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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Nordisch  25.07.2019 17:56 Uhr
Bist Du ganz generell gegen Verteidigungsausgaben?
In den Diskussionen, wo es um die berühmten 2% des BIP ging, die man als NATO-Mitglied aufgrund des Beschlusses von Prag (2002) an Verteidigungsausgaben anstreben soll, gab es ja viele Argumente für entweder eine wesentlich geringere Summe, oder eben auch für einen Totalverzicht auf ein Verteidigungsbudget.
 Ja - absolut9,1%  (2)
 Ja - eher schon4,5%  (1)
 Ich denke noch mal darüber nach4,5%  (1)
 Nein - eher nicht18,2%  (4)
 Nein - ganz und gar nicht40,9%  (9)
 Diskussion4,5%  (1)
 2% Bimbes vom Dol-BIP18,2%  (4)
 
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Von:  profondo_GELOESCHT  25.07.2019 10:25 Uhr
Was ist Deiner Meinung nach die Hauptursache dafür, dass in Deutschland immer weniger richtig funktioniert.
Ob Bahn, Bundeswehr, Bauprojekte, der ÖPNV, das Bildungswesen, das Gesundheiutswesen und so weiter (die Liste ließe sich fortsetzen) - überall hakt es. Dafür muss es doch eine Ursache geben. Bis in die 1970er Jahre hinein war Deutschland in all diesen Bereichen wenn schon nicht Vorbild, so doch vorne dabei.
 Das liegt an den Kosten der Vereinigung.0,0%  (0)
 Das liegt am Neoliberalismus. Wir sind ein Biliglohnland geworden mitt den entsprechenden Konsequenzen.18,2%  (4)
 Das liegt an den Flüchtlingen.4,5%  (1)
 Das liegt an den Linken und den Grünen (Taste für alle, die nicht nachdenken wollen).13,6%  (3)
 Das liegt an Angela Merkel (Taste für alle, die nicht nachdenken können).0,0%  (0)
 Das liegt an mehreren der genannten Punkte.13,6%  (3)
 Das liegt an ...13,6%  (3)
 Was? In Deutschland läuft doch alles bestens! (Ignorantentaste)4,5%  (1)
 alternative Antwort/Diskussion9,1%  (2)
 Bimbes22,7%  (5)
 
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Von:  ratio legis  24.07.2019 11:28 Uhr
Die "Out-of-Area"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird 25 Jahre alt - und mit ihr die Einordnung der Bundeswehr als Parlamantsheer. War das der richtige Weg für die deutsche Verteidigungspolitik?
Mit Ende des kalten Krieges wurde die Frage drängender, ob die deutsche Bundeswehr sich - auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - an Auslandseinsätzen beteiligen soll, die nicht der (eigenen) Verteidigung dienen. 1990 und 1991 entsandte die Bundeswehr erstmals Soldaten etwa in der Operation "Südflanke" im Rahmen des zweiten Golfkriegs, ins türkische Diyarbakir zur Unterstützung der Operation
„Desert Storm“, in die Adria im Rahmen der Operation Sharp Guard sowie zu zwei Missionen der Vereinten Nationen im kambodschanischen Phnom Penh und einer
in Somalia. In Folge dieses verstärkten militärischen Eingreifens wurde immer kontroverser diskutiert, in welchem Rahmen das Grundgesetz überhaupt Auslandseinsätze der Bundeswehr zulässt. Verteidigungsminister Rühe erklärte Deutschland 1992 zur "kontinentalen Mittelmacht mit weltweiten Interessen", die damalige Bundesregierung sprach sich für Bundeswehreinsätze in VN-Mandaten aus, während SPD und Grüne dies ablehnten. Beide Parteien klagten gegen verschiedene Militäreinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht - das darauf mit seiner "Out-of-Area"-Rechtsprechung ein nahezu historisches Grundsatzurteil fällte: Auslandseinsätze im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit (etwa die NATO) sind zulässig, bedürfen aber der vorherigen Zustimmung des Bundestages - der Begriff des Parlamentsheers war damit geboren. 2005 wurde das Zustimmungsverfahren dann im Parlamentsbeteiligungsgesetz gesetzlich geregelt.
 Es war der richtige Weg; Militäreinsätze müssen möglich sein, allerdings unter strengen Bedingungen.20,0%  (3)
 Es war der falsche Weg, da Deutschland sich nicht an Militäreinsätzen beteiligen sollte.26,7%  (4)
 Es war der falsche Weg, weil der Parlamentsvorbehalt aus meiner Sicht falsch ist.0,0%  (0)
 Aus meiner Sicht hat das Urteil nicht viel geändert. 0,0%  (0)
 Ich will das diskutieren.13,3%  (2)
 Bimbes. 40,0%  (6)
 
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Von:  profondo_GELOESCHT  24.07.2019 07:00 Uhr
Stärkt das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil die Meinungsfreiheit?
[...] Das Vorgehen der Richterin erinnere an „Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ oder an „mittelalterliche Hexenprozesse“. Für diese Vergleiche wurde der Mann 2014 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 270 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte 2017 die Verurteilung. Die Diffamierung sei so erheblich, dass sie unabhängig vom Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung der Richterin erscheine. Es handele sich um eine per se verbotene Schmähkritik.
Das Bundesverfassungsgericht hob die Bremer Urteile nun auf. [...]

Quelle:
https://taz.de/Urteil-zu-NS-Vergleichen/!5611192/

 ja25,0%  (4)
 ja, aber ...0,0%  (0)
 unschlüssig18,8%  (3)
 nein, obwohl ...0,0%  (0)
 nein 18,8%  (3)
 Diskussion 6,3%  (1)
 Bimbes31,3%  (5)
 
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Von:  Bert  23.07.2019 14:45 Uhr
Facebook zahlt Gerichtskosten nicht. RA Steinhöfel lässt bei CDU und SPD pfänden. Ein zukunftsweisender Weg?
Der bekannte Medienanwalt Nikolaus Steinhöfel hat Facebook verklagt und Recht bekommen. Facebook zahlt allerdings die Gerichtskosten nicht. Kurzerhand lässt Steinhöfel die Konten von CDU und SPD pfänden.


https://meedia.de/2019/07/22/weil-facebook-keine-gerichtskosten-erstattet-anwalt-steinhoefel-laesst-konten-von-cdu-und-spd-pfaenden/
 Ja, ein gelungener Schachzug von Nikolaus Steinhöfel.35,3%  (6)
 Nein, das ist nicht gerecht.5,9%  (1)
 Die Parteien haben kein Geld und am Ende zahlt es wieder der Steuerzahler.0,0%  (0)
 Facebook sollte zahlen.11,8%  (2)
 Unentschieden/Diskussion.17,6%  (3)
 Bimbes für das NetzDG.29,4%  (5)
 
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