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Von: @Info  | 23.10.2013 13:32 Uhr |
[Mitgliederbefragung zu Doliszit] Stimmst du der Doliszitreform zu? |
Der Leitfaden Meinungsdoliszite wird mit folgendem Inhalt neu angelegt:
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A) Allgemeines
Meinungsdoliszite sind dol2day-interne Volksabstimmungen, bei deren Gegenstand es sich stets - und im Unterschied zu regulären Dolisziten - um ein politisches Thema handelt. Ein von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossenes politisches Statement gilt als offizielle Stellungnahme der Community; entsprechend unterliegen Meinungsdoliszite einem distinkten Verfahren, das die politische Vielfalt berücksichtigt und im Folgenden vorgegeben ist.
Der parallele Ablauf mehrerer Meinungsdoliszite ist nicht zulässig.
Zur Teilnahme an Meinungsdoliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.
B) Initiative
Die Eröffnung eines Meinungsdoliszits erfolgt in einer Communityrundmail. Sie enthält den Titel des Meinungsdoliszits, der dessen politischen Gegenstand zusammenfasst, eine ergänzende, ausformulierte Beschreibung des Themas, einen Link auf dieses Regelwerk sowie die Fristen gemäß Abschnitt C).
Die Initiative zu einem Meinungsdoliszit kann von der Regierung, der Redaktion, oder von mindestens vier Parteien gemeinsam ausgehen.
Die Regierung kann die Eröffnung eines Meinungsdoliszits erreichen, indem der Kanzler der Redaktion das entsprechende politische Thema vorschlägt.
Die Vertreter von mindestens vier Parteien können ein Meinungsdoliszit initiieren, indem sie sich auf ein politisches Thema einigen und in einer Initiative eine offene Abstimmung über die Einreichung des Themas eröffnen. Sobald aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für die Einreichung gestimmt haben, kann das gewählte Thema der Redaktion unter Angabe der initiierenden Parteien und mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung vorgeschlagen werden.
Hat die Redaktion keine Einwände, so entwirft sie Titel und Beschreibung in Rücksprache mit den Initiatoren und eröffnet das Meinungsdoliszit.
C) Ablauf
1) Teilnahmephase
Mit Eröffnung des Meinungsdoliszits per Rundmail beginnt eine zweiwöchige Phase, während derer sich jede Partei für eine Teilnahme entscheiden und gegebenenfalls einen Textbeitrag zum entsprechenden politischen Thema erarbeiten kann. Beiträge sind bis zum Ende der Teilnahmephase bei der Redaktion einzureichen.
Jede Partei, die der Redaktion binnen sieben Tagen nach Eröffnung ihre Teilnahme angezeigt hat, ohne bereits zwingend ihren Text eingereicht haben zu müssen, erhält das Recht, im Lauf der zweiten Woche der Teilnahmephase eine beliebige, thematisch mit dem Meinungsdoliszit verwandte Umfrage von der Redaktion hervorheben zu lassen.
2) Diskussions- und Abstimmungsphase
Nach Ende der Teilnahmephase prüft die Redaktion alle eingegangenen Beiträge. Texte, die aus weniger als 150 Wörtern bestehen oder mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder der Doliquette nicht vereinbar sind, scheiden aus. Jede Partei, deren Beitrag die Prüfung besteht, nimmt am Meinungsdoliszit teil.
Sofern mindestens zwei teilnehmende Parteien dazu bereit sind, beraumt die Redaktion in Rücksprache mit denselben einen Politikerchat an, in dessen Rahmen Vertreter der teilnehmenden Parteien - sowie gegebenenfalls zusätzlich eingeladene Chatgäste - den politischen Gegenstand des Meinungsdoliszits diskutieren und sich den Fragen der Community stellen können.
Im Anschluss an die Chatdiskussion eröffnet die Redaktion die einwöchige Abstimmung, die einem Präferenzwahlsystem unterliegt. Die Wahlordnung aus dem Leitfaden Wahlen findet sinngemäße Anwendung. Die Textbeiträge aller teilnehmenden Parteien sind prominent in einer Übersicht darzustellen. Die laufende Meinungsdoliszitabstimmung wird unter Einblendung des entsprechenden Titels prominent auf der Startseite verlinkt, ihr Beginn via Communityrundmail angekündigt.
