Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Machen Sanktionen Sinn bei einem Anteil von "Arbeitverweigerern" in Höhe von 3%?
Anfang-2021 - 40 / 40 Meinungen
20
08.01.2024 07:33 Uhr
Ich war dann nicht mehr online, deshalb zur Erläuterung, was ich mit den Konservativen meinte (ich hatte irrtümlich gedacht, dass mein Bezug auf das BGE deutlich genug gewesen sei):

Es war und ist ja seit jeher das Narrativ dieser Leute, dass es "kein Recht auf Faulheit" gäbe. Wenn aber nun der Anteil der Faulen unter den Arbeitslosen so gering ist, dann könnte mit dem BGE der Staat massiv Ausgaben für die sogenannte. "Arbeitsverwaltung" einsparen.
Und wer bekämpft das BGE aus rein ideologischen Gründen mit Vehemenz?
Genau, die Konservativen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.01.2024 08:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.01.2024 09:27 Uhr
Zitat:
könnte mit dem BGE der Staat massiv Ausgaben für die sogenannte. "Arbeitsverwaltung" einsparen.


Aha und so ein BGE ist völlig verwaltungsfrei?


08.01.2024 10:37 Uhr
Zitat:
Und wer bekämpft das BGE aus rein ideologischen Gründen mit Vehemenz?
Genau, die Konservativen.


Es gibt auch linke Kritik am BGE, wenn auch aus anderen Gründen. Es gibt ja nicht das eine BGE-Modell sondern ziemlich viele. Was nun, wenn man vom BGE am Ende auch teure Medikamente oder Operationen zahlen müsste? Das sieht das von Dir favorisierte Modell nicht vor, klar. Aber schau Dir die politischen Kräfteverhältnisse an und überlege, was für ein Modell am Ende am ehesten durchsetzbar wäre.
08.01.2024 10:42 Uhr
> Aha und so ein BGE ist völlig verwaltungsfrei?

Nicht völlig aber durchaus zu relevanten Teilen. Vorausgesetzt, man nutzt die im Jahr 2023 existierenden Möglichkeiten und arbeitet nicht mit Schreibmaschine und Fax. Die Rückständigkeit von Behörden kann kaum das Problem von Leistungsempfängern sein und auch nicht das Problem des Steuerzahlers, was die Kosten für diese steinzeitliche Arbeitsweise angeht.
08.01.2024 11:12 Uhr
Zitat:
Nicht völlig aber durchaus zu relevanten Teilen.


Hier ging es ja um die konkrete Ersparnis im Vergleich zum Verwaltungsaufwand beim Bürgergeld.

Schon alleine die in Frage kommende Empfängerzahl lässt mich da etwas skeptisch werden.


Zitat:
Vorausgesetzt, man nutzt die im Jahr 2023 existierenden Möglichkeiten und arbeitet nicht mit Schreibmaschine und Fax. Die Rückständigkeit von Behörden kann kaum das Problem von Leistungsempfängern sein und auch nicht das Problem des Steuerzahlers, was die Kosten für diese steinzeitliche Arbeitsweise angeht.


Da bin ich bei dir, aber dann sollte man diese Verwaltungseffizienz auch beim Bürgergeld einführen.



Wenn es nicht das Problem des Bürgers bzw. des Leistungsempfängers ist, wessen Sorge sollte es dann sein? Bezahlen dann reformunwillige Politiker die Extrakosten?


08.01.2024 11:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
könnte mit dem BGE der Staat massiv Ausgaben für die sogenannte. "Arbeitsverwaltung" einsparen.


Aha und so ein BGE ist völlig verwaltungsfrei?




Im Vergleich zum ALG und zum Büürgergeld ja. Jedenfalls fast.
08.01.2024 11:18 Uhr
Zitat:
Im Vergleich zum ALG und zum Büürgergeld ja. Jedenfalls fast.


Wie soll denn das gehen? Jetzt mal ernsthaft, wie können so umfangreiche Zahlungen keinen größeren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen?
08.01.2024 11:33 Uhr
@,SBF_

Wenn jede/r monatlich einen Betrag X ausbezahlt bekommt, ist der Aufwand genau am Anfang einmal relativ groß. Danach minimiert er sich exponentiell,
Und im Vergleich zur "Arbeitsverwaltubg" ist er dann vernachlässigbar, vor allem was (teure) Stellen betrifft.

