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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Art. 1 GG  04.01.2013 11:13 Uhr
Ratingagenturen müssen sich wegen Betrugs verantworten - zu Recht?
Die Ratingagenturen Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch müssen sich vor Gericht wegen Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit einer Investorenklage verantworten. Das hat eine Richterin in New York entschieden. Grundlage sind die Bewertungen, die die Ratingagenturen für ein strukturiertes Papier (SIV) namens Rhinebridge abgegeben haben, das im Jahr 2007 zusammenbrach.
Richterin Shira Scheindlin vom Bezirksgericht in Manhattan entschied außerdem, dass Morgan Stanley, die an der Strukturierung des Investments beteiligt war, sich wegen Beihilfe zum Betrug verantworten muss. Andere Vorwürfe wies Scheindlin in ihrer am Donnerstag getroffenen Entscheidung ab. Im vergangenen Jahr hatte Scheindlin bereits ähnliche Entscheidungen in einem vergleichbar gelagerten Fall getroffen, in dem es um ein von Morgan Stanley aufgesetztes strukturiertes Papier namens Cheyne ging.
Bei nachweisbarer Falschbewertung droht Strafe.
In beiden Fällen teilte die Richterin mit, die Ratingagenturen könnten zur Verantwortung gezogen werden, falls ihre Bewertung der Papiere falsch oder irreführend waren. Fitch wurde im Cheyne-Fall nicht verklagt. „Die Kläger müssen Beweise vorlegen, dass die Ratingagentur eine Bewertung abgegeben hat, von der sie wusste, dass sie nicht durch Tatsachen oder Analysen gestützt wurde - dass die Ratingagentur praktisch eine Restaurantkritik abgab ohne jemals in dem Restaurant gegessen zu haben”, schrieb Scheindlin am Donnerstag in ihrer Einschätzung.

Quelle:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/bewertung-von-strukturierten-papieren-ratingagenturen-muessen-sich-wegen-betrugs-verantworten-12014067.html
 ja52,0%  (13)
 nein0,0%  (0)
 unentschlossen4,0%  (1)
 Enthaltung keine Ahnung16,0%  (4)
 Diskussion28,0%  (7)
 
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Von:  *Mensch*  04.01.2013 09:25 Uhr
Wirtschaftsforscher stützen SPD: „Großbanken muss andere Kultur aufgezwungen werden“ - Siehst Du das auch so?
"[..] Die SPD erhält Unterstützung aus der Wissenschaft für ihre Forderung nach einer härteren Gangart gegenüber Banken. „Ja, die Banken brauchen schärfere Regeln“, sagte Dorothea Schäfer, Forschungsdirektorin Finanzmärkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. „Vielen Großbanken muss eine andere, verantwortungsbewusstere und glaubwürdigere, Kultur aufgezwungen werden und das geht nur mit einem engen Korsett aus besseren Regulierungen.“

Noch seien viele wichtige Regulierungsvorhaben entweder unzureichend konstruiert oder noch gar nicht realisiert worden, sagte Schäfer weiter. Beispielsweise sei Basel III und hier insbesondere das Festhalten an der risikogewichteten Eigenkapitalunterlegung falsch konstruiert. Zudem solle die endgültige Umsetzung erst 2019 verwirklicht sein.

 Ja, das sehe ich auch so.40,0%  (10)
 Naja, tendenziell schon.4,0%  (1)
 Da bin ich hin- und hergerissen.4,0%  (1)
 Naja, eher nicht.16,0%  (4)
 Nein, das sehe ich nicht so.4,0%  (1)
 Keine Ahnung.4,0%  (1)
 Kein Interesse.28,0%  (7)
 
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Von:  Ostpreußen  04.01.2013 00:24 Uhr
Kann der Staat das wirklich besser? (s. Hintergrund)
Ein erneuter Skandal erschüttert die ohnehin gebeutelte Organverpflanzungsmedizin. In Leipzig wurden Patientenakten manipuliert, um Kranken größere Aussichten auf ein Spenderorgan zu eröffnen. Das ganze geschah bei 38 Patienten über einen Zeitraum von rund zwei Jahren. Persönliche Bereicherung soll nicht stattgefunden haben.
Eine Patientenorganisation fordert nun, den gesamten Bereich einer zentralen staatlichen Kontrolle zu unterwerfen.
Bisher erfolgt die Kontrolle in Deutschland durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowie die private Organsiation Euro-Transplant mit Sitz in den Niederlanden.
 Ja, weil ...20,8%  (5)
 Nein, weil ...8,3%  (2)
 Das System funktioniert, gemessen an der Gesamtzahl der Verpflanzungen, im Grunde gut. Einige, sicher bedauerliche, negative Einzelfälle ändern daran nichts. DEshalb reichen die 2012 vorgenommenen Veränderungen völlig aus.16,7%  (4)
 Keine Meinung.4,2%  (1)
 Diskussion.20,8%  (5)
 Bimbes.29,2%  (7)
 
