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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  ratio legis  25.11.2020 14:33 Uhr
BVerfG: "Ugah, Ugah"-Ruf ist menschenverachtend und genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit - Kündigung deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (siehe Hintergrund). Wie bewertest du das Urteil?
Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer betitelte in einer kontrovers ablaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte als wirksam. Dagegen berief sich der Beschwerdeführer auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Seine Verfassungsbeschwerde hatte jedoch keinen Erfolg. Insbesondere waren die Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, wonach die Äußerung eine menschenverachtende Diskriminierung darstellt, die sich nicht unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden."

Das Gericht über den Sachverhalt:

"Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDV-System betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete. Auch aufgrund dieses Vorfalls erhielt der Beschwerdeführer die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Die Gerichte für Arbeitssachen erachteten diese nach umfänglicher Beweisaufnahme auch aufgrund einer einschlägigen vorhergehenden Abmahnung, die aber nicht zu einer Änderung seines Verhaltens geführt hatte, als rechtmäßig."

Zitat aus den wesentlichen Erwägungen der Kammer in der PM:

"Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die arbeitsgerichtliche Bestätigung der Kündigung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Zutreffend wurde die konkrete Situation als maßgeblich angesehen, in der ein Mensch mit dunkler Hautfarbe direkt mit nachgeahmten Affenlauten adressiert wird. Der Schluss, dass aufgrund der Verbindung zu einem nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpönten Merkmal keine nur derbe Beleidigung vorliege, sondern die Äußerung fundamental herabwürdigend sei, ist auch im Lichte von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der sich gegen rassistische Diskriminierung wendet, nicht zu beanstanden."

Link zur Pressemitteilung des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-101.html

Link zur Entscheidung des BVerfG:
http://www.bverfg.de/e/rk20201102_1bvr272719.html
 Positiv37,5%  (6)
 eher positiv12,5%  (2)
 eher negativ0,0%  (0)
 Negativ18,8%  (3)
 Diskussion18,8%  (3)
 Bimbes12,5%  (2)
 
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Von:  AstraZeneca  25.11.2020 13:23 Uhr
Mit einem Auto durch das geschlossene Tor des Bundeskanzleramts fahren wollen - eine gute Idee?
In Berlin ist ein Auto an das Einfahrtstor des Bundeskanzleramts gefahren. Das bestätigte ein Regierungssprecher dem SPIEGEL. Für die Bundeskanzlerin, die übrigen Mitglieder der Bundesregierung und die im Bundeskanzleramt beschäftigten Menschen habe demnach zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden. Am Tor gab es einen geringen Sachschaden.

[...]

Auf der linken Seite des Wagens ist die Aufschrift »Ihr verdammten Kinder und alte Menschen-Mörder« zu lesen. Auf der Beifahrerseite steht »Stop der Globalisierungs-Politik«.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-auto-faehrt-in-tor-des-bundeskanzleramts-a-8f4b0dac-daed-4ba4-9c0c-4bfeca90b898
 Ich finde es rührend naiv.22,2%  (4)
 Bescheuert.55,6%  (10)
 Tolle Aktion...5,6%  (1)
 Unerhört.11,1%  (2)
 Diskussion.0,0%  (0)
 Bimbes.5,6%  (1)
 
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Von:  Amateur  25.11.2020 12:49 Uhr
Was erhoffst du dir von dem heutigen Treffen der Ministerpräsidenten?
Heute treffen sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin nochmal nach dem sie letzte Woche zu keiner Einigung gekommen sind.
 Strengere Kontaktbeschränkungen7,1%  (1)
 Neue Einigungen für Schulen, insbesondere Hybridunterricht14,3%  (2)
 Lockerungen z.B. für die Gastronomie0,0%  (0)
 Ich erhoffe mir nichts57,1%  (8)
 Diskussion21,4%  (3)
 
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Von:  Prienchen  25.11.2020 06:07 Uhr
Was sagst du zu folgender Ankündigung des äthiopischen Friedensnobelpreisträgers Abiy Ahmed?
Der äthiopische Regierungschef und Friedensnobelpreisträger Abiy Ahmed hat angekündigt, die Regionalhauptstadt Mekele von der Armee angreifen zu lassen. Dann werde es "keine Gnade für die dortige Zivilbevölkerung geben". Verbunden war die Ankündigung mit einem Ultimatum an die "Volksbefreiungsfront" TPLF, welche jenes zu erobernde Gebiet derzeit besetzt hält.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/aethiopien-173.html
 Friedensnobelpreisträger sind irgendwie auch nicht mehr das, was sie mal waren.50,0%  (7)
 Ungeheuerlich aus dem Mund eines solchen Preisträgers.14,3%  (2)
 Die einzige Möglichkeit für den Mann, einen Bürgerkrieg zu verhindern.0,0%  (0)
 Ein gutes Beispiel für die Probleme bei asymmetrischer Kriegsführung.7,1%  (1)
 Bimbes für Friedensnobelpreisträger28,6%  (4)
 
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Von:  Amateur  24.11.2020 20:39 Uhr
Welche Art der "Strafsrechtphilosophie" ist die Richtige?
Es gibt mehrere Arten des Strafrechts und zwar wie folgt:

Vergeltungstheorie:
Die Strafe ist die Vergeltung der Tat

Generalprävention:
Strafe dient als Abschreckung

Spezialprävention:
Es wird hart bestraft, allerdings mit dem Fokus auf Besserung in der Zukunft und Resozialisation
 Vergeltungstheorie20,0%  (3)
 Generalprävention20,0%  (3)
 Spezialprävention40,0%  (6)
 Ich habe keine abschließende Meinung und möchte diskutieren20,0%  (3)
 
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