08.01.2024 11:37 Uhr
Zitat:

@,SBF_

Wenn jede/r monatlich einen Betrag X ausbezahlt bekommt, ist der Aufwand genau am Anfang einmal relativ groß. Danach minimiert er sich exponentiell,
Und im Vergleich zur "Arbeitsverwaltubg" ist er dann vernachlässigbar, vor allem was (teure) Stellen betrifft.



Klar, die Empfänger werden einmal erfasst und dann ist ja alles gut, danach weiß das Milchmädchen, wer aus- und einreist, wer die Staatsangehörigkeit erhält, wer geboren wird, oder stirbt, wer volljährig wird, gleicht die Daten mit anderen Ämtern ab und und und.


Ich fürchte, ganz so simpel wie du es gerne hättest, ist es dann doch nicht.
08.01.2024 11:41 Uhr
Zitat:
Ich fürchte, ganz so simpel wie du es gerne hättest, ist es dann doch nicht.


Ich setze es immer - ich wiederhole mich gerne - ins Verhältnis zu den Kosten der "Arbeitsverwaltung".

Dass Du (vermutlich) gegen das BGE bist, ist mir ja klar .. ;-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.01.2024 11:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.01.2024 11:48 Uhr
Zitat:

Ich setze es immer - ich wiederhole mich gerne - ins Verhältnis zu den Kosten der "Arbeitsverwaltung".


Ich spreche auch nur von den Kosten für die Verwaltung.

Wir haben Betrachtungsgruppe A mit etwa 5,5 Millionen "Kunden" dagegen steht Betrachtungsgruppe B mit über 82 Millionen "Kunden, wobei Diese höchst dynamisch ist.


Das BGE wird nicht mit einem schlanken Fuss zu machen sein, dafür ist zu viel Geld im Umlauf.
08.01.2024 11:52 Uhr
Zitat:
Zitat:

@,SBF_

Wenn jede/r monatlich einen Betrag X ausbezahlt bekommt, ist der Aufwand genau am Anfang einmal relativ groß. Danach minimiert er sich exponentiell,
Und im Vergleich zur "Arbeitsverwaltubg" ist er dann vernachlässigbar, vor allem was (teure) Stellen betrifft.



Klar, die Empfänger werden einmal erfasst und dann ist ja alles gut, danach weiß das Milchmädchen, wer aus- und einreist, wer die Staatsangehörigkeit erhält, wer geboren wird, oder stirbt, wer volljährig wird, gleicht die Daten mit anderen Ämtern ab und und und.


Ich fürchte, ganz so simpel wie du es gerne hättest, ist es dann doch nicht.


Oje, ist das billig. Klingt nur freundlicher als zu sagen "alle Kanacken sind kriminell".
08.01.2024 12:06 Uhr
Zitat:

Oje, ist das billig. Klingt nur freundlicher als zu sagen "alle Kanacken sind kriminell".


Höh?


Wie kommste denn jetzt zu dem Schluss?

Dass der Verwaltungsaufwand für etwa 50 Millionen Anspruchberechtigte nicht bedeutend kleiner sein kann, als für 5 Millionen, ist doch eigentlich naheliegend, oder?
08.01.2024 12:11 Uhr
Zitat:
Zitat:

Oje, ist das billig. Klingt nur freundlicher als zu sagen "alle Kanacken sind kriminell".


Höh?


Wie kommste denn jetzt zu dem Schluss?

Dass der Verwaltungsaufwand für etwa 50 Millionen Anspruchberechtigte nicht bedeutend kleiner sein kann, als für 5 Millionen, ist doch eigentlich naheliegend, oder?


War etwas überspitzt formuliert. Der Tenor bei dir ist immer der gleiche. Mir ist rätselhaft wie man von BGE auf Staatsangehörigkeit kommt. Auf mich wirkt es als wolle man einen Bezug zum Sozialbetrug herstellen. Aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum interpretieren.
08.01.2024 12:20 Uhr
Zitat:
War etwas überspitzt formuliert. Der Tenor bei dir ist immer der gleiche. Mir ist rätselhaft wie man von BGE auf Staatsangehörigkeit kommt. Auf mich wirkt es als wolle man einen Bezug zum Sozialbetrug herstellen. Aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum interpretieren.



