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Fragenübersicht Hauptverhandlung vor einem Schnellgericht schon drei Wochen nach der Tat - können wir hier einen Prozeß nach rechtsstaatlichen Maßstäben erwarten?
1 - 10 / 10 Meinungen
04.01.2013 09:56 Uhr
Es ist nicht wesentlich anders als bei uns:

Erst wenn etwas Medienwirksames geschehen ist, reagiert man. Und dann reagiert man aktionistisch.
Das hat den "Vorteil", dass man dann sagen kann, man habe ja alles getan, ohne dass man den Missständen wirklich auf den Grund gehen musste.
04.01.2013 10:02 Uhr
Rechtsstaatlichkeit nach meinem Empfinden sollte sich ruhig etwas mehr Zeit lassen.
04.01.2013 10:09 Uhr
Generell schließt eine schnelle Verhandlung nicht zwingend das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit aus, von daher darf man wohl gespannt über das zu fällende Urteil sein.


Gerade bei einem Fall der den öffentlichen Frieden massiv gefährdet und bei denen die Abläufe und das Tatgeschehen recht eindeutig sind, dürfte ein langes Verschleppen des Verfahrens wohl extrem kontraproduktiv sein, bleibt zu hoffen das man nicht nur ein Exempel statuieren will.
04.01.2013 10:30 Uhr
Zitat:
können wir hier einen Prozeß nach rechtsstaatlichen Maßstäben erwarten?
Ich kenne die indischen Gesetze zu wenig, um beurteilen zu können, ob das nach denen "rechtstaatlich" ist, aber nach den unsrigen wäre es das wohl nicht, soweit ich das beurteilen kann.
04.01.2013 10:31 Uhr
Zitat:
Gerade bei einem Fall der den öffentlichen Frieden massiv gefährdet und bei denen die Abläufe und das Tatgeschehen recht eindeutig sind, dürfte ein langes Verschleppen des Verfahrens wohl extrem kontraproduktiv sein, bleibt zu hoffen das man nicht nur ein Exempel statuieren will.
Stimmt, andererseits wäre der Schaden für die Justiz allerdings sicher auch nicht unerheblich, wenn dann ein so gefälltes Urteil wegen irgendwelchen Verstößen wieder kasiert würde, oder?
04.01.2013 10:34 Uhr
Zitat:
Die indische und auch die Weltöffentlichkeit erwarten, ja fordern ein klares Zeichen. Da kann man sich keine Verzögerungen erlauben.


Blödsinn..
Grade Ist Medienrummel um das Thema, das man nun den Prozess noch durchbringen will solange es die Medien interessiert, ist nur ein Zeichen für Popolismus.
04.01.2013 12:02 Uhr
Ich kenne das indische Recht nicht, um die FRage beantworten zu können
04.01.2013 12:04 Uhr
Unter bestimmten Bedigungen ist auch in Deutschland ein Schnellverfahren möglich.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/5270/schnellverfahren-v6.html
Beschleunigtes Verfahren in Strafsachen (Strafprozess). Ein Schnellverfahren kommt nur bei Amtsgerichten und in einfach gelagerten Fällen in Frage, bei denen eine Aburteilung in kurzer Frist möglich ist und keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird, u.a. in Verkehrsstrafsachen. Es ermöglicht Hauptverhandlung und Urteilsspruch ohne vorherige schriftliche Anklage, mit verkürzter Beweisaufnahme und ohne Einhaltung der sonst üblichen Fristen (§§ 417 ff. StPO).
04.01.2013 15:20 Uhr
Zitat:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/5270/schnellverfahren-v6.html
Beschleunigtes Verfahren in Strafsachen (Strafprozess). Ein Schnellverfahren kommt nur bei Amtsgerichten und in einfach gelagerten Fällen in Frage, bei denen eine Aburteilung in kurzer Frist möglich ist und keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird, u.a. in Verkehrsstrafsachen. Es ermöglicht Hauptverhandlung und Urteilsspruch ohne vorherige schriftliche Anklage, mit verkürzter Beweisaufnahme und ohne Einhaltung der sonst üblichen Fristen (§§ 417 ff. StPO).


Richtig.

Dürfte in diesem Fall allerdings nicht greifen, weil hier Kapitalverbrechen zur Anklage kommen, bei denen, wie im Hintergrund ausgeführt, sogar die Todesstrafe verhängt werden könnte.

Deshalb scheinen mir die beiden Sachverhalte nicht miteinander vergleichbar.
04.01.2013 15:55 Uhr
Ein schnelles Verfahren ist das Optimum, in Deutschland ist das Problem das Gegenteil. Meistens können sich die Zeugen gar nicht mehr an die Tat erinnern, weil sie schon so lange her ist. Die Urteile, die dann hauptsächlich auf Polizeiberichten basieren, sind jetzt auch nicht so das Musterbeispiel für das, was man sich gemeinhin unter einem Rechtsstaat vorstellt.

Aber echt krass, wusste gar nicht, dass es so viele Experten für indisches Strafrecht bei Dol gibt ..oder doch lieber:
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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