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Von:  Ostpreußen  04.01.2013 00:11 Uhr
Wäre es in Deutschland möglich oder wünschenswert, die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren zu eröffnen, ohne das dem Täter ein Rechtsbeistand zur Verfügung steht?
In Indien wird fünf Männern der Prozeß vor einem Schnellgericht gemacht, die beschuldigt werden, eine Studentin vergewaltigt und so schwer mißhandelt zu haben, daß sie im Krankenhaus verstarb.
Der Fall erregte sowohl in Indien als auch weltweit große Aufmerksamkeit.

Die Hauptverhandlung begann, obwohl keinem der Angeklagten ein Rechtsbeistand zur Verfügung stand. Die infrage kommenden Anwälte weigerten sich die Verteidigung zu übernehmen. Pflichtverteidiger waren zum Prozeßauftakt noch nicht bestellt.
 Möglich, weil ...5,0%  (1)
 Unmöglich, weil ...20,0%  (4)
 Wünschenswert, weil ...0,0%  (0)
 Nicht wünschenswert, weil ...35,0%  (7)
 Ein Skandal. Das riecht nach Schauprozeß.10,0%  (2)
 Keine Meinung.0,0%  (0)
 Debatte.5,0%  (1)
 Bimbes.25,0%  (5)
 
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Von:  Ostpreußen  04.01.2013 00:01 Uhr
Hauptverhandlung vor einem Schnellgericht schon drei Wochen nach der Tat - können wir hier einen Prozeß nach rechtsstaatlichen Maßstäben erwarten?
Vor rund drei Wochen hatten in Indien sechs Männer eine Studentin vergewaltigt und so schwer mißhandelt, daß sie im Krankenhaus verstarb. Der Fall schlug nicht nur in Indien, sondern weltweit hohe Wellen. Nur drei Wochen nach der Tat wird nun fünf von sechs mutmaßlichen Tätern der Prozeß vor einem indischen Schnellgericht gemacht. Die umfangreiche Anklageschrift läßt sogar die Verhängung der Todesstrafe möglich erscheinen.
Hinzu tritt, daß sich bisher noch kein Anwalt fand, der die Angeklagten vertreten will. Pflichtverteidiger müssen noch bestellt werden.
 Die Täter sind geständig, der Fall klar: kein Problem also.9,5%  (2)
 Die indische und auch die Weltöffentlichkeit erwarten, ja fordern ein klares Zeichen. Da kann man sich keine Verzögerungen erlauben. 0,0%  (0)
 Das weltweite Interesse an dem Fall ist riesig, das Medienaufgebot entsprechend. Indien will sich nicht blamieren. Schon deshalb wird man keine Fehler des Gerichtes dulden (können). 0,0%  (0)
 Egal. Wer sich einer solchen Tat schuldig macht, hat keine Rücksicht verdient. Hauptsache die Täter werden verurteilt und hingerichtet.0,0%  (0)
 Das die Täter zum Auftakt der Hauptverhandlung keinen Rechtsbeistand haben, ist sehr bedenklich. Man hätte den Prozeß verschieben müssen, um jeden Eindruck eines Gefälligkeitsprozesses zu vermeiden. Ein solches Vorgehen weckt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens.19,0%  (4)
 1.000 Seiten Anklageschrift in nur drei Wochen? Die müssem ja Tag und Nacht geschrieben haben. Wann haben sie denn Zeit gefunden zu ermitteln? Ich sehe das sehr kritisch.4,8%  (1)
 Andere Meinung.19,0%  (4)
 Keine Meinung.0,0%  (0)
 Debatte.23,8%  (5)
 Bimbes usw. usf.23,8%  (5)
 
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