Ich gehe mal davon aus, dass dieses BGE nur eigene Bürger bekommen und nicht jede Person, die sich auf dem Hoheitsgebiet Deutschlands aufhält.

Die Zugehörigkeit wäre also eines der vielen prüfbaren Kriterien vor der regelmässigen Auszahlung des BGE.

08.01.2024 12:47 Uhr
> Da bin ich bei dir, aber dann sollte man diese Verwaltungseffizienz auch beim Bürgergeld einführen.

Definitiv. Und auch in allen anderen Verwaltungsprozessen.

> Wenn es nicht das Problem des Bürgers bzw. des Leistungsempfängers ist, wessen Sorge sollte es dann sein? Bezahlen dann reformunwillige Politiker die Extrakosten?

Nun, in Unternehmen ist die Effizenz v.a. durch das Gewinnstreben getrieben. Entgegen landläufiger Behauptungen geht diese Effizienz meist nicht auf Kosten der Mitarbeiter, sondern entlastet sie bzw ermöglicht ihnen interessantere Tätigkeiten.

In Behörden ist das Gewinnstreben etwas schwierig, allerdings gehe ich davon aus, dass die Finanzplanung zwischen auszuzahlenden Leistungen und Verwaltungsaufwänden unterscheidet. Ich würde als Gesetzgeber die Zeit für die Auszahlung der Leistung verbindlich festlegen und bei Überziehung eine Zinszahlung an den Empfänger verpflichtend machen.

Dann kann der Behördenleiter sich überlegen, wie er es schafft, die geforderte Leistung für den Bürger in der geforderten Zeit zu erbringen. Stellt er einen Haufen ungelernte Billiglöhner ein (deren Fehler ihm Zusatzkosten für Gerichtsverfahren bescheren)? Gestaltet er seine Prozesse effizient und unterstützt diese durch aktuelle Technologien? Oder ist es vielleicht sogar billiger für die Behörde (und damit für alle Bürger), bestimmte Dinge gar nicht mehr zu prüfen, sondern pauschal innerhalb der Frist zu zahlen.

(Nur ein Beispiel aus Absurdistan: Bei meinem letzten Wohnsitzwechsel wurde ich bei der Anmeldung aufgefordert, Gebühren in Höhe von 50 Cent zu entrichten. Ja, 50 Cent. Ich dachte erst, ich hätte mich verhört. Die Zeit, die die Mitarbeiterin damit verbracht hat, das Geld in die Kasse zu legen und von Hand eine Quittung zu schreiben (warum kommt die nicht automatisch mit den ganzen Formularen per Ausdruck?) hat einen um ein vielfaches höheren zeitlichen Aufwand erfordert. Kompletter Irrsinn. Wenn sie 10 Mal am Tag die 50 Cent einnimmt und ihren beiden Kindern davon ein Eis kauft und sich den Papierkram spart, ist das Geld weitaus effizienter angelegt und hätte eher mein Verständnis.)
08.01.2024 12:52 Uhr
Zitat:
Definitiv. Und auch in allen anderen Verwaltungsprozessen.


Da sind wir uns einig


Zitat:
Nun, in Unternehmen ist die Effizenz v.a. durch das Gewinnstreben getrieben. Entgegen landläufiger Behauptungen geht diese Effizienz meist nicht auf Kosten der Mitarbeiter, sondern entlastet sie bzw ermöglicht ihnen interessantere Tätigkeiten.

In Behörden ist das Gewinnstreben etwas schwierig, allerdings gehe ich davon aus, dass die Finanzplanung zwischen auszuzahlenden Leistungen und Verwaltungsaufwänden unterscheidet. Ich würde als Gesetzgeber die Zeit für die Auszahlung der Leistung verbindlich festlegen und bei Überziehung eine Zinszahlung an den Empfänger verpflichtend machen.