Nach Beendigung der Abstimmung wird festgestellt, ob ein Beitrag als Sieger hervorgegangen ist. Dazu wird geprüft, ob der gemäß Präferenzwahlsystem siegreiche Beitrag zugleich - einschließlich der auf ihn in der letzten Runde entfallenden Folgepräferenzen - mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen - unter Berücksichtigung auch von verfallenen Stimmen und Enthaltungen - auf sich vereinigt hat. Ist dies der Fall, so gilt der siegreiche Beitrag als beschlossenes Communitystatement und wird an herausgehobener Stelle innerhalb dol2days sowie per Rundmail veröffentlicht. Erreicht der Beitrag nicht die erforderliche absolute Mehrheit, so gelten alle Beiträge als abgelehnt.
Das Ergebnis der Abstimmung ist der Community per Rundmail bekannt zu geben.
Die Redaktion kann Aufgaben, die ihr nach diesem Regelwerk im Meinungsdoliszitprozess zukommen, an die Regierung delegieren.
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Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Doliszite wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:
A) Was ist ein Doliszit?
Der Begriff Doliszit ist an dem des Plebiszits angelegt, es handelt sich hierbei also um eine Volksabstimmung bei dol2day.
Doliszite können von der Regierung oder auch der Redaktion in der Kategorie "Doliszite" gestellt werden. Wenn Du kein Mitglied dieser Gruppe bist und trotzdem eine gute Idee hast, ist es Dir dennoch möglich, ein Doliszit zu initiieren. Weitere Informationen zu so genannten Basisdolisziten findest Du in Abschnitt B).
Folgende Projekte sind über ein Doliszit nicht erreichbar, weil sie jeweils eigenen Prozeduren unterliegen:
• offizielle Stellungnahmen der Community zu einem politischen Thema (siehe Leitfaden Meinungsdoliszite)
• Misstrauensvotum gegen den Kanzler (siehe Leitfaden Regierung)
Daneben gibt es auch unverbindliche Mitgliederbefragungen, die ebenfalls von der Regierung oder Redaktion mit offener Fragestellung gestartet werden können.
Der Inhalt eines Doliszits muss mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein und darf selbstredend nicht gegen deutsche Gesetze oder gegen die Doliquette verstoßen.
Zur Teilnahme an Doliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.
B) Wie wird ein Doliszit initiiert?
1) Regierungsdoliszit
Die Regierung kann jederzeit beschließen, ein Doliszit durchzuführen. Dies kann nur durch die Redaktion gestoppt werden, die ein Vetorecht gegenüber jedem Doliszitantrag hat, ganz gleich, wer ihn eingebracht hat.
2) Basisdoliszit
Aber auch andere Gruppen als die Regierung können ein Doliszit beantragen. Wenn du also eine interessante Idee hast, aber nicht zur Regierung oder Redaktion gehörst, kannst du ein Doliszit initiieren - entweder mit Hilfe einer Unterstützergruppe oder in einem Parteienbündnis.
Ein Basisdoliszit wird in einer dafür gegründeten Initiative ausgearbeitet und letztlich beantragt. Bevor Du diese Initiative gründest, solltest Du Deine Idee der Redaktion vorlegen, denn nicht alles, was sich positiv für dol2day anhört, ist auch technisch umsetzbar.
Die Anforderungen
Je nachdem, ob ein Basisdoliszit durch eine Gruppe von Unterstützern oder durch Parteien beantragt werden soll, gelten bestimmte Mindestanforderungen:
• Deine Unterstützergruppe muss ausreichend stark sein, nämlich 10% der Teilnehmerzahl der letzten Kanzlerwahl. Bei der Berechnung der Gruppenstärke werden dann auch nur jene Doler gezählt, die tatsächlich im Moment des Doliszitantrags wahlberechtigt sind.
• Ein Parteienbündnis, das sich zwecks Durchführung eines Basisdoliszits zusammenfindet, muss aus mindestens drei verschiedenen Parteien bestehen, die zum Zeitpunkt des Doliszitantrags allesamt die Bedingungen der Parteienrichtlinie erfüllen.
Der Antrag
Um ein Basisdoliszit zu beantragen, ist in der Initiative eine offene Abstimmung über den konkreten, ausformulierten Doliszitvorschlag einzuleiten. Die Anforderungen an einen gültigen Doliszitantrag sind erfüllt, sobald:
• (im Fall einer Unterstützergruppe:) die notwendige Unterstützerzahl für den Doliszitvorschlag abgestimmt hat.
