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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Adieu  07.07.2023 10:50 Uhr
Gibt etwas, was Dich an dieser Umfrage zum Thema Sicherheit jüdischer Personen in Österreich überrascht?
Die nun vorliegende Jahresbefragung der Israelitischen Kultusgemeinden hat sich unter anderem dieser Frage gewidmet. Demnach fühlt sich eine Mehrheit der Juden in Österreich sicher, wenn sie im öffentlichen Raum unterwegs ist – 29 Prozent der Befragten „sehr sicher“ und weitere 38 Prozent „sicher“. Lediglich zwei Prozent fühlen sich „gar nicht sicher“. Das Sicherheitsgefühl der Befragten ist am höchsten, wenn jüdische Veranstaltungen, die IKG in der Wiener Seitenstettengasse oder die Synagogen besucht werden. Auf dem Weg in die Schule oder auf der Universität hingegen fühlen sich jeweils nur 16 Prozent der Befragten „sehr sicher“ und ein Prozent „gar nicht sicher“.

Die Presse vom 07.07.2023
 Ich möchte da etwas sagen.20,0%  (2)
 Mir fällt da nichts ein10,0%  (1)
 Es schockiert mich dies und das10,0%  (1)
 Diskussion 10,0%  (1)
 Bimbes50,0%  (5)
 
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Von:  Adieu  07.07.2023 10:28 Uhr
Schafft die europäische Judikatur eine Situation die man als strafrechtlichen Freibrief für Asylanten ansehen darf?
Der EuGH hält fest, dass ein Ausländer in der EU nur dann seinen international geschützten Status als Flüchtling verliert, wenn er „wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde“ und „festgestellt wurde, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats darstellt, in dem er sich aufhält“. Hier beginnen für den Fall AA die Schwierigkeiten. Denn was sind die Kriterien dafür? Der EuGH bleibt vage. Die angedrohte und verhängte Strafe sollen dazu dienen, ebenso die Art der Straftat, etwaige erschwerende oder mildernde Umstände, etwaiger Vorsatz, Art und Ausmaß der verursachten Schäden sowie das Verfahren zu ihrer Ahndung.

Sprich: Ein klares EU-Kriterium für eine besonders schwere Straftat, kraft derer ein Flüchtling seinen Status als solcher verliert, gibt es nicht. Den müssen die Gerichte aller Mitgliedstaaten selbst festlegen. Dabei setzt der EuGH ihnen aber eine wichtige Schranke: Der Grad der besonderen Schwere wird nicht erreicht, wenn man einzelne Straftaten zusammenrechnet, „von denen keine als solche eine besonders schwere Straftat darstellt“.

Die Presse vom 07.06.2023
 Ja40,0%  (4)
 Nein30,0%  (3)
 In gewissen Fällen0,0%  (0)
 Diskussion 0,0%  (0)
 Bimbes30,0%  (3)
 
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Von:  Adieu  07.07.2023 10:11 Uhr
Ist ein gangbarer Weg dem Klima zu helfen, indem man im Ausland Umweltinvestitionen tätigt?
Mit einem einfachen Argument: Der Anstieg des CO2-Gehalts der Luft ist ein globales Problem und kann deshalb nur global gelöst werden. Am effizientesten dort, wo mit dem geringsten finanziellen Aufwand der größte Einsparungserfolg zu erzielen ist. In der Schweiz kostet die Vermeidung einer Tonne CO2 120 Franken, in der Dritten Welt liegen die Kosten bei 20 bis 40 Franken. Mit Investitionen in diesen Ländern ist der Einsparungseffekt also drei- bis sechsmal so hoch wie in der Schweiz. 

Die Presse vom 07.06.2023
 Sinnvoller als hier zu Deindustrialisieren und niemanden zu helfen44,4%  (4)
 Aus einem anderen Blickwinkel heraus0,0%  (0)
 Nein 11,1%  (1)
 Anderer Ansatz11,1%  (1)
 Diskussion 11,1%  (1)
 Bimbes22,2%  (2)
 
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Von:  Desertsky  06.07.2023 22:22 Uhr
USA wollen Ukraine offenbar Streumunition liefern. Was sagst Du dazu?
Mehrere US-Medien melden, dass die USA der Ukraine Streumunition liefern wollen. Dies solle am Freitag bekannt gegeben werden. Das Pentagon bestätigte die Meldungen bisher nicht. Die Waffen werden international geächtet, jedoch nicht von den USA.

Die Nachrichtenagentur AP schreibt, das Pentagon werde Tausende Munitionssätze zur Verfügung stellen. Geschehen solle dies im Rahmen eines neuen militärischen Hilfspakets im Umfang von etwa 800 Millionen US-Dollar. Den Angaben zufolge will das Pentagon Streumunition mit einer geringeren Blindgängerquote liefern. Das solle helfen, die Zahl ziviler Opfer zu verringern.

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/berichte-moegliche-lieferung-streumunition-100.html
 Dazu äußere folgendermaßen...33,3%  (3)
 Dazu möchte ich mich (noch) nicht äußern...0,0%  (0)
 Unentschlossen...0,0%  (0)
 Diskussion33,3%  (3)
 Bimbes, 4233,3%  (3)
 
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Von:  Kreuzeiche  06.07.2023 22:01 Uhr
Der Bundestag weitet die Befugnisse des Kartellamts aus. - Wie bewertest du das?
"Der Bundestag hat zusätzliche Befugnisse für das Bundeskartellamt beschlossen. Bei Verstößen gegen das Kartellrecht sollen Gewinne leichter abgeschöpft werden können. Im Extremfall soll auch die Zerschlagung von Konzernen möglich sein. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht von der größten Reform des Wettbewerbsrechts seit Jahrzehnten."

Weiter hier:
https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2023-07/bundestag-kartellrecht-zerschlagung-konzerne
 Positiv66,7%  (8)
 Neutral8,3%  (1)
 Negativ0,0%  (0)
 Das ist mir egal / Enthaltung0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes25,0%  (3)
 
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