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Fragenübersicht Bundesverfassungsgericht lässt Kinobetreiber mit Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen abblitzen - ist der Vorwurf, der Staat handele "grob verfassungswidrig", noch zu halten?
1 - 15 / 15 Meinungen
13.11.2020 12:01 Uhr
Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Die können nächste Woche auch wieder das Gegenteil sagen.
13.11.2020 12:02 Uhr
Dieser Vorwurf war in seiner Pauschalität von Anfang an Blödsinn.
13.11.2020 14:06 Uhr
Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, sind den Tönnies-Mitarbeitern vor lauter Schreck fast die halbfertigen Würste aus der Hand gefallen.

Mal ernsthaft, während beispielsweise ausgerechnet für die fleischverarbeitenden Betriebe, die tatsächlich erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten, wenig Einschränkungen erlassen werden, dürfen Kinobetreiber nicht mehr öffnen.

Die Frage, ob der Staat verhältnismässig und rechtskonform agiert, dürfte aus Sicht der Kinobetreiber, Gastronomen, Hoteliers und Kulturschaffenden bereits beantwortet sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 14:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2020 17:50 Uhr
Wieso sind denn nur all die doler, die der Meinung sind, wir lebten in einem Unrechtsstaat, so still in dieser Umfrage? Kein Brecht-Sprüchlein? Wie schade. :)
14.11.2020 18:02 Uhr
Zitat:
Wieso sind denn nur all die doler, die der Meinung sind, wir lebten in einem Unrechtsstaat, so still in dieser Umfrage? Kein Brecht-Sprüchlein? Wie schade. :)


Die Existenz von Gerichten, die Urteile fällen, ist also allein schon Garant für einen Rechtsstaat. Interessant. Dann kann ja die Thüringer Landesregierung ihren Koalitionsvertrag in Punkto DDR abändern.
14.11.2020 18:08 Uhr
Wo genau genügt das BVerfG denn rechtsstaatlichen Standards nicht? Genaue Begründung bitte.
14.11.2020 18:11 Uhr
Du hast ein BVerfG und damit ist das für dich ein Rechtsstaat. Die DDR hatte ein Oberstes Gericht. Die fand das rechtsstaatlich.
14.11.2020 18:15 Uhr
Zitat:
Du hast ein BVerfG und damit ist das für dich ein Rechtsstaat. Die DDR hatte ein Oberstes Gericht. Die fand das rechtsstaatlich.


Das ist keine konkrete Begründung. Rede dich nicht raus, also nochmal, ganz konkret bitte: Welche Gründe führst du dafür an, dass das BVerfG nicht rechtsstaatlich agiert? Kannst du gerne auch auf die Gerichtsbarkeit allgemein in Deutschland übertragen. Und nochmal: Ganz konkret, kein allgemeines Gelaber.
14.11.2020 18:17 Uhr
Liebe Ablehner:innen, hat Seriös! kein BVerfG? Ist es für ihn nicht, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, Zeichen des Rechtsstaats? Hatte die DDR kein Oberstes Gericht? Fand die DDR sich nicht rechtsstaatlich? Klar, man kann auch Tatsachen ablehnen. Und sogar Fragen. Nur zu.
14.11.2020 18:18 Uhr
Zitat:
Liebe Ablehner:innen, hat Seriös! kein BVerfG? Ist es für ihn nicht, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, Zeichen des Rechtsstaats? Hatte die DDR kein Oberstes Gericht? Fand die DDR sich nicht rechtsstaatlich? Klar, man kann auch Tatsachen ablehnen. Und sogar Fragen. Nur zu.


Na, nicht rausreden. Wo sind die konkreten Antworten?
14.11.2020 18:19 Uhr
Zitat:
Liebe Ablehner:innen, hat Seriös! kein BVerfG? Ist es für ihn nicht, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, Zeichen des Rechtsstaats? Hatte die DDR kein Oberstes Gericht? Fand die DDR sich nicht rechtsstaatlich? Klar, man kann auch Tatsachen ablehnen. Und sogar Fragen. Nur zu.

Das ist einfach ein völlig blödsinniges Argument, weil die bloße Existenz von Gerichten keinen Rechtsstaat garantiert. Ich habe keine Ahnung, weswegen man das hier überhaupt weiter ausführen muss. Das lernt man im Gemeinschaftsunterricht, 10. Klasse.
14.11.2020 18:22 Uhr
Zitat:
Rede dich nicht raus


Uj, jetzt nimmt mich der Herr Staatsanwalt aber ran! Sitzt die schwarze Robe auch?

Ich habe es mitnichten nötig, mich rauszureden. Wir sind hier nicht im Gerichtssaal sondern in einem Diskussionsforum. Und wenn ich deine Stöckchen ignorierte, so stünde auch das mir frei. DU behauptest ja, dass das Urteil Ausdruck des Rechtsstaats ist ohne zu begründen, dass andere Urteile anderer Gerichte nicht Ausdruck des Rechtsstaats sind. Deine ganze Begründung stützt du darauf, dass ein Urteil gesprochen wurde. Toll. Das macht jedes Gericht in jedem System und es beweist genau gar nichts.
14.11.2020 18:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
Rede dich nicht raus


Uj, jetzt nimmt mich der Herr Staatsanwalt aber ran! Sitzt die schwarze Robe auch?

Ich habe es mitnichten nötig, mich rauszureden. Wir sind hier nicht im Gerichtssaal sondern in einem Diskussionsforum. Und wenn ich deine Stöckchen ignorierte, so stünde auch das mir frei. DU behauptest ja, dass das Urteil Ausdruck des Rechtsstaats ist ohne zu begründen, dass andere Urteile anderer Gerichte nicht Ausdruck des Rechtsstaats sind. Deine ganze Begründung stützt du darauf, dass ein Urteil gesprochen wurde. Toll. Das macht jedes Gericht in jedem System und es beweist genau gar nichts.


Also, keine konkrete Begründung, wie es zu erwarten war. Das spricht für sich.
14.11.2020 18:32 Uhr

Zitat:
Liebe Ablehner:innen, hat Seriös! kein BVerfG? Ist es für ihn nicht, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, Zeichen des Rechtsstaats?


Die Möglichkeit, vor den Gerichten gegen jeden hoheitlichen Akt klagen zu können, ist ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit, nicht wahr? So wie es bzgl der Corona-Maßnahmen zuhauf passiert ist, teilweise mit Erfolg, teils nicht. Den Brecht-Spruch zum Unrechtsstaat konnte ich interessanterweise nicht in Umfragen zu Klagen lesen, denen stattgegeben wurde. Daraus kann man schließen, dass mein Gegenüber folgende Definition von Rechtsstaatlichkeit für sich beansprucht: „Entscheidungen, die ich richtig finde, sind rechtsstaatlich. Solche, die ich falsch finde, sind nicht rechtsstaatlich.“
14.11.2020 18:37 Uhr
Zitat:
Daraus kann man schließen, dass mein Gegenüber folgende Definition von Rechtsstaatlichkeit für sich beansprucht: „Entscheidungen, die ich richtig finde, sind rechtsstaatlich. Solche, die ich falsch finde, sind nicht rechtsstaatlich.“


So sieht's aus. Sehr schön formuliert.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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