• (im Fall eines Parteienbündnisses:) aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für den Doliszitvorschlag abgestimmt haben.
Sind die Anforderungen erfüllt, kannst Du das Basisdoliszit mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung offiziell bei der Redaktion beantragen.
C) Ablauf
Die Organisation, also der Versand von Rundmails und das Starten von Abstimmungen, obliegt im Fall eines Regierungsdoliszits der Regierung, andernfalls der Redaktion.
Diskussion und erste Rundmail
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit einer Diskussion, die von den Initiatoren auf eine Dauer zwischen 3 und 14 Tagen anzulegen ist. Sie findet in einem gesonderten, hervorgehobenen Thread im zentralen Forum statt.
Auf die Diskussion wird mit einer Rundmail hingewiesen. Diese enthält:
• den kompletten Doliszittext
• einen Link zur Diskussion sowie
• die Termine der Diskussion und der anschließenden Abstimmung.
Handelt es sich um ein Basisdoliszit, so räumt die Regierung den Initiatoren zudem die Möglichkeit ein, in dieser Rundmail für ihren Vorschlag zu werben.
Sollte der Doliszittext bis 3 Tage vor Ende der Diskussion geändert werden, so bleibt der ursprüngliche Zeitrahmen bestehen. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt geändert, so verlängert sich die Diskussion automatisch um drei Tage. In beiden Fällen wird gemäß obigen Anforderungen eine erneute Rundmail mit dem neuen Doliszittext ausgesandt. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfalls durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.
Abstimmung und zweite Rundmail
Auf den Start des Doliszits wird durch eine erneute, obigen Anforderungen entsprechende und einen Link zur Doliszitabstimmung enthaltende Rundmail abermals explizit hingewiesen. Im Hintergrund der Fragestellung sind der vollständige Doliszittext sowie ein Link auf die stattgefundene Diskussion aufzuführen.
Die beiden Antwortmöglichkeiten lauten:
• "Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu"
• "Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab".
Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen.
Abschließende Rundmail und Folgen
Das Abstimmungsergebnis wird der Community ebenfalls per Rundmail zur Kenntnis gebracht.
Sollte der Vorschlag angenommen werden, ist er mit Abschluss der Abstimmung gültig. Sollte dieser technische Änderungen von dol2day vorsehen, ist der Vorschlag erst dann gültig, wenn die technische Umsetzung erfolgt ist.
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Diese Mitgliederbefragung ersetzt seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage bis zum 30.10.2013.
Das anschließende Doliszit dauert ebenfalls 7 Tage. |
| Ja, ich werde dem Doliszitvorschlag voraussichtlich zustimmen. | 81,3% |             (26) | | Nein, ich werde den Doliszitvorschlag voraussichtlich ablehnen. | 9,4% |    (3) | | Ich habe mich noch nicht entschieden. | 9,4% |    (3) |  |  | |  |
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Von: @Info  | 14.10.2013 23:51 Uhr |
[Mitgliederbefragung zu Doliszit] Stimmst du der Änderung des Wahlgesetzes zu? |
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Wahlen wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:
A) Wahlrecht
1) Aktives Wahlrecht
An den Kanzlerwahlen kann jedes Mitglied teilnehmen, das folgende Bedingungen erfüllt:
• gültige Email-Adresse
• 300 Online-Minuten seit der Anmeldung
• 3 Umfragen und 50 Meinungen
2) Passives Wahlrecht
Als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat kann jedes Mitglied aufgestellt werden, das das aktive Wahlrecht besitzt und zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt:
• zwei Monate seit Anmeldung *
• gültige RL-Daten im Profil (insbesondere Telefonnummer)
* Anmerkung: Diese Bedingung erstreckt sich auch auf Vorgängeraccounts derselben Person, sofern die Redaktion diese verifizieren kann.
B) Ablauf
1) Kandidatur
Eine Kandidatur besteht immer aus einem Kanzler- und einem Vizekanzlerkandidaten. Beide müssen die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllen.
Die Kanzlerkandidatur eines Parteimitglieds muss mindestens durch die eigene Partei unterstützt werden.
Die Kanzlerkandidatur eines parteilosen Kandidaten muss durch mindestens eine Partei unterstützt werden.
