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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Imperator Dei  15.01.2019 01:21 Uhr
Darf man nicht mehr sagen was man denkt?
Nur noch „Mainstreampolitische Meinung“ sei gefragt („Wir sind bunt“, „Refugees welcome“). Doch wer sich „gesellschaftskritisch oder regierungskritisch“ äußere, der bekomme „sofort jedes Wort vorgeworfen“. Müsse um seinen Arbeitsplatz, seinen Ruf bangen ...
 Natürlich kann man alles sagen, aber natürlich muss man dabei unsere demokratischen Werte beachten!13,0%  (3)
 Nein, jeder darf sagen was er denkt, es herrscht Meinungsfreiheit.26,1%  (6)
 Ich halte sowieso immer den Mund.8,7%  (2)
 Ich habe den Eindruck das man nichts mehr alles sagen darf, aber es stört mich nicht. 17,4%  (4)
 Ich weiß das wir in einer antideutschen Meinungsdiktatur leben.17,4%  (4)
 Ã„ngstliche Bimbes.17,4%  (4)
 
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Von:  profondo_GELOESCHT  14.01.2019 17:10 Uhr
"Schockst" Du gerne? (s. Hintergrund)
Hier nennt man es "Schocken" - das Spiel mit 3 Würfeln wo auf (fast) jeden Fall die Runde gewinnt, wer 3 Einsen in maximal drei Würfen schafft. Anderswo hat es vielleicht einen anderen Namen.
Am Donnerstag findet die Vorrunde zur Kölner Meisterschaft statt. Da simmer dabei. :-)
 ja18,2%  (4)
 eher ja13,6%  (3)
 keine Ahnung, kenne ich nicht 22,7%  (5)
 eher nein9,1%  (2)
 nein18,2%  (4)
 Diskussion 9,1%  (2)
 Bimbes9,1%  (2)
 
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Von:  Art. 1 GG  14.01.2019 14:41 Uhr
Wieviel Wohnraum hast du pro Bewohner in deiner Behausung zur Verfügung?
Jeder Vierzehnte lebt in einer zu kleinen Wohnung. Das zeigen neue Daten des Statistischen Bundesamtes. Demnach wohnen sieben Prozent der Menschen in Deutschland in einer als überbelegt definierten Wohnung.

Besonders oft leben demnach von Armut gefährdete Menschen und Alleinerziehende mit ihren Kindern in zu kleinen Wohnungen. Hier beträgt die Quote jeweils 19 Prozent. Auch Menschen mit ausländischem Pass (17 Prozent) wohnen den Daten zufolge häufiger auf engem Raum als Menschen mit einem deutschen Pass (6 Prozent). In Städten (11 Prozent) tritt Wohnraummangel dreimal so häufig auf wie auf dem Land (4 Prozent).

Eine Überbelegung liegt vor, wenn es zu wenige Zimmer für die im Haushalt lebenden Personen gibt. Also zum Beispiel, wenn in einem Mehrpersonenhaushalt kein Gemeinschaftsraum zur Verfügung steht und nicht für jeden Erwachsenen ein eigenes Zimmer. Für Paare sieht die Rechtsprechung es als zulässig an, wenn sie sich ein Zimmer teilen. Auch bei Kindern ist eine gemeinsame Unterbringung in einem Zimmer bis zum 17. Lebensjahr der Definition zufolge möglich, wenn sie das gleiche Geschlecht haben – ansonsten sollen Brüder und Schwestern ab dem 13. Lebensjahr in getrennten Räumen wohnen.

Allerdings gilt nicht jeder Fall, in dem das nicht so ist, sofort als Überbelegung: Viele moderne Wohnungen sind großzügig geschnitten, haben aber offene Wohnbereiche. Die Zahl der Zimmer ist dann kleiner, die der Quadratmeter trotzdem hoch. Daher kommt es auch darauf an, wie viel Mindestfläche zur Verfügung steht. Das Amtsgericht München etwa entschied, dass auf jeden Erwachsenen oder auf je zwei Kinder unter 13 Jahren ein Raum von jeweils zwölf Quadratmetern oder durchschnittlich zehn Quadratmetern pro Kopf kommen muss, damit keine Überbelegung vorliegt (AG München, Urteil v. 29.4.2015, 415 C 3152/15). Problematisch ist es auch, wenn die Eltern das Wohnzimmer, das eigentlich der Gemeinschaftsraum ist, zum Schlafzimmer umfunktionieren, damit jedes Kind einen eigenen Raum hat.

