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Fragenübersicht Wäre es in Deutschland möglich oder wünschenswert, die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren zu eröffnen, ohne das dem Täter ein Rechtsbeistand zur Verfügung steht?
1 - 7 / 7 Meinungen
04.01.2013 12:29 Uhr
Weder wünschenswert noch möglich.
Und was fängst Du nun mit dieser Erkenntnis an?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.01.2013 17:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.01.2013 12:37 Uhr
an frohberg hat schonalles gesagt was dazu gesagt werden musste.
04.01.2013 12:53 Uhr
Dass es nicht möglich wäre, ist zum Glück eindeutig. Und wünschenswert ist es auch nicht. Und wenn die Tat noch so grausam und verwerflich ist, die Schuld der Angeklagten von vornherein auch klar scheint...in einem Rechtsstaat muss jeder das Recht auf einen Rechtsbeistand haben.
04.01.2013 15:28 Uhr
Zitat:
Weder wünchenswert noch möglich.
Und was fängst Du nun mit dieser Erkenntnis an?


Die Fragestellung ergab sich aus der Berichterstattung auch in deutschen Medien.

Hier wurde und wird viel über die gesellschaftlichen Verhältnisse und Vorgänge berichtet und es werden Mutmaßungen über den Einfluß der Tat und eines möglichen Urteiles auf dieselben angestellt.

Die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit eines unter solchen Umständen stattfindenden Prozesse wurde bisher nicht aufgeworfen.

Vor dem Hintergrund, daß in ähnlich gelagerten Fällen in Deutschland (z.B. Kindesmißbrauch, schwere Vergewaltigung mit Todesfolge) immer wieder auch führende Politiker eine schnelle und möglichst harte Aburteilung der Täter fordern und dabei auch schon einmal gerne rechtsstaatliche Grundsätze in den Hintergrund drängen wollen, ist diese Frage aus meiner Sicht durchaus interessant.

Sie macht nämlich deutlich, welche Schwerpunkte u.a. in der Berichterstattung gesetzt werden und welche Maßstäbe bei der Beurteilung solcher Vorgänge offenkundig gelten.

Ich halte das gesamte Verfahren in Indien unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für einen Skandal und finde die entsprechende Berichterstattung deutscher Medien erbärmlich.
04.01.2013 15:53 Uhr
Klar wäre das möglich. Dürfte in der Mehrheit der Fälle auch so sein. Wo kommt denn das Gerücht her, man müsse vor Gericht immer einen Anwalt haben? Das ist grundsätzlich erst ab dem Landgericht so, die meisten Verfahren laufen aber "unterhalb" ab.
04.01.2013 16:02 Uhr
Möglich ja - aber im Allgemeinen nicht wünschenswert - es sei denn vielleicht, der Angeklagte wäre selbst Anwalt.
04.01.2013 23:26 Uhr
Möglich: keine Ahnung, glaube ich aber nicht, weil es ja sowas wie eine Pflichtverteidigung gibt.

Wünschenswert auf keinen Fall.
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