Jede Partei kann nur eine Kandidatur (Kanzler und Vize) unterstützen.
Jeder Doler kann in maximal einem Team als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat antreten.
2) Anmeldung der Kandidatur
Der Stichtag für die Anmeldung von Kanzlerkandidaturen ist der 20. des Vormonats der betreffenden Wahl. An diesem Tag überprüft die Redaktion, ob die Kandidaturen allen Regeln entsprechen.
Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
• Kanzlerkandidat
• Vizekanzlerkandat
• unterstützende Partei(en)
• Name und Initiative des Wahlbündnisses
3) Rücktritt von der Kandidatur und Nachnominierungen
Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert/gelöscht, so scheidet er aus.
Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Die Nachnominierung eines Kanzlerkandidaten ist ausgeschlossen. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.
Scheidet ein Vizekanzlerkandidat aus, so kann das nominierende Bündnis bis spätestens 48 Stunden vor der Wahl einen neuen Vizekanzlerkandidaten nachnominieren, der die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllt. Erfolgt dies nicht oder scheidet ein Vizekanzlerkandidat nach Ablauf vorstehender Nachnominierungsfrist aus, so tritt der zugehörige Kanzlerkandidat ohne Vize an. Ist der Vize des siegreichen Kanzlerkandidaten vor Amtsübergabe ausgeschieden, so gelten für die Ernennung eines Vizekanzlers dieselben Regelungen des Leitfadens Regierung wie im Fall eines zurückgetretenen Vizekanzlers.
4) Wahltermin und Fristen
Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt.
Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.
Die Frist zur Nominierung endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.
Davon abweichende Termine und Fristen werden durch die Redaktion rechtzeitig bekanntgegeben.
5) Einsprüche und Redaktionsentscheidungen
Einsprüche gegen Kandidaturen müssen der Redaktion bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Wahl angezeigt werden.
Einsprüche gegen das Wahlergebnis müssen der Redaktion binnen 7 Tagen nach Ende der Wahl angezeigt werden.
Entscheidungen der Redaktion nach einem Einspruch über die Annahme von Kandidaturen und die Gültigkeit des Wahlergebnisses sind bindend.
C) Wahlordnung
Auf dem Wahlzettel sind der Name des jeweiligen Kanzler- und des Vizekanzlerkandidaten aufgeführt.
1) Stimmabgabe
Die Kanzlerwahlen erfolgen nach dem Präferenzwahlsystem. Du gibst also keine Stimme, sondern deine Präferenzliste ab. Natürlich musst Du nicht wählen, Du kannst Dich auch enthalten. Dann fließt Deine Stimme zwar nicht in die Kanzlerwahl ein, wird aber dennoch statistisch erfasst. Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Präferenzen zu verteilen, erstellst Du eine Liste mit Deinen Präferenzen, welche im Minimalfall einen Kandidaten, im Maximalfall alle Kandidaten in der Reihe Deiner Präferenzen umfasst, wobei Du dem Ersten den Vorzug vor dem Zweiten und dem Zweiten vor dem Dritten gibst usw. Oft haben Zweit- und Drittpräferenzen bei Kanzlerwahlen den Ausschlag gegeben.
2) Stimmauswertung
Ziel bei der Wahl ist es, die absolute Mehrheit in einem Wahlgang zu erreichen. Sobald ein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, hat er die Wahl gewonnen und ist gewählter Internetkanzler. Sollte sich in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ergeben, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, was bedeutet, dass er alle seine Erst- sowie nachgeordneten Präferenzen verliert. Scheidet Dein Kandidat aus geht Deine Präferenz an Deine "zweite Wahl" über und die Mehrheitsverhältnisse werden neu berechnet. Scheidet dieser Kandidat ebenfalls aus, geht Deine Präferenz an Deine "dritte Wahl" usw. Wenn Deine tiefste Präferenz ausgeschieden ist, ist Deine Stimme verloren.
3) Gleichstand bei Kandidaten
Sollte es bei den schwächsten Kandidaten einen Gleichstand bei den Präferenzen geben, werden alle abgegebenen Stimmen daraufhin untersucht, welcher Kandidat nach der Sortierung bevorzugt ist (Condorcet-Verfahren). Der von der Minderheit bevorzugte Kandidat scheidet aus. Gibt es wiederum einen Gleichstand, entscheidet die Anzahl der Erstpräferenzen. Ist diese Zahl wiederum gleich, entscheidet die Redaktion per virtuellem Münzwurf.
