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Fragenübersicht Ist die CKP nicht eigentlich formal verfassungsfeindlich und müßte daher bei dol2day gelöscht werden?
Anfang-2027 - 46 / 86 Meinungen+20Ende
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31.08.2012 09:43 Uhr
@*Mensch*

Diese Frage ist hier aber Off-Topic. Aber als altgedienter Doler weißt du ja, wie das mit dem Umfragestellen funktioniert. ;-)
31.08.2012 09:44 Uhr
Zitat:
Dessertsky, mach mal bitte halblang...dieses Geschwurbel hat einen soooooo langen Bart...und ist einfach nur noch ermüdend...
*unterschreib*

Das mag ja mal ganz lustig gewesen sein - so als gegenseitiges Aufziehen - aber inzwischen ist es einfach nur noch doof.
31.08.2012 09:44 Uhr
@ Irre
Zitat:
Stinklangweilig sind hier höchstens deine Interpretationsversuche, die User und deren Intentionen per se auf ihre Umfragen reduzieren und mit diesen identifizieren möchten statt sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zum (um-)gefragten Thema zu stellen.

*seufz* Wieder Schema F. Du hast aber vergessen zu schreiben, daß Dir für eine Diskussion mit mir Deine Zeit zu schade ist. Im übrigen bin ich vollinhaltlich auf die Fragestellung eingegangen. Hätte Dir auffallen können, weil Du sogar darauf geantwortet hast.
31.08.2012 09:47 Uhr
tafka, Du bist aber nicht Irre-gerecht darauf eingegangen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.08.2012 11:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.08.2012 09:48 Uhr
@ WhiteMoonBoy
Zitat:
tafka, Du hast aber nicht Irre-gerecht geantwortet.

Mag sein. Wie würde denn eine Irre-gerechte Antwort Deiner Meinung nach aussehen?
31.08.2012 09:49 Uhr
Zitat:
Ich formuliere die Frage mal etwas um:
Zitat:
Ist die RKP nicht eigentlich formal verfassungsfeindlich und müßte daher bei dol2day gelöscht werden?


Ich kann die Umformulierung nicht finden.
31.08.2012 09:50 Uhr
@ PozBlitz
Zitat:
Ich kann die Umformulierung nicht finden.

Das "C" wurde durch ein "R" ersetzt.
31.08.2012 09:52 Uhr
Zitat:
Das "C" wurde durch ein "R" ersetzt.




Richtig - Danke!

*Brilleputz*
31.08.2012 09:52 Uhr
@Pomerius

Mag sein. Wie würde denn eine Irre-gerechte Antwort Deiner Meinung nach aussehen?

...och, das ist ganz einfach. Die Antworten dürfen vor allem nicht den Grundaxiomen irrescher Weltanschauung und Ideologie widersprechen.
Und darauf basierend sind inhaltliche Auseinandersetzungen, als solche auch verstanden, nicht wirklich erwünscht.
31.08.2012 09:53 Uhr
Zitat:
Mag sein. Wie würde denn eine Irre-gerechte Antwort Deiner Meinung nach aussehen?

...och, das ist ganz einfach. Die Antworten dürfen vor allem nicht den Grundaxiomen irrescher Weltanschauung und Ideologie widersprechen.
Und darauf basierend sind inhaltliche Auseinandersetzungen, als solche auch verstanden, nicht wirklich erwünscht.


Dem muss ich aus praktischer Erfahrung heraus widersprechen.
31.08.2012 09:54 Uhr
@ WhiteMoonBoy

Danke. War eigentlich naheliegend. Peinlich, daß ich da nicht von selbst drauf gekommen bin.
31.08.2012 10:08 Uhr
@ Djilas
Zitat:
Dem muss ich aus praktischer Erfahrung heraus widersprechen.

Willst Du damit sagen, daß Du der Ansicht bist, Irre ginge es hier tatsächlich um eine echte Diskussion, inwiefern ein monarchisch bestimmtes Staatsoberhaupt gegenüber einem republikanischen grundsätzliche Nachteile für ein Gemeinwesen mit sich bringen könnte und nicht nur um eine billige Spitze gegen die CKP?
31.08.2012 10:12 Uhr
Zitat:
Willst Du damit sagen, daß Du der Ansicht bist, Irre ginge es hier tatsächlich um eine echte Diskussion,


Wenn du mal weniger auf deine Vorurteile und mehr auf deine Vernunft hören würdest, dann könntest sogar du das erkennen.

