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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros  07.12.2020 08:43 Uhr
Trumps Anwalt, Rudie Giuliani ist jetzt auch an Covid-19 erkrankt - wünschst Du ihm "Gute Besserung!" ?
Genesungswünsche twitterte auch Präsident Trump.
Donald Trump bezeichnete Giuliani in der Nachricht als "großartigsten Bürgermeister in der Geschichte" von New York City. Dieser habe "unermüdlich" gearbeitet, die "korrupteste Wahl (bei weitem!)" in der Geschichte der USA aufzudecken. "Wir werden weitermachen!!!", fügte er hinzu.

Auf Präsident Trumps Unterstützungsreise für die Senatorenwahl in Georgia waren wieder Massen von Menschen bei den Wahlkampfveranstaltungen zu sehen, die keine Masken trugen - auch im Umfeld von Trump waren wieder viele Begleiter zu sehen, die keinen Mund-Nase-Schutz aufwiesen.

Wünschst Du Giuliani vor diesem Hintergrund wirklich eine baldige Genesung?

Quelle:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/guiliani-corona-101.html
 Ja natürlich - das mache ich bei jedem Erkrankten33,3%  (5)
 Ja - eher schon6,7%  (1)
 Ja - aber nicht wirklich von Herzen13,3%  (2)
 Ich bin mir nicht sicher0,0%  (0)
 Nein - eher nicht0,0%  (0)
 Nein - ich wünsche ihm zusätzlich noch die Pest an den Hals13,3%  (2)
 Diskussion um emotionale Reaktionen0,0%  (0)
 Ich empfinde Schadenfreude6,7%  (1)
 Ich will Bimbes26,7%  (4)
 
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Von:  profondo  07.12.2020 08:37 Uhr
Lieber einmal darauf verzichten, Weihnachten groß zu feiern, wenn dadurch noch viele Weihnachtsfeste erlebt werden können. Ist das in Deinen Augen ein vernünftiger Ansatz?
Oder anders gefragt: Ist es angesichts der Umstände eine Katastrophe, wenn Weihnachten einmal nur im kleinsten Kreis gefeiert wird?
 ja, absolut38,5%  (5)
 ja, aber ...0,0%  (0)
 ambivalent15,4%  (2)
 nein, obwohl ...7,7%  (1)
 nein, absolut nicht7,7%  (1)
 Vernunft wird überschätzt.0,0%  (0)
 andere Ansicht15,4%  (2)
 Desintetesse15,4%  (2)
 
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Von:  Wigeon  06.12.2020 19:56 Uhr
Der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, will "Impfverweigerer" aus dem Versicherungsschutz herausnehmen, sollten sie an Covid-19 erkranken. Findet das deine Zustimmung?
""Gegen die verantwortungslosen `Querdenker` hilft kurzfristig nur Ordnungswidrigkeitenrecht", sagte Hüther dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe). "Mittelfristig bei medizinisch nicht indizierter Impfverweigerung wäre der Ausschluss einer Covid-Erkrankung aus dem Versicherungsschutz zu erwägen."

https://www.ad-hoc-news.de/sonstige/der-direktor-des-instituts-der-deutschen-wirtschaft-iw-michael-huether/61012592
 Nein, das ist vollkommen inakzeptabel!81,3%  (13)
 Gute Ansicht!0,0%  (0)
 Wenn das Schule macht, geht hier bald nichts mehr.0,0%  (0)
 Nachdenkenswert, aber...0,0%  (0)
 Hier gibt es eine unzulässige Gleichsetzung von Menschen, die Bedenken hinsichtlich einer ganz neuen Impfstoffklasse und einem in Extremtempo entwickelten Impstoff haben mit der Querdenken-Bewegung.0,0%  (0)
 Who cares? Muss man den kennen?0,0%  (0)
 Mir doch egal.0,0%  (0)
 Bimbes18,8%  (3)
 
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Von:  Denunziata  06.12.2020 18:59 Uhr
Glaubst Du, dass man in gewissen Bereichen wie der Pandemiebekämpfung, nur mit Verboten weiterkommt?
Ab Montag darf kein offener Alkohol zum Mitnehmen mehr verkauft werden. Das ist das vorläufige Ende der Punschstände, die es trotz Lockdown gab. An ihren letzten Tagen waren sie gut besucht

(Quelle: Kurier vom 6.12.2020)
 Ja23,5%  (4)
 Nein35,3%  (6)
 Diskussion35,3%  (6)
 Bimbes5,9%  (1)
 
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Von:  Denunziata  06.12.2020 18:24 Uhr
Findest Du es in Ordnung, wenn Höchstgerichte Namensklagen abweisen mit der Begründung, dass diese einen realen Bezugspunkt zur gesellschaftlichen Entwicklung haben müssen und nicht frei erfunden sein dürfen?
Die Frau gab an, sich mit dem Namen in ihrer Geburtsurkunde nicht mehr identifizieren zu können. Lemilia aber werde nicht nur sie genannt, sondern auch eine Internetbekanntschaft. Diese habe ihr die Kopie eines brasilianischen Führerscheins übermittelt, dessen Besitzerin diesen Vornamen hat.

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und das Landesverwaltungsgericht Tirol lehnten die Namensänderung jedoch ab. Zu Recht, entschied der VwGH: Vornamen müssen einen realen Bezugspunkt in der gesellschaftlichen Entwicklung haben und dürfen nicht frei erfunden werden und eine sinnlose Buchstabenkombination sein (Ro 2020/01/0013). Lemilia aber sei nirgendwo gebräuchlich.

Zuvor hatte schon der VfGH dem Gesetzgeber zugebilligt, nicht jede sprachliche Enunziation, die weder anstößig noch lächerlich ist, als Name zulassen zu müssen. (kom)

https://www.diepresse.com/5908100/hochstgericht-bdquolemilialdquo-ist-kein-vorname
 Ja50,0%  (6)
 Nein8,3%  (1)
 Diskussion16,7%  (2)
 Bimbes25,0%  (3)
 
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