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Fragenübersicht Stärkt das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil die Meinungsfreiheit?
1 - 11 / 11 Meinungen
24.07.2019 09:03 Uhr
Ich frage mich spontan, was diese Verfahren gekostet haben, um sie ins Verhältnis zur ursprünglichen Strafe von 270 Euro zu setzen.
24.07.2019 10:31 Uhr
Ja, die Meinungsfreiheit wird damit gestärkt und es wurde klar gemacht, dass man nicht einfach als Schmähkritik bestrafen kann, was einen sachlichen Bezug hat.

(Wer zum Vergleich unzulässige Schmähkritik ohne Sachbezug sehen will sei an das Schmähgedicht von Böhmermann gegen Erdogan erinnert - zumindest in Teilen, wie etwa 'Ziegenficker').
24.07.2019 10:35 Uhr
Nein, es stärkt den dumpfen Teil der Gesellschaft.
24.07.2019 10:54 Uhr
Zitat:
Ich frage mich spontan, was diese Verfahren gekostet haben, um sie ins Verhältnis zur ursprünglichen Strafe von 270 Euro zu setzen.


Es ging wohl ums Prinzip. Und das Risiko hat sich gelohnt.

Ein gutes Urteil, das optimistisch stimmt. Noch sind Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit des Geistes nicht ganz verloren.
24.07.2019 11:07 Uhr
Da wird aus meiner Sicht weder etwas gestärkt noch geschwächt. Das ist ein typischer unter etlichen Fällen in denen es um die Frage geht, wann die Meinungsäußerungsfreiheit hinter anderen Rechtsgütern - hier dem Ehrschutz - zurücktritt. Zurückgegriffen wurde auf diejenigen Grundsätze, die das BVerfG für derartige Fragen aufgestellt hat und bei deren Anwendung kam es nunmehr zur Aufhebung des Urteils.

24.07.2019 12:07 Uhr
Prinzipiell ist das für mich ok.
Die Koppelung an einen Sachgrund finde ich nicht verkehrt.

Allerdings denke ich, dass das Ganze nicht als Grundsatzurteil anzusehen ist, weswegen der nächste gerichtlich zu klärende Einzelfall schon wieder ein ganz anderes Urteil hervorbringen kann.
24.07.2019 19:25 Uhr
Offensichtlich, ja. Eine gute Entscheidung.
24.07.2019 19:42 Uhr
Ich kann die da zur Diskussion stehenden Einlassung selbst beim allerbesten Willen nicht als "Meinung" interpretieren.

Das ist in erster Linie hirnloser Bullshit. Ob es noch mehr ist, wie z.B. Beleidung, haben Gerichte zu entscheiden.
24.07.2019 19:45 Uhr
@J. Bercow

Bullshit darf es ja auch sein. Die Frage ist: Muss Bullshit zwingend mit dem Strafrecht sanktioniert werden?
24.07.2019 19:48 Uhr
Zitat:
Die Frage ist: Muss Bullshit zwingend mit dem Strafrecht sanktioniert werden?


Es gibt wohl keinen Paragraphen, der das Verbreiten von Bullshit unter Strafe stellt.

Im vorliegenden Fall ist ihm der Applaus aus dem Dunstkreis der sog. "afd" sicher.

Der Ottonormalbürger hält ihn zur Recht für einen Vollhorst.
25.07.2019 11:02 Uhr
In einer Zeit, wo die politische Auseinandersetzung immer lauter und manchmal auch gewalttätiger wird, wo manche Seiten gefühlt jede Meinung verbieten wollen, die ihnen nicht in den Kram passt, und manche Schneeflöckchen alles verbieten wollen, was sie erschreckt, ist dieses Urteil sehr wohltuend.

Es wird aber nichts bringen.

Mittelfristig wird die Meinungsfreiheit abgeschafft, zumindest für die Masse.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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  Volk, Sonstige
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