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Diese Mitgliederbefragung ersetzt seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage bis zum 21.10.2013.
Das anschließende Doliszit dauert ebenfalls 7 Tage. |
| Ja, ich werde dem Doliszitvorschlag voraussichtlich zustimmen. | 59,1% |            (26) | | Nein, ich werde den Doliszitvorschlag voraussichtlich ablehnen. | 27,3% |          (12) | | Ich habe mich noch nicht entschieden. | 13,6% |     (6) |  |  | |  |
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Von: rMS  | 09.05.2013 18:25 Uhr |
[Mitgliederbefragung zu Basisdoliszit]
Soll die per Redax-Verordnung eingeführte Regelung des Government Fun Package (GFP) bzgl. Regierungsverordnungen aufgehoben werden? |
Begründung der Antragsteller für die Aufhebung der Redax-Verordnung:
Die Einführung einer erheblichen Kompetenzerweiterung der dol-Regierung (siehe Anlage) sollte intensiver diskutiert werden und auf eine breite demokratische Zustimmung stoßen. Die schnelle Einführung per Redax-Verordnung kommt diesem Anliegen nicht entgegen. Wir bezweifeln nicht das Recht der Betreiber, Reformen durchzuführen und letztendlich Entscheidungen zu treffen, glauben aber, dass möglichst vielen Dolern in dieser konkreten Frage die Möglichkeit und Zeit gegeben werden sollte, über einen wichtigen Teil von dol2day mitzuentscheiden und ihre Anregungen und ihre Kritik einzubringen.
Das schließt nicht aus, dass bei einer Mehrheit für die Aufhebung der Redax-Verordnung das vorgeschlagene Instrument der Regierungsverordnungen danach durch ein regelkonformes Doliszit eingeführt werden kann.
Anlage:
Die durch Basisdoliszit aufzuhebende Passage aus dem dol2day-Gesetzbuch - Leitfaden Regierung - lautet:
"Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text an den Redaktionsaccount übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfallen der Prüfungsanspruch der Regierung sowie die übliche Mitgliederbefragung, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar."
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Diese Mitgliederbefragung ersetzt (seit dem Doliszit vom 03.12.2012) die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage, also bis 16.05.13, ca. 18 Uhr.
Das anschließende Basisdoliszit dauert dann ebenfalls 7 Tage. |
| Ich werde voraussichtlich für dieses Basisdoliszit stimmen. | 45,8% |             (22) | | Ich werde voraussichtlich gegen dieses Basisdoliszit stimmen. | 33,3% |            (16) | | Ich habe mich noch nicht entschieden. | 20,8% |     (10) |  |  | |  |
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Von: @Info  | 10.04.2013 10:05 Uhr |
[Mitgliederbefragung zu geplantem Doliszit] Stimmst du der Änderung der Regeln zum Schiedsgericht zu?
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Die Regeln zum Schiedsgericht, wie sie im Dol-Gesetzbuch zu finden sind (http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=14), sollen geändert werden. Die Erklärungen auf der Seite des Schiedsgerichts werden entsprechend angepasst.
Die Änderungen umfassen im wesentlichen:
1) Änderung der Verfahrensfristen,
2) optionale Begründung der Juroren,
3) optionale Nachfrage der Juroren an die/den Angeklagte/n,
4) optionale Antwort der/des Angeklagten auf die Nachfrage der Juroren,
5) Änderung des Urteils im Verfahrensverlauf, d.h. Juroren können ihr Urteil noch abändern, solange das Verfahren läuft,
6) Auswahl eines Anklagepunkts durch den Anzeigenden,
7) Reduzierung der Strafalternativen, abhängig vom Anklagepunkt.
Die Änderungen umfassen nur den ersten Abschnitt "Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?", der Abschnitt "Anmerkungen" bleibt unverändert.
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Neuer Passus (Änderungen fett hervorgehoben):
Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?
Jeder kann eine Anzeige stellen über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite. Dort trägt er den Namen desjenigen ein, gegen den sich die Anzeige richtet sowie ein Zitat des beanstandeten Verhaltens und eine Erklärung, was an diesem Verhalten nicht in Ordnung ist aus seiner Sicht, ggf. noch Links zu den entsprechenden Seiten.
