rahmen des zweiten Golfkriegs, ins türkische Diyarbakir zur Unterstützung der Operation
„Desert Storm“, in die Adria im Rahmen der Operation Sharp Guard sowie zu zwei Missionen der Vereinten Nationen im kambodschanischen Phnom Penh und einer
in Somalia. In Folge dieses verstärkten militärischen Eingreifens wurde immer kontroverser diskutiert, in welchem Rahmen das Grundgesetz überhaupt Auslandseinsätze der Bundeswehr zulässt. Verteidigungsminister Rühe erklärte Deutschland 1992 zur "kontinentalen Mittelmacht mit weltweiten Interessen", die damalige Bundesregierung sprach sich für Bundeswehreinsätze in VN-Mandaten aus, während SPD und Grüne dies ablehnten. Beide Parteien klagten gegen verschiedene Militäreinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht - das darauf mit seiner "Out-of-Area"-Rechtsprechung ein nahezu historisches Grundsatzurteil fällte: Auslandseinsätze im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit (etwa die NATO) sind zulässig, bedürfen aber der vorherigen Zustimmung des Bundestages - der Begriff des Parlamentsheers war damit geboren. 2005 wurde das Zustimmungsverfahren dann im Parlamentsbeteiligungsgesetz gesetzlich geregelt.
 Es war der richtige Weg; Militäreinsätze müssen möglich sein, allerdings unter strengen Bedingungen.20,0%  (3)
 Es war der falsche Weg, da Deutschland sich nicht an Militäreinsätzen beteiligen sollte.26,7%  (4)
 Es war der falsche Weg, weil der Parlamentsvorbehalt aus meiner Sicht falsch ist.0,0%  (0)
 Aus meiner Sicht hat das Urteil nicht viel geändert. 0,0%  (0)
 Ich will das diskutieren.13,3%  (2)
 Bimbes. 40,0%  (6)
 
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Von:  profondo_GELOESCHT  24.07.2019 07:00 Uhr
Stärkt das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil die Meinungsfreiheit?
[...] Das Vorgehen der Richterin erinnere an „Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ oder an „mittelalterliche Hexenprozesse“. Für diese Vergleiche wurde der Mann 2014 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 270 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte 2017 die Verurteilung. Die Diffamierung sei so erheblich, dass sie unabhängig vom Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung der Richterin erscheine. Es handele sich um eine per se verbotene Schmähkritik.
Das Bundesverfassungsgericht hob die Bremer Urteile nun auf. [...]

Quelle:
https://taz.de/Urteil-zu-NS-Vergleichen/!5611192/

 ja25,0%  (4)
 ja, aber ...0,0%  (0)
 unschlüssig18,8%  (3)
 nein, obwohl ...0,0%  (0)
 nein 18,8%  (3)
 Diskussion 6,3%  (1)
 Bimbes31,3%  (5)
 
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Von:  Bert  23.07.2019 14:45 Uhr
Facebook zahlt Gerichtskosten nicht. RA Steinhöfel lässt bei CDU und SPD pfänden. Ein zukunftsweisender Weg?
Der bekannte Medienanwalt Nikolaus Steinhöfel hat Facebook verklagt und Recht bekommen. Facebook zahlt allerdings die Gerichtskosten nicht. Kurzerhand lässt Steinhöfel die Konten von CDU und SPD pfänden.


https://meedia.de/2019/07/22/weil-facebook-keine-gerichtskosten-erstattet-anwalt-steinhoefel-laesst-konten-von-cdu-und-spd-pfaenden/
 Ja, ein gelungener Schachzug von Nikolaus Steinhöfel.35,3%  (6)
 Nein, das ist nicht gerecht.5,9%  (1)
 Die Parteien haben kein Geld und am Ende zahlt es wieder der Steuerzahler.0,0%  (0)
 Facebook sollte zahlen.11,8%  (2)
 Unentschieden/Diskussion.17,6%  (3)
 Bimbes für das NetzDG.29,4%  (5)
 
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Von:  ratio legis  22.07.2019 21:30 Uhr
Wie sieht in deiner Vorstellung ein ideales Deutschland aus?
Träumen ist erlaubt - gefragt ist ausdrücklich nicht nur nach großen politischen Linien, sondern auch nach den Dingen des Alltags.
 Mein Beitrag in der Diskussion.42,1%  (8)
 Dazu will ich nichts sagen. 0,0%  (0)
 Ich habe kein Idealbild von diesem Land.21,1%  (4)
 Ich will nur über die Idealbilder der anderen sprechen.0,0%  (0)
 Bimbes. 36,8%  (7)
 
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Von:  Nordisch  22.07.2019 09:48 Uhr
Leiden wir unter einer "Saarlandisierung" der deutschen Politik?
15 Kabinettsposten gibt es in der Regierung von Angela Merkel. Mit Kramp-Karrenbauer stellt das Saarland nun drei davon, neben der CDU-Vorsitzenden sind das ihr Parteifreund Peter Altmaier als Wirtschaftsminister und Außenminister Heiko Maas von der SPD. Nicht einmal zu Beginn der rot-grünen Bundesregierung 1998, als Oskar Lafontaine Finanzminister und SPD-Chef war, wurde das Saarland so überproportional in der Bundespolitik vertreten.

Das Saarland gehört zu den kleinsten Bundesländern der Republik.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/annegret-kramp
-karrenbauer-peter-altmaier-heiko-maas-die-saarlandisierung-a-1278313.html
 Nein, keinesfalls6,7%  (1)
 Nein, eher nicht13,3%  (2)
 Ich denke drüber nach20,0%  (3)
 Ja, eher schon6,7%  (1)
 Ja, absolut13,3%  (2)
 Diskussion13,3%  (2)
 Bimbes26,7%  (4)
 
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