Dann kann der Behördenleiter sich überlegen, wie er es schafft, die geforderte Leistung für den Bürger in der geforderten Zeit zu erbringen. Stellt er einen Haufen ungelernte Billiglöhner ein (deren Fehler ihm Zusatzkosten für Gerichtsverfahren bescheren)? Gestaltet er seine Prozesse effizient und unterstützt diese durch aktuelle Technologien? Oder ist es vielleicht sogar billiger für die Behörde (und damit für alle Bürger), bestimmte Dinge gar nicht mehr zu prüfen, sondern pauschal innerhalb der Frist zu zahlen.



Ich fürchte, dass es schwer werden wird, deutsche Behörden effizient werden zu lassen, da gibt es zu viele Hemmnisse, Förderalismus, Besitzstandswahrung, veraltete Strukturen und am Ende viele Beamte selbst, die nicht plötzlich doppekt so viele Vorgänge bearbeiten wollen, wie vorher.

08.01.2024 13:00 Uhr
> Ich fürchte, dass es schwer werden wird, deutsche Behörden effizient werden zu lassen

Auch hier: Ja, definitiv.

Aus meiner Sicht ist das Hauptproblem, dass sie mit dem Geld anderer Leute arbeiten und wenig eigenes Interesse haben, dieses Geld effizient einzusetzen. Wenn das Geld nicht reicht, kürzt der Gesetzgeber die Leistung für den Bürger, nicht das Geld für die interne Selbstverwaltung.

Und das nächste Problem ist, dass die hohen Positionen in Behörden mit Juristen oder Absolventen von Verwaltungshochschulen besetzt sind. Keiner von denen hat je kostenorientiert arbeiten müssen.
08.01.2024 14:15 Uhr
> Besitzstandswahrung, veraltete Strukturen und am Ende viele Beamte selbst

Es ist doch Alltag in Unternehmen, dass das Management kommt und den Abteilungen sagt "ihr müsst 10 % mehr produzieren" oder "ihr müsst 10 % Kosten sparen".

Wenn der Abteilungsleiter die Lösung bringt "dann machen wir das Produkt halt nur zu 90 % fertig" oder "dann brauchen wir 10 % länger", kann er zu Recht direkt gehen.

Theoretisch sehe ich nicht, warum ein Abteilungsleiter eines Unternehmens nicht Abteilungsleiter in einer Behörde sein könnte (und umgekehrt). Praktisch geht das "nur" nicht (und das leider ein k.o.-Kriterium), weil die Weiterentwicklung der Arbeitswese von Behörden schon immer dem Rest der Welt um 20 Jahre hinterher hinkt und die enormen Fortschritte der Unternehmen in den letzten 5-10 Jahren haben den Abstand noch größer werden lassen.

Eigentlich müsste man die gesamte öffentliche Verwaltung von heute auf morgen abschaffen und jeden einzelnen Prozess neu aufsetzen, mit dem Fokus auf den Bürger und der Frage, welchen Nutzen der Prozess für den Bürger bringt, was Zeit, aber auch was Geld angeht.

Warum muss Max Mustermüller, der Geld vom Arbeitsamt, vom Jugendamt und noch einem Amt bekommt, mit 3 verschiedenen Sachbearbeiten zu tun haben? Kann das nicht einer machen, der fordert die nötigen Unterlagen einmal an (es sind eh die gleichen für alle 3 Fälle) und zahlt das gesamte Geld am Stück aus.

Wahrscheinlich spart das am Ende so viel ein, dass die Mitarbeiterin mit den 50 Cent von oben eine Eisflatrate für die ganze Familie bis ans Lebensende haben kann.
08.01.2024 17:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
War etwas überspitzt formuliert. Der Tenor bei dir ist immer der gleiche. Mir ist rätselhaft wie man von BGE auf Staatsangehörigkeit kommt. Auf mich wirkt es als wolle man einen Bezug zum Sozialbetrug herstellen. Aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum interpretieren.



Ich gehe mal davon aus, dass dieses BGE nur eigene Bürger bekommen und nicht jede Person, die sich auf dem Hoheitsgebiet Deutschlands aufhält.

Die Zugehörigkeit wäre also eines der vielen prüfbaren Kriterien vor der regelmässigen Auszahlung des BGE.



Ich vermute (es kommt auf Ausgestaltung an) dass es diejenigen, die hier wohnhaft sind, bekommen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
Fragenübersicht
Anfang-2021 - 40 / 40 Meinungen