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Fragenübersicht Welche Art der "Strafsrechtphilosophie" ist die Richtige?
1 - 9 / 9 Meinungen
24.11.2020 20:46 Uhr
Das sind Straftheorien, Strafrechtsphilosophie ist nochmal ein etwas weiteres Feld.

Ich folge keiner der Ansichten, sondern - ganz grob - der Vereinigungstheorie der Rechtsprechung unter besonderer Akzentuierung des Schuldprinzips.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.11.2020 20:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.11.2020 20:46 Uhr
"Selbst wenn sich ein Volk in alle Richtungen zerstreut, muss zuvor der auch der letzte Mörder exekutiert werden, damit Gerechtigkeit herrscht"
Immanuel Kant

Meiner Meinung nach völlig falsch, da dadurch kein Nutzen für die Gesellschaft entsteht, bzw. sie nicht voran bringt
24.11.2020 23:10 Uhr
Eine Mischung aus allen dreien erscheint mir spontan sinnvoll. Mit einem Schwerpunkt auf der Abschreckung.
25.11.2020 01:38 Uhr
Der Bürger will vor Kriminellen wirksam geschützt werden. Auf der anderen Seite wird durch politische Akteure häufig kriminalisiert. Ich erinnere mich da an einen Beitrag eines sog. Politikwissenschaftlers in der SED-Zeitung "Neues Deutschland" aus 2017 (glaube ich), der die Opposition, gemeint war die AfD kriminalisieren wollte. Unterirdisch der Beitrag von dem, der auch dem passenden Namen hat.
25.11.2020 10:34 Uhr
Alle drei haben ihre Berechtigung und sind bei der Urteilsfindung im Erwachsenenstrafrecht individuell angemessen zu berücksichtigen.
25.11.2020 12:09 Uhr
Ich möchte auch, daß alle drei Ansätze in Strafrahmen und Urteile einfließen.
25.11.2020 13:36 Uhr
Sicherlich von allen Aspekten etwas.

Wobei in meinen Augen die Vergeltung, besser das Äquivalenzprinzip, im Vordergrund steht. Justiz hat mit Gerechtigkeit zu tun, und das muss über ein angemessenes Verhältnis der Strafe zur Tat geschehen.

Natürlich ist auch die Abschreckung nützlich und praktisch. Und Resozialisation ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit (die ich allerdings bei Kapitalverbrechen nicht sehe, siehe Punkt Vergeltung).
25.11.2020 13:46 Uhr
Zitat:
Wobei in meinen Augen die Vergeltung, besser das Äquivalenzprinzip, im Vordergrund steht. Justiz hat mit Gerechtigkeit zu tun



Vergeltung hat in einem modernen Rechtssystem nichts zu suchen.

30.11.2020 12:34 Uhr
Diese hier gefällt mir sehr gut:

Zitat:
Mit Entsetzen haben Wir bemerkt, mit welcher Leichtigkeit, in der vorigen peinlichen Gerichtsordnung, auf so manche, eben nicht schwere Vergehungen, Todesstrafe gesetzt war. Da nun aber der Zweck der Strafen kein anderer seyn darf, als die Ersetzung des verübten Privat- und öffentlichen Schadens; dann die Besserung des Delinquenten, der doch auch ein Sohn der Gesellschaft und des Staates ist, an dessen Besserung man nie verzweifeln darf ... haben Wir den Entschluss gefasst, die Todesstrafen gänzlich abzuschaffen.


(Pietro Leopoldo, Großherzog der Toskana, am 30. November 1786)

https://t1p.de/666s

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2020 12:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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