Bei Erstellung der Anzeige wählt der Anzeigende mittels Radiobuttons einen Anklagepunkt aus:
a) Spam
b) Beleidigung, Mobbing
c) Verstoss gegen die Doliquette
d) Verstoss gegen FDGO
e) anderer Anklagepunkt
Nun ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, währenddessen haben die SG-Kontrolleure und die Redaktion die Möglichkeit die eingegangenen Anzeigen durchzusehen und ggf. doppelte Anzeigen oder Unsinnsanzeigen aus dem Pool zu nehmen, wobei der Anzeigende darüber informiert wird.
Nach Ablauf der Frist bekommt der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Anzeigentext und hat nun 24 Stunden Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben (mit Zeichenlimit). Falls er während dieser Zeit nicht online geht wartet das Verfahren noch bis Mitternacht nach seinem ersten Login.
Nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der Frist werden nun 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen.
Sie haben nun 48 Stunden Zeit, die Äußerung nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten.
Sie können eine Nachfrage an den Angeklagten richten. Der Angeklagte kann auf jede Nachfrage antworten.
Die Juroren können während des Verfahrens ihr Urteil jederzeit auswählen. Bei einer Nachfrage, können sie ihr Urteil nachträglich ändern. Die Juroren können ihr Urteil begründen (mit Zeichenlimit).
Als Auswahlmöglichkeiten gibt es grundsätzlich
Freispruch,
Verwarnung,
1-4 Wochen Zeitsperre
und permanente Sperre.
Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die Gremiumskontrolleure prüfen können ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit nach dem bisherigen Modus. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem darüber nach Zustimmung durch die Redaktion.
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Zusätzlich werden folgende Übergangsbestimmungen aufgenommen:
Übergangsbestimmungen:
a) Die Auswahlmöglichkeiten der Anklagepunkte werden flexibel durch die Redaktion festgesetzt. Die in diesem Änderungsvorschlag enthaltenen Möglichkeiten stellen eine Leitlinie dar.
b) Die Festlegung der Strafalternativen für die Anklagepunkte wird flexibel durch die Redaktion festgelegt und evtl. durch ein Doliszit bestätigt. In diesem Änderungsvorschlag sind noch keine Strafalternativen festgelegt, da die Anklagepunkte noch durch die Redaktion definiert werden müssen.
(Beispiel: Freispruch ist immer möglich, für Spam sind möglich Verwarnung, 1 Woche, 2 Wochen, für Beleidigung ist möglich Verwarnung bis zu 4 Wochen, für Verstösse gegen FDGO ist möglich Verwarnung bis permanente Sperre usw.usf.)
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Diese Mitgliederbefragung ersetzt (seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage, also bis 17.04.13, ca. 10 Uhr.
Das anschließende Doliszit dauert dann ebenfalls 7 Tage, also bis 24.04.13.
Da |
| Ja, ich stimme dem zu. | 62,0% |              (31) | | Nein, ich lehne das ab. | 20,0% |       (10) | | Das ist mir egal. | 14,0% |      (7) | | Kein Interesse. | 4,0% |   (2) |  |  | |  |
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Von: @Info  | 23.03.2013 16:41 Uhr |
[Mitgliederbefragung] Soll für die Jury-Mitglieder im Schiedsgericht die Möglichkeit oder Pflicht zur Urteils-Begründung eingeführt werden? |
In den letzten Jahren kam es immer wieder einmal zu doch eher unverständlichen Schiedsgericht-Urteilen und die Einführung der Möglichkeit oder gar Pflicht zur Urteilsbegründung würde da möglicherweise mehr Transparenz schaffen.
Die Idee zu dieser Mitgliederbefragung geht auf Bimbiss und einige andere doler/innen zurück. |
| Ja, eine verpflichtende Begründung wäre gut. | 36,4% |            (20) | | Ja, die Möglichkeit zur Begründung wäre gut. | 41,8% |          (23) | | Nein, es sollte so bleiben wie es ist. | 16,4% |         (9) | | Mir ist das egal. | 5,5% |   (3) |  |  | |  |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
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Wahltermin
20.05.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.06.2025 20:00 - 08.06.2025 20:00 Wahl zum/zur 79. Internet-Kanzler/-in
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