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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Ostpreußen  04.01.2013 00:24 Uhr
Kann der Staat das wirklich besser? (s. Hintergrund)
Ein erneuter Skandal erschüttert die ohnehin gebeutelte Organverpflanzungsmedizin. In Leipzig wurden Patientenakten manipuliert, um Kranken größere Aussichten auf ein Spenderorgan zu eröffnen. Das ganze geschah bei 38 Patienten über einen Zeitraum von rund zwei Jahren. Persönliche Bereicherung soll nicht stattgefunden haben.
Eine Patientenorganisation fordert nun, den gesamten Bereich einer zentralen staatlichen Kontrolle zu unterwerfen.
Bisher erfolgt die Kontrolle in Deutschland durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowie die private Organsiation Euro-Transplant mit Sitz in den Niederlanden.
 Ja, weil ...20,8%  (5)
 Nein, weil ...8,3%  (2)
 Das System funktioniert, gemessen an der Gesamtzahl der Verpflanzungen, im Grunde gut. Einige, sicher bedauerliche, negative Einzelfälle ändern daran nichts. DEshalb reichen die 2012 vorgenommenen Veränderungen völlig aus.16,7%  (4)
 Keine Meinung.4,2%  (1)
 Diskussion.20,8%  (5)
 Bimbes.29,2%  (7)
 
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Von:  Ostpreußen  04.01.2013 00:11 Uhr
Wäre es in Deutschland möglich oder wünschenswert, die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren zu eröffnen, ohne das dem Täter ein Rechtsbeistand zur Verfügung steht?
In Indien wird fünf Männern der Prozeß vor einem Schnellgericht gemacht, die beschuldigt werden, eine Studentin vergewaltigt und so schwer mißhandelt zu haben, daß sie im Krankenhaus verstarb.
Der Fall erregte sowohl in Indien als auch weltweit große Aufmerksamkeit.

Die Hauptverhandlung begann, obwohl keinem der Angeklagten ein Rechtsbeistand zur Verfügung stand. Die infrage kommenden Anwälte weigerten sich die Verteidigung zu übernehmen. Pflichtverteidiger waren zum Prozeßauftakt noch nicht bestellt.
 Möglich, weil ...5,0%  (1)
 Unmöglich, weil ...20,0%  (4)
 Wünschenswert, weil ...0,0%  (0)
 Nicht wünschenswert, weil ...35,0%  (7)
 Ein Skandal. Das riecht nach Schauprozeß.10,0%  (2)
 Keine Meinung.0,0%  (0)
 Debatte.5,0%  (1)
 Bimbes.25,0%  (5)
 
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Von:  Ostpreußen  04.01.2013 00:01 Uhr
Hauptverhandlung vor einem Schnellgericht schon drei Wochen nach der Tat - können wir hier einen Prozeß nach rechtsstaatlichen Maßstäben erwarten?
Vor rund drei Wochen hatten in Indien sechs Männer eine Studentin vergewaltigt und so schwer mißhandelt, daß sie im Krankenhaus verstarb. Der Fall schlug nicht nur in Indien, sondern weltweit hohe Wellen. Nur drei Wochen nach der Tat wird nun fünf von sechs mutmaßlichen Tätern der Prozeß vor einem indischen Schnellgericht gemacht. Die umfangreiche Anklageschrift läßt sogar die Verhängung der Todesstrafe möglich erscheinen.
Hinzu tritt, daß sich bisher noch kein Anwalt fand, der die Angeklagten vertreten will. Pflichtverteidiger müssen noch bestellt werden.
 Die Täter sind geständig, der Fall klar: kein Problem also.9,5%  (2)
 Die indische und auch die Weltöffentlichkeit erwarten, ja fordern ein klares Zeichen. Da kann man sich keine Verzögerungen erlauben. 0,0%  (0)
 Das weltweite Interesse an dem Fall ist riesig, das Medienaufgebot entsprechend. Indien will sich nicht blamieren. Schon deshalb wird man keine Fehler des Gerichtes dulden (können). 0,0%  (0)
 Egal. Wer sich einer solchen Tat schuldig macht, hat keine Rücksicht verdient. Hauptsache die Täter werden verurteilt und hingerichtet.0,0%  (0)
 Das die Täter zum Auftakt der Hauptverhandlung keinen Rechtsbeistand haben, ist sehr bedenklich. Man hätte den Prozeß verschieben müssen, um jeden Eindruck eines Gefälligkeitsprozesses zu vermeiden. Ein solches Vorgehen weckt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens.19,0%  (4)
 1.000 Seiten Anklageschrift in nur drei Wochen? Die müssem ja Tag und Nacht geschrieben haben. Wann haben sie denn Zeit gefunden zu ermitteln? Ich sehe das sehr kritisch.4,8%  (1)
 Andere Meinung.19,0%  (4)
 Keine Meinung.0,0%  (0)
 Debatte.23,8%  (5)
 Bimbes usw. usf.23,8%  (5)
 
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Von:  sottovoce  02.01.2013 18:00 Uhr
Würde Deiner Meinung nach eine Widerspruchsregelung bezüglich Organspenden (siehe Hintergrund) solche Skandale wie sie 2012 zuletzt in Leipzig immer wieder bekannt wurden, verhindern?
Im Sinne der Widerspruchsregelung dürfen Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

http://www.drze.de/im-blickpunkt/organtransplantation/module/widerspruchsregelung
 Ja, auf jeden Fall.11,1%  (2)
 Eher ja.5,6%  (1)
 Ich bin unschlüssig.22,2%  (4)
 Eher nicht.22,2%  (4)
 Nein, auf keinen Fall.5,6%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes33,3%  (6)
 
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Von:  Ostpreußen  02.01.2013 13:47 Uhr
Ist Jakob Augstein ein Antisemit?
Der Sohn des Spiegel-Gründers und Verleger und Chefredakteur der links-liberalen Wochenzeitung Der Freitag, wird auf der jährlich veröffentlichten Liste der weltweit schlimmsten Antisemiten des amerikanischen Simon-Wiesenthal-Centers an Position 9 geführt.

Er befindet sich damit in unmittelbarer Nachbarschaft u.a. zum iranischen Präsidenten und ägyptischen Muslim-Brüdern.

Begründet wird diese Einschätzung mit kritischen Äußerungen Augsteins bei Spiegel-online.

Er wandte sich dort z.T. vehement gegen die Siedlungs- und Innenpolitik der israelischen Regierung. Auch kritisierte er deren Haltung im Nahost-Konflikt.
 Ja, weil ...15,2%  (5)
 Nein, weil ...57,6%  (19)
 Andere Meinung.9,1%  (3)
 Keine Meinung.6,1%  (2)
 Debatte.0,0%  (0)
 Bimbes.12,1%  (4)
 
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