In dieser Kategorie existieren keine Unterbereiche.
Unterkategorie vorschlagen
Hinweis für Gäste
Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Anfang-59671 - 9675 / 14977 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Denunziata  13.11.2020 12:39 Uhr
Wie findest Du diese Essensaktion für Obdachtlose?
Wien. „Wir sind für dich da!“, steht auf den Plakaten, die Daniel Trattner am Karlsplatz aufgehängt hat und mit denen er bekannt machen will, worum es geht: Um Gratis-Essen für obdachlose und bedürftige Menschen nämlich.

Wie alle anderen Gastronomen darf der 25-jährige Trattner in seinem Café Restaurant Resselpark – das sich ebendort, ein paar Meter neben der evangelischen Volksschule befindet – aktuell nur Essen zum Abholen verkaufen. Trattner will seine täglichen Menüs von Knödel-Varianten bis Eintöpfen aber auch verschenken: An Obdachlose und Bedürftige nämlich, die sich unkompliziert beim Ausgabefenster eine Mahlzeit zum Mitnehmen abholen können.

(Quelle "Die Presse vom 13.11.2020)
 Sehr gut60,0%  (9)
 Gut20,0%  (3)
 Es geht so0,0%  (0)
 Schlecht 0,0%  (0)
 Sehr schlecht0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes20,0%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [6]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  ratio legis  13.11.2020 11:55 Uhr
Bundesverfassungsgericht lässt Kinobetreiber mit Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen abblitzen - ist der Vorwurf, der Staat handele "grob verfassungswidrig", noch zu halten?
Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie musste sich das Bundesverfassungsgericht direkt und unmittelbar und nicht nur beiläufig mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der gefährlichen Corona-Pandemie auseinandersetzen. Einen Eilantrag eines Kinobetreibers, der in der Schließung seiner Einrichtung erhebliche und ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe sahen, scheiterte in Karlsruhe.

Zwar handele es sich bei der Schließungsanordnung um einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit, heißt es im Beschluss des Gerichts in Randnummer 11.

Doch einen Anspruch auf Eilrechtsschutz und Wiedereröffnung der Einrichtung begründe dies nicht, führen die Richter weiter aus. Denn der Eingriff sei schon nach summarischer Prüfung gerechtfertigt - dazu das Gericht in den Randnummern 15-17 des Beschlusses:

"cc) Zudem sind die Gefahren der Covid-19-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit mehreren Wochen auf einem hohen Niveau und nimmt weiter zu, sodass mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen ist, die sich insbesondere in den Krankenhäusern bei der Behandlung von Menschen mit schweren Krankheitsverläufen zeigen werden. Die Ursachen für den bundesweiten Anstieg der Infektionen sind insoweit nach bisherigem Kenntnisstand diffus, wobei Häufungen im Zusammenhang mit dem Freizeitverhalten der Menschen zu beobachten waren. In den meisten Fällen ist die genaue Infektionsquelle jedoch nicht bekannt. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitragen.

16
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers, bestimmte Lebensbereiche und damit zusammenhängende Betriebe stark einzuschränken, auf einem Gesamtkonzept beruht, im Rahmen dessen insbesondere Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie eine große Zahl von Betrieben und Unternehmen geöffnet bleiben sollen. Würde dem Antrag der Beschwerdeführerin, nun Teile dieses Konzepts außer Kraft zu setzen, stattgegeben, bestünde die Gefahr, das Infektionsgeschehen nicht eindämmen zu können, mit den beschriebenen gravierenden Folgen. Der Verordnungsgeber ist nicht gehalten, eine solche Entwicklung hinzunehmen, sondern aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG sogar prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).

17
dd) Das grundrechtlich geschützte Interesse der Beschwerdeführerin an der ungestörten Ausübung ihres Berufes wiegt damit zwar schwer. Angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung anzuwenden ist, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers überwiegt es das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit durch die vorliegend angegriffenen befristeten Maßnahmen jedoch hier nicht."

