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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Art. 1 GG  08.02.2018 20:08 Uhr
Freut es dich, dass jetzt Macher des Neonazi-Portals "Altermedia" verurteilt worden sind?
"Heute sind wir das erste germanische Volk, das sich vom Judentum befreit hat". "Hass ist ethisch völlig unterbewertet und zu Unrecht verpönt." "Der Arterhaltungstrieb ist erheblich stärker als der Selbsterhaltungstrieb." Formulierungen wie diese hat das Bundesinnenministerium 2016 als scheußlich genug empfunden, um die Neonazi-Webseite "Altermedia" zu verbieten.

Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart vier Macher der Seite zu Haftstrafen verurteilt, davon drei auf Bewährung. Weil sie online Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge und Juden geschürt, Nazi-Parolen verbreitet und den Holocaust geleugnet haben, wurden sie unter anderem der Volksverhetzung und der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen.

Gegen den Kopf hinter der rechtsextremistischen Plattform, einen 29 Jahre alten arbeitslosen Informatiker aus dem Schwarzwald, wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Eine weitere Schlüsselfigur war dem Gericht zufolge eine 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Nordrhein-Westfalen, die ein umfassendes Geständnis ablegte und eine Strafe an der Bewährungsgrenze von zwei Jahren bekam.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/politik/hass-im-netz-macher-des-neonazi-portals-altermedia-verurteilt-1.3859660
 ja33,3%  (6)
 nein33,3%  (6)
 unsicher5,6%  (1)
 Diskussion5,6%  (1)
 Enthaltung22,2%  (4)
 
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Von:  AstraZeneca  08.02.2018 18:46 Uhr
15, 20, 25, 28, 33, 41. Superzahl 5. Wie ist deine Meinung zu diesen aktuellen Gewinnzahlen vom 7. Februar 2018 im Spiel "6 aus 49"?
Umfrage zu einem in höchstem Maße durch Zufälligkeiten geprägten Ereignis...
 Nur zwei Primzahlen ist dabei. 5 und 41. Enttäuschend.0,0%  (0)
 Interessant, dass gleich vier durch 5 teilbare Zahlen vertreten sind.7,7%  (1)
 Ich hätte mir mehr gerade Zahlen gewünscht.7,7%  (1)
 Insgesamt eine recht harmonische Mischung. Gefällt mir sehr.0,0%  (0)
 Ã„sthetisch. Gerade auch durch das Ãœbergewicht der ungeraden Zahlen.7,7%  (1)
 Diskussion.15,4%  (2)
 Bimbes.61,5%  (8)
 
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Von:  AstraZeneca  08.02.2018 09:16 Uhr
Wieviel Uhr ist es momentan bei dir?
Ich wollte nur mal eine Umfrage darüber starten, wie spät es ist...
 Ich nenne die Uhrzeit in der Diskussion.17,6%  (3)
 Ich verrate die Uhrzeit nicht.11,8%  (2)
 Ich weiß nicht, wie spät es ist.5,9%  (1)
 Diskussion, Bimbes.64,7%  (11)
 
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Von:  Alpenkänguru  07.02.2018 23:33 Uhr
Sind Wolf-Freizonen sinnvoll?
Staat soll für Wolfsschäden zahlen
Österreichs Jäger wollen Zonen ganz ohne Raubtiere, der WWF hält dies für absurd.

"Wolf-Freihaltezonen"
Als Vorbild dient das in einigen Bundesländern betriebene Rotwild-Bewirtschaftungsmodell, das Zonen vorsieht, in denen sich Hirsche aufhalten dürfen, und andere, in denen sie nicht geduldet werden. Die Antworten auf diese Fragen soll eine länder-übergreifende wildökologische Raumplanung geben. Die soll "Wolf-Freihaltezonen" in ganz Österreich sowie die sofortige "Entnahme" verhaltensauffälliger oder erkrankter Tiere ermöglichen. Für nötige Sondergenehmigungen soll sich die Bundesregierung bei der EU einsetzen.

Die Jägerschaft betont in ihrem Positionspapier, dass Wölfe in allen neun Bundesländern ganzjährig geschont sind. Außerdem habe Österreich mit seinem EU-Beitritt die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) unterschrieben, die dem Wolf umfassenden Schutz mit absolutem Tötungsverbot garantiert.

https://kurier.at/chronik/oesterreich/staat-soll-fuer-wolfsschaeden-zahlen/310.046.855
 Ja6,7%  (1)
 Nein33,3%  (5)
 Diskussion26,7%  (4)
 Bimbes/Zaster/Her mit der Marie33,3%  (5)
 
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Von:  Alpenkänguru  07.02.2018 21:47 Uhr
Wie findest Du die Beweisumkehr bei Mieten?
Nicht Mieter müssen offensichtliche Fehler in Abrechnungen beweisen. Die Beweislast liegt viel eher beim Vermieter und Versorger, so die Quintessenz zweier BGH-Urteile.

Mieter einer Wohnung in Südhessen sollten laut Abrechnung fast die Hälfte der Heizenergie des ganzen Hauses verbraucht haben, obwohl ihr Anteil an der Wohnfläche weniger als 13 Prozent beträgt. Die Nachforderung für zwei Jahre betrug mehr als 5000 Euro. Die Mieter verweigerten die Zahlung und unterlagen in den Vorinstanzen. Sie hatten auch keinen Erfolg mit ihrer Forderung, die Ablese-Unterlagen einsehen zu dürfen.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/bgh-mieter-muessen-fehler-bei-nebenkosten-nicht-beweisen-15437070.html
 Sehr gut46,2%  (6)
 Das bin ich gespalten7,7%  (1)
 Das gefällt mir gar nicht0,0%  (0)
 Diskussion7,7%  (1)
 Bimbes/Zaster/Her mit der Marie38,5%  (5)
 
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