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Die mutmaßlichen Verwicklungen der AfD-Richterin Malsack-Winkemann in den geplanten Umsturz zeigen: AfD-Mitglieder gehören nicht in den Staatsdienst. - Teilst du diese Auffassung des taz-Kommentars? |
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09.12.2022 20:27 Uhr |
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Und ich muss auch sagen: ich finde es erschütternd, wie die mediale Berichterstattung über die jetzt Verhafteten abläuft, und zwar ohne jegliche Sympathien zu haben: diese Menschen werden alle mit Bild, vollem Namen und Wohnort, in der Regel inklusive ihrer beruflichen Tätigkeit, genannt.
Selbst wenn sich die Vorwürfe in einem juristischen Verfahren als nicht richtig herausstellen, sind diese Personen damit auf ewig verbrannt und werden nie mehr eine Stelle finden bzw. Kunden im Fall von Selbständigkeit.
Auch das ist schon Abkehr von der Rechtsstaatlichkeit und Rückkehr zum mittelalterlichen Schauprozess unter Nutzung der Tatsache, dass das Internet nicht vergisst. |
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09.12.2022 20:39 Uhr |
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Blödsinniger taz Kommentar.
Die zeigen lediglich, dass Extremisten und hirnverweigernde Spinner nicht in den Staatsdienst gehören. Die gibt es zwar in der AfD zu Hauf, aber Mitgliedschaft in der AfD bedingt nicht zwingend auch die vorgenannten Eigenschaften. Zudem es Extremisten und Idioten auch bei den Linken und den Grünen gibt, auch, wenn unsere versammelten Linksgrünlinge das hier nicht wahrhaben wollen. Soll denen auch in höchst fragwürdiger Art und Weise das Rechts, in den Staatsdienst zu treten, verwehrt werden? Oder ist das wieder so ein "Nee, das sind gute Spinner, die dürfen ruhig." Ding wie immer?
Diese Hybris kotzt mich zunehmend an.
Wer sich die Extremisten, die er scheiße findet, nach Geschmacksrichtung aussucht, ist nicht gegen Extremisten, sondern einfach nur gegen "die Anderen" und hat damit den Boden vernunftgetriebener politischer Auseinandersetzung verlassen.
Und eine Innenministerin, die möchte, dass Straftätern ihre Schuld nicht mehr "kompliziert nachgewiesen" werden muss und die Beweislast umkehren möchte, offenbart ein extrem fragwürdiges Demokratieverständnis und sägt an einem der wichtigsten Grundpfeiler demokratischer Rechtsprechung. Dass das nicht mehr Menschen sauer aufstößt, besorgt mich sehr. |
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09.12.2022 21:47 Uhr |
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch?LangID=ger |
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09.12.2022 21:57 Uhr |
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"...dass es dagegen keinen breiten Widerstand gibt."
Das bleibt möglicherweise ein Wunschtraum.
Erstaunlich, daß nicht begriffen wird, dass diese lächerliche hochgeschaukelte Inzenierung die Ziele dieser Regierung,in der Faeser nur ein "Rädchen im Getriebe" ist, in einer ungeahnten Schnelligkeit durchsetzt.
Den Begriff "Demokratie" müssen wir wohl vergessen.
Mich erinnert eine solche Maßnahme mal wieder sehr an mein Leben in der DDR. |
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09.12.2022 23:15 Uhr |
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"Wir sprechen gerade über die AfD."
Das Umfragethema wurde durch sehr interessante Diskussionsbeiträge zufällig erweitert. |
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10.12.2022 04:09 Uhr |
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Grüne möchte ich nicht im Staatsdienst sehen, wie auch auch keinen anderen, den ich für einen Verfassungsfeind halte! |
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10.12.2022 05:35 Uhr |
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Ich finde, dass man das im Einzelfall entscheiden muss. Dafür ist der Verfassungsschutz doch da.
Da sind sicher auch viele dabei, die von der etablierten Politik einfach die Schnauze voll haben, ohne gleich bei einer etwaigen Machtergreifung die Hand zum Höckegruß zu erheben. Viele sind sicher auch eingetreten, als die AfD unter Lucke noch klar im demokratischen Spektrum war. |
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10.12.2022 05:50 Uhr |
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Zitat:Es sollte klar sein, dass jede autoritäre Bewegung ein solches Intrument benutzt, so auch rot-grün.
Bei aller Antipathie für Rot-grün, besonders Grün, eine autoritäre Bewegung würde ich die jetzt nicht nennen. Nicht im nüchternen Zustand
Die Prüfung der Verfassungstreue basiert auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere Art 1 und 20 des Grundgesetzes. Ist eine Person, egal ob von rechts oder von links, gegen ein oder mehrere Elemente der FDGO, dann ist auch ein Berufsverbot gerechtfertigt. Das muss natürlich erwiesen sein, und nicht auf Verdacht, wie die Innenministerin fordert.
Das ist ein legitimer Schutzmechanismus nach unseren Erfahrungen von 1933. Natürlich kann das Ganze je nach Besetzung des Innenministeriums Schlagseite haben. Sollte es aber nicht. |
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10.12.2022 05:57 Uhr |
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Ich teile grundsätzlich keinen Kommentar der linksextremen taz!
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10.12.2022 07:00 Uhr |
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Die FDP hat sich mit SPD und Grünen eingelassen. Die FDP wird alles mitmachen, was die Grünen wollen. |
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10.12.2022 07:01 Uhr |
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Die FDP bezeichne ich als Polithure. |
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10.12.2022 08:35 Uhr |
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Nein. Wie bisher auch sollte schon noch individuell nachgewiesen werden müssen, dass der Bedienstete staatsfeindliche Bestrebungen hat.
Und, ganz klar: Wer sich gegen das Grundgesetz stellt oder gar „das System“ abschaffen möchte und Ähnliches, hat im Staatsdienst natürlich nichts zu suchen. Aber das müsste halt nachgewiesen werden, die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ist grundsätzlich kein Nachweis. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.12.2022 08:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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LPP |
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