Quelle:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-01/wohnungsnot-statistik-deutschland-wohnraum-platzmangel
 unter 10m²0,0%  (0)
 unter 20m²4,3%  (1)
 unter 30m² 0,0%  (0)
 unter 40m² 17,4%  (4)
 unter 50m²21,7%  (5)
 Ã¼ber 50m²39,1%  (9)
 unsicher0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Enthaltung17,4%  (4)
 
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Von:  Art. 1 GG  13.01.2019 20:57 Uhr
Kannst du dir vorstellen, dass man dir mal im Januar ohne lange Hosen in der U-Bahn in Berlin begegnet?
Knapp 100 Menschen sind nach Veranstalterangaben gemeinsam ohne Hosen in Berlin U-Bahn gefahren. Mit dem jährlich stattfindenden "No Pants Subway Ride" solle am Sonntag "den Fahrgästen ein Lächeln ins Gesicht" gezaubert werden, sagte eine Sprecherin der Initiative Mar-Mar, die zur Teilnahme aufgerufen hatte. "Es ist eine reine Spaß-Veranstaltung. Wir haben keine politische Botschaft". Mitmachen könne jeder, der ein gültiges Ticket besitzt - und ohne Hose zusteigt.

Demnach beteiligten sich hauptsächlich "junge Leute im Alter unter 30 Jahren". Vereinzelt hätten aber auch "deutlich ältere Menschen" teilgenommen. "Die Menschen sollen Spaß haben, wir wollen niemanden provozieren", sagte die Sprecherin. "Boxershorts mit lustigen Motiven oder alte Unterhosen aus den 20er-Jahren sorgen aber immer wieder für Lacher".
 ja13,6%  (3)
 nein63,6%  (14)
 unsicher4,5%  (1)
 Diskussion9,1%  (2)
 Enthaltung9,1%  (2)
 
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Von:  Türkis  13.01.2019 13:16 Uhr
Roll den Fernseher ein, wir fahren zum DVD-Abend?
Roll den Fernseher aus. An der Smartphonefront war eher wenig zu holen. Dafür zeigte die etwas angestaubte TV-Branche mit einer echten Neuerung auf: Den Vogel schoss der südkoreanische Anbieter LG ab. Er präsentierte den ersten ausrollbaren Fernseher. Seit Jahren versprechen Displayhersteller, dass wir unsere Smartphones und Tablets bald klein zusammengerollt in die Tasche stecken können, heuer haben sie endlich geliefert.

Bei der Präsentation des LG „Signature OLED TV R“ in Las Vegas ließen sich die Besucher sogar zu Szenenapplaus hinreißen. Das Gerät ist im Ruhemodus nicht mehr als ein länglicher Aluminiumquader. In seinem Inneren aber wartet, fein säuberlich zusammengerollt, ein 4K-Fernseher auf seinen Auftritt. Ein Knopfdruck, und der Bildschirm schiebt sich aus dem Kasten. Was auf den ersten Blick aussieht wie eine Leinwand, ist ein OLED-Fernseher mit 65 Zoll, was 165 Zentimeter Bildschirmdiagonale entspricht. Nichts deutet darauf hin, dass der rollbare Fernseher schlechtere Bilder liefert als seine unflexibleren Kollegen.

https://diepresse.com/home/techscience/5559928/Mach-mir-da-keinen-Knick-rein
 Das klingt praktisch18,8%  (3)
 Das würde ich mir sofort kaufen6,3%  (1)
 Das ist Schwachsinn12,5%  (2)
 Das ist ...6,3%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes56,3%  (9)
 
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