Link zum Beschluss:

https://t1p.de/3xne

Link zur Berichterstattung der Tagesschau:

https://t1p.de/so1u
 Ja14,3%  (2)
 eher ja0,0%  (0)
 eher nein14,3%  (2)
 Nein28,6%  (4)
 Diskussion7,1%  (1)
 Bimbes35,7%  (5)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [15]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  ratio legis  13.11.2020 11:23 Uhr
"Privatsache bleibt Privatsache" - zu seinem Waffenkauf bei einem bekannten Rechtsextremen möchte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister deshalb nichts sagen. Wie bewertest du sein Verhalten?
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Caffier (CDU) hat nach übereinstimmenden Recherchen mindestens eine Waffe bei Frank T., einem Waffenexperten der rechtsextremen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe "Nordkreuz" gekauft. Gegen die Gruppe wird bundesanwaltschaftlich ermittelt - sie sei dem Umfeld sogenannter "Prepper" zuzuordnen und habe sich mit dem Anhäufen enormer Mengen an Waffen und Munition auf einen Bürgerkrieg vorbereitet.

Der Vorgang löst teils heftige Kritik aus - denn als Innenminister ist Caffier auch für die Landessicherheitsbehörden aus. Fast noch kritischer wird sein Umgang mit dem Thema gesehen: Dienstlich habe er jedenfalls keine Waffe bei T. erworben, sodass er sich dazu nicht äußern werde - den Vorwurf, er habe bei T. eingekauft, kann er damit aber nicht entkräften.

Link zu Spiegel Online: https://t1p.de/atnp
 Positiv12,5%  (2)
 eher positiv6,3%  (1)
 eher negativ0,0%  (0)
 Negativ50,0%  (8)
 Diskussion12,5%  (2)
 Bimbes18,8%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [8]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  ratio legis  13.11.2020 11:18 Uhr
Ist jemand, der bei Querdenker-Demos mutmarschiert und offen mit Reichsbürgern sympathisiert, als Staatsanwältin geeignet?
So geschehen in Berlin: Dort demonstrierte eine Staatsanwältin mit Reichsbürgern und sogenannten "Querdenkern" bei den "Demonstrationen gegen die Corona-Politik". Renate H ermittelt als Staatsanwältin u.a. gegen jugendliche Kriminelle im Westteil der Stadt, Polizeidirektion 2. Am 29. August nahm H. an der damals aufgelösten Demonstration in Berlin teil, stand jedoch wortwörtlich in vorderste Front der Personen, die die Auflösung nicht akzeptieren. Neben ihr Menschen mit Reichsflaggen, sie selbst trägt ein Schild: "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht". Sie macht klar: In einem Rechtsstaat lebe man offensichtlich nicht mehr. Der Spruch ist einer der Leitsätze rechtsradikaler Bewegungen, um gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen. Und auch auf ihrem Facebookprofil verbreitet H. seit geraumer Zeit Verschwörungstheorien; behauptet u.a., die Coronapandemie sei von Bill Gates erfunden. Sie teilte regelmäßig Postings aus den Gruppen der Reichsbürgerbewegung, die der Meinung sind, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat.

Nun prüfen die Berliner Behörden dienstrechtliche Konsequenzen für die Staatsanwältin - sie sei schließlich im Kernbereich staatlicher Aufgaben tätig und nehme eine besonders wichtige Rolle in der Rechtspflege ein.

Link zur Berichterstattung des Tagesspiegels: https://t1p.de/phe0
 Ja26,3%  (5)
 eher ja5,3%  (1)
 eher nein10,5%  (2)
 Nein36,8%  (7)
 Diskussion10,5%  (2)
 Bimbes10,5%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [42]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Denunziata  13.11.2020 09:59 Uhr
Glaubst Du, dass der Iran an einer Atombombe baut?
Istanbul. Hinter einer sandfarbenen Mauer und einem blau gestrichenen Metalltor südwestlich von Teheran verbirgt sich ein Geheimnis des iranischen Atomprogramms. Auf dem Anwesen im Dorf Turkusabad haben die Iraner nach Angaben Israels in den vergangenen Jahren bis zu 300 Tonnen radioaktives Material gelagert. Iranische Medien halten dagegen: Hinter der Mauer in Turkusabad liege nichts weiter als ein harmloser Betrieb zur Reinigung von Teppichen.

Der Verdacht, der Iran baue heimlich an einer Atombombe, erhält neue Nahrung. Und dafür gibt es neben dem Geheimnis von Turkusabad noch andere Gründe.

(Quelle: Die Presse vom 13.11.2020)
 Ja16,7%  (2)
 Nein50,0%  (6)
 Diskussion16,7%  (2)
 Bimbes16,7%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [7]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
» Starte Deine eigene Abstimmung in dieser Kategorie und verdiene 500 Bimbes! «
Anfang-59671 - 9675 / 14977 Abstimmungen+5Ende