Zitat:
inwiefern ein monarchisch bestimmtes Staatsoberhaupt gegenüber einem republikanischen grundsätzliche Nachteile für ein Gemeinwesen mit sich bringen könnte


Das ist doch überhaupt nicht die Fragestellung, sondern nur ob das Eintreten für eine Monarchie (welcher Art auch immer) verfassungsfeindlich im Sinne des GG ist?
31.08.2012 10:20 Uhr
@ Irre
Zitat:
Wenn du mal weniger auf deine Vorurteile und mehr auf deine Vernunft hören würdest, dann könntest sogar du das erkennen.

Du meinst, ich könnte vernunftbegabt sein?!? Willst Du schleimen, oder was?

Zitat:
Das ist doch überhaupt nicht die Fragestellung,

Das ist die eigentlich interessante Fragestellung bei diesem Thema.

Zitat:
sondern nur ob das Eintreten für eine Monarchie (welcher Art auch immer) verfassungsfeindlich im Sinne des GG ist?

Ist doch längst geklärt: nein, ist es nicht, solange es eine parlamentarische Monarchie ist. Und Du vertrittst eine andere Meinung. Sollen wir über darüber noch 50 Seiten weiterdiskutieren? Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.08.2012 12:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.08.2012 10:25 Uhr
Zitat:
Du meinst, ich könnte vernunftbegabt sein?!?


Vernunftbegabt wohl ziemlich sicher. Was du aus dem Talent machst, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Zitat:
Das ist die eigentlich interessante Fragestellung bei diesem Thema.


Dann mach eine Umfrage daraus ...

Zitat:
Ist doch längst geklärt: nein, ist es nicht, solange es eine parlamentarische Demokratie ist.


Nein, das ist nicht wirklich geklärt. Denn das Parlament (alleine) könnte keine neue Verfassung einführen.
31.08.2012 10:31 Uhr
@Pomerius:

Nein, aber dass eine Irre-gerechte Antwort in jedem Fall so aussieht, wie von WMB beschrieben, bestreite ich.
31.08.2012 10:37 Uhr
Zitat:
Denn das Parlament (alleine) könnte keine neue Verfassung einführen.


Ja, man braucht den Bundesrat noch dazu mit 2/3-Mehrheit.

Wir erleben alle Nase lang Verfassungsänderungen.
31.08.2012 10:40 Uhr
@Ralf

Zitat:
Wir erleben alle Nase lang Verfassungsänderungen.


Die Abschaffung eines GG-Artikels, der duch Ewigkeitsklausel geschützt ist, ginge nur über die Einführung einer neuen Verfassung. In dem Punkt hatte Pomerius durchaus recht. Aber dabei handelt es sich eben gerade nicht um eine schnöde "Verfassungsänderung".
31.08.2012 10:41 Uhr
Zitat:
Die Abschaffung eines GG-Artikels, der duch Ewigkeitsklausel geschützt ist, ginge nur über die Einführung einer neuen Verfassung. In dem Punkt hatte Pomerius durchaus recht. Aber dabei handelt es sich eben gerade nicht um eine schnöde "Verfassungsänderung".


Nur steht nirgends im Grundgesetz, dass Bundestag und Bundesrat nicht zur Einführung einer neuen Verfassung berechtigt sind. Die anderslautende Präambel wurde ja 1990 geändert.
31.08.2012 10:44 Uhr
Zitat:

Nur steht nirgends im Grundgesetz, dass Bundestag und Bundesrat nicht zur Einführung einer neuen Verfassung berechtigt sind. Die anderslautende Präambel wurde ja 1990 geändert.


Eben. Eine Neufassung ist auch nichts anderes als eine Verfassungsänderung in groß.

Noch nie hat zudem ein Abschaffungsverbot irgendeine Verfassung der Welt vor der Abschaffung bewahrt, wenn die Zeit reif ist.

Die Neufassung der deutschen Verfassung ist sowieso alle paar Jahre Sommerlochthema, derzeit neu aufgelegt wegen EU-Tralala.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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