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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  malfoy  16.11.2015 10:17 Uhr
Sollte ich der Schwimmhalle von Grimma den noch uneingelösten Bezahlcoin, den ich beim Besuch des Schwimmbades irrtümlich mitgenommen habe, zurückgeben?
Folgender Fall, der mir eine schlaflose Nacht bereitet hat: Ich besuchte mit meiner Tochter am Sonntag Vormittag die Schwimmhalle von Grimma und entrichtete am Bezahlautomaten den hierfür vorgesehenen Eintrittspreis. Der Automat gab auch zwei Bezahlcoins aus, die man ja braucht, um durch die Drehtür in den Umkleidebereich zu gelangen.

Durch eine Unachtsamkeit meinerseits steckte ich jedoch einen der Bezahlcoins unbesehen mit dem Wechselgeld in meine Brieftasche und reklamierte beim Aufsichtspersonal, nur einen Coin erhalten zu haben. Worauf diese mir einen Coin mit einem entsprechenden Guthaben zur Verfügung stellten.

Am Nachmittag fiel mir dann vor der Abfahrt auf dem Bahnhof auf, dass ich einen der Coins in meine Brieftasche gesteckt hatte. Es war mir dann aber aus Zeitgründen nicht mehr möglich, der Schwimmhalle gegenüber meinen Irrtum zu korrigieren.

Somit besitze ich nun einen Coin mit einem Guthaben und könnte theoretisch für 1,5 Stunden die Schwimmhalle in Grimma besuchen, ohne zu bezahlen.

Was soll ich nun tun?
 Geh einfach das nächste Mal ohne zu bezahlen in die Schwimmhalle. Frech kommt weiter. Und der Staat schröpft dich ohnehin um ein Vielfaches mehr.5,0%  (1)
 Probiere das nächste Mal doch aus, ob das Guthaben des Coins noch gültig ist. Falls nicht, könntest du einen technischen Fehler reklamieren und kostenlos schwimmen gehen.0,0%  (0)
 Kläre das nächste Mal beim Personal deinen Irrtum auf. Dann freuen sich die Leute dort über deine Ehrlichkeit.20,0%  (4)
 Schreibe einen freundlich formulierten Brief und schicke der Schwimmhalle den Coin per Post zu. 5,0%  (1)
 Behalte den Coin als Andenken. Vielleicht passt er ja in die Schlitze bei den Andockvorrichtungen für Einkaufswagen.5,0%  (1)
 Säge den Coin auf und befriedige deine Neugier darauf, welche Speichertechnologie sich in dessen Inneren befindet.0,0%  (0)
 Wirf den Coin weg. Solche Teile strahlen radioaktiv oder sind auf lange Sicht auf andere Weise gesundheitsschädlich. (Option für Aluhutträger).10,0%  (2)
 Spende den Coin publikumswirksam für eine gute Sache und lass sich für deinen Altruismus feiern.20,0%  (4)
 Diskussion.5,0%  (1)
 Bimbes.30,0%  (6)
 
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Von:  Herbert  15.11.2015 17:08 Uhr
Volkstrauertag, begehst du oder meidest du ihn?
Link führt zu einem Artefilmbeitrag

http://www.bing.com/videos/search?q=ich hatte einen Kameraden&FORM= VIRE3#view=detail&mid=42A74424C1A 67407732142A74424C1A674077321

Link führt zu einen Bundeswehrfilm
http://www.bing.com/videos/search?q=ich hatte einen Kameraden&FORM= VIRE3#view=detail&mid= 2F4E11D858CC4CD60F6E2F4E11D858CC4CD60F6E
 ja11,1%  (2)
 nein22,2%  (4)
 mein Tag ist der 1.September11,1%  (2)
 kein Interesse11,1%  (2)
 meine Familie hatte viele Tote5,6%  (1)
 will nur Bimbes38,9%  (7)
 
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Von:  Tom Sawyer  13.11.2015 12:47 Uhr
Jugendwort des Jahres 2016: Smombie - Was sagst du dazu?
"Smombie" ist das neue Jugendwort des Jahres. Das entschied eine Jury des Langenscheidt-Verlags.
"Smombie" ist aus den Wörtern Smartphone und Zombie zusammengesetzt und beschreibt jemanden, der von seiner Umwelt nichts mehr mitbekommt, weil er nur noch auf sein Smartphone starrt.(http://www.spiegel.de/schulspiegel/smombie-ist-jugendwort-des-jahres-a-1062671.html)
 Dazu sage ich folgendes...40,0%  (8)
 Dazu sage ich (lieber) nichts.15,0%  (3)
 Bimbes des Jahres.45,0%  (9)
 
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Von:  Senfzugeber  13.11.2015 11:12 Uhr
Wie begehst Du den heutigen bundesweiten Rauchmeldertag?
Heute, am 13.11.2015, ist nicht nur Freitag der 13., sondern auch der dritte bundesweite Rauchmeldertag.

http://www.rauchmeldertag.com/
 Ich teste meine in der Wohnung/ Im Haus installierten Rauchmelder.5,6%  (1)
 Ich informiere mich und gedenke, meine Wohnstatt alsbald mit Rauchmeldern auszustatten.0,0%  (0)
 Ich bin Nichtraucher.5,6%  (1)
 Diskussion22,2%  (4)
 Das interessiert mich alles nicht.33,3%  (6)
 Bimbes/Rauchzeichen/etc.33,3%  (6)
 
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Von:  malfoy  12.11.2015 17:14 Uhr
Gerichtsurteil: Mieter muss nicht für Pinkelschäden an Marmorboden haften. Deine Meinung?
Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil im Pinkelprozess: Ein Mieter muss nicht für die Sanierung eines durch Urin verätzten Marmorbads zahlen - weil die Vermieterin es versäumt hatte, ihn zuvor auf den empfindlichen Boden hinzuweisen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/pinkel-prozess-mieter-haftet-nicht-fuer-schaeden-am-marmor-a-1062514.html
 Finde ich richtig.26,1%  (6)
 Weiß nicht.21,7%  (5)
 Finde ich falsch.26,1%  (6)
 Diskussion, Bimbes.26,1%  (6)
 
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