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Von:  Anteros  15.01.2022 10:37 Uhr
Themenwoche Arbeitsrecht (12): Macht sich Leistung bei Dir auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar?
Entgeltdifferenzierung auf der gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsebenen läuft in vielen Betrieben über Zieldefinitionen der Leistung. Damit wandelt man den Arbeitsvertrag eigentlich in ein werksvertragliches Dokument um. Der eigentliche Charakter der abhängigen Beschäftigung: Arbeitsleistung gegen Lohn wird dann ergebnisorientiert umgedeutet.

Der "normale Arbeitsvertrag" verlangt kein bestimmtes Ergebnis. Die Rechtsprechung spricht von einer "Normalleistung", die zu erbringen ist, um den vereinbarten Lohn/das vereinbarte Gehalt zu erhalten.

Um die Leistungsdifferenzierung sicherzustellen hat sich in der Mehrzahl der Unternehmen - zumindest ab der mittleren Ebene (Gruppen- Abteilungsleiter und aufwärts) ein Führen mit Zielvereinbarungen etabliert, welches direkten Einfluss auf erzielbare Gehaltsbestandteile nimmt (Boni, Leistungsprämien etc.)
 Ja, das hat einen starken Einfluss auf mein Endgehalt0,0%  (0)
 Ja, das hat einen bemerkbaren Einfluss0,0%  (0)
 Etwas macht das schon aus0,0%  (0)
 Nein, nicht wirklich0,0%  (0)
 Nein, überhaupt nicht27,3%  (3)
 Ich bin nicht abhängig beschäftigt27,3%  (3)
 Ich möchte das ausdiskutieren9,1%  (1)
 Ich bin da irgendwie gerade ahnungslos0,0%  (0)
 Bimbes36,4%  (4)
 
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Von:  Anteros  15.01.2022 10:19 Uhr
Themenwoche Arbeitsrecht (11): Gibt es in Eurem Unternehmen/Betrieb ein System, dass die Entgeltdifferenzierung regelt?
Die Entlohnung der Arbeitnehmer wird am Anfang durch das Verhandlungsgeschick des jeweiligen Bewerbers gesteuert. So hat der ausgehandelte Lohn/das ausgehandelte Gehalt in der Praxis nicht immer etwas mit einer existierenden Entlohnungssystematik in der Firma zu tun.
Das ändert sich aber im Laufe der Firmenzugehörigkeit. Mitarbeiter, die sich "teuer eingekauft" haben müssen damit rechnen, dass ihr Gehalt sich in den nächsten Lohnrunden gar nicht oder nur sehr moderat erhöht. (Abschmelzungsgrundsatz).
Mitarbeiter, die mit einem systemgerechten Gehalt eingestellt wurden unterliegen den "normalen" Lohnsteigerungszyklen, die entweder durch innerbetriebliche Grundsätze, oder tarifvertragliche Bedingungen gegeben sind.
Beim Mindestlohn ist das Gesetz ausschlaggebend.
 Ja, wir sind tarifgebunden11,1%  (1)
 Ja, wir haben ein unternehmensweites Gehaltssystem0,0%  (0)
 Ja, wir haben eine Systematik auf Betriebsebene0,0%  (0)
 Wir haben mehrere Systeme (tariflich, intern, gesetzlich), die parallel angewendet werden11,1%  (1)
 Ich bin mir nicht sicher11,1%  (1)
 Nein, bei uns herrscht der "Nasenfaktor"11,1%  (1)
 Ich möchte differenziert antworten und mich in der Diskussion einbringen0,0%  (0)
 Ich bin nicht abhängig beschäftigt22,2%  (2)
 Bimbes bitte33,3%  (3)
 
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Von:  Barneby  15.01.2022 09:09 Uhr
Ist dir ein arbeitsfreies Wochenende wichtig?
Der typische Bürojob ist ein Montag -Freitagjob von morgens bis nachmittags.
In anderen Bereichen gibt es Schichten und /oder kein freies Wochenende.
Hast du von solchen Überlegungen deine Berufswahl abhängig gemacht?
 Ja, freie Wochenenden sind mir wichtig30,8%  (4)
 Nein, freie Wochenenden sind mir unwichtig7,7%  (1)
 Ich muss an Wochenenden und / oder in Schichten arbeiten und bin damit unzufrieden0,0%  (0)
 Ich muss an Wochenenden und / oder in Schichten arbeiten und bin damit zufrieden0,0%  (0)
 Ich haben freie Wochenenden würde aber auch an Wochenenden und / oder in Schichten arbeiten0,0%  (0)
 Ich habe früher an Wochenenden und / oder in Schichten gearbeitet und bin froh es jetzt nicht mehr zu tun7,7%  (1)
 Andere Meinung15,4%  (2)
 Bimbes38,5%  (5)
 
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Von:  Anteros  13.01.2022 16:02 Uhr
Themenwoche Arbeitsrecht (10): Musstest Du während Deines Erwerbslebens schon einmal gegen Deinen Arbeitgeber klagen?
Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht, danach gelangt man über die Rechtsbeschwerde oder Berufung zum Landesarbeitsgericht, danach wieder durch Rechtsbeschwerde oder Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Im Rahmen des Erwerbslebens klagt ein nicht unerheblicher Anteil der Arbeitnehmer schon mal gegen den Arbeitgeber. Das können Leistungsklagen sein (Auf Lohn/Gehalt oder zu leistende Prämien, Urlaub etc.), Bestandsklagen (Klage, dass ein Arbeitsverhältnis nach Kündigung doch fortbesteht etc.) oder Feststellungsklagen (z.B. Feststellung, ob man leitender Angestellter ist, oder eben nicht - oder ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis besteht, bzw. zustande gekommen ist)
 Ja, schon mehrmals25,0%  (3)
 Ja, einmal0,0%  (0)
 Ich kam bis zum Gütetermin0,0%  (0)
 Nein, ich habe mich außergerichtlich geeinigt0,0%  (0)
 Nein, es gab keinen Anlass16,7%  (2)
 Nein, ich hab mich nicht getraut 16,7%  (2)
 Nein, ich war nicht gut genug informiert/beraten0,0%  (0)
 Diskussion / Alternative Antworten8,3%  (1)
 Ich war nie abhängig beschäftigt0,0%  (0)
 Bimbes33,3%  (4)
 
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Von:  Anteros  13.01.2022 12:38 Uhr
Themenwoche Arbeitsrecht (9): Schaffst Du es in der Regel an Deinem Wunschtermin auch den Jahresurlaub zu nehmen?
Unzufriedenheit im Betrieb entsteht oft dadurch, dass die Urlaubswünsche vieler Arbeitnehmer terminlich nicht klappen. In manchen Betrieben wird sogar bei der Bearbeitung der Anträge so geschludert, dass am Ende keiner seinen Wunschtermin erhält.

Viele Beschäftigte kennen auch nicht ihre Möglichkeiten den Urlaubswunsch über den Betriebsrat durchboxen zu lassen. Dieser hat nach §87 Abs. 1 sehr gute Möglichkeiten hier tätig zu werden und auch sehr starke Durchsetzungsrechte (bis hin zur Einigungsstelle). Die Rechte des Betriebsrats beschränken sich nicht auf kollektive Interessen (Urlaubspläne), sondern auch auf das Durchsetzen des Individualanspruchs eines Arbeitnehmers.
 Ja, immer27,3%  (3)
 Ja, meistens18,2%  (2)
 Ab und zu0,0%  (0)
 Eher selten9,1%  (1)
 Nie0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes45,5%  (5)
 
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