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Fragenübersicht Liegt diese Berechnung der Kosten für Kinder laut Deiner Meinung im Bereich des realitischen?
Anfang-2021 - 31 / 31 Meinungen
20
07.09.2020 20:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
Was für ein Quark.

Der Unterhalt ist anteilig von beiden Elternteilen (sofern beide berufstätig sind) zu tragen.
Bei deiner Rechnung wäre es dann 550€+550€=1100€ Kosten pro Kind.

Ich empfehle dir, die Düsseldorfer Tabelle mal zu lesen.


Was du erzählst ist Quark.
Nur der Barzahler zahlt auch. Der andere muss keine finanziellen Mittel aufwenden.


Das kommt doch wohl darauf an ob mit den von dir angenommenen 500 plus 200 Kindergeld alles abgedeckt werden kann.
07.09.2020 20:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
14 Jährige sind nicht erwachsen.


14-Jährige sind auch keine Kinder.


Doch, denn die Unterhaltsplicht bezieht sich in dem Fall auf Kinder, egal ob sie 3,14 oder 20 sind.
07.09.2020 20:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was für ein Quark.

Der Unterhalt ist anteilig von beiden Elternteilen (sofern beide berufstätig sind) zu tragen.
Bei deiner Rechnung wäre es dann 550€+550€=1100€ Kosten pro Kind.

Ich empfehle dir, die Düsseldorfer Tabelle mal zu lesen.


Was du erzählst ist Quark.
Nur der Barzahler zahlt auch. Der andere muss keine finanziellen Mittel aufwenden.


Das kommt doch wohl darauf an ob mit den von dir angenommenen 500 plus 200 Kindergeld alles abgedeckt werden kann.


Er kann natürlich, muss aber nicht.
07.09.2020 20:53 Uhr
Zitat:
Doch, denn die Unterhaltsplicht bezieht sich in dem Fall auf Kinder, egal ob sie 3,14 oder 20 sind.


Nein, die Unterhaltspflicht bezieht sich auf Abkömmlinge in gerader Linie. Es spielt keine Rolle, ob es ein Kind (3) oder ein Jugendlicher (14) ist.
07.09.2020 21:00 Uhr
Zitat:
Zitat:
Doch, denn die Unterhaltsplicht bezieht sich in dem Fall auf Kinder, egal ob sie 3,14 oder 20 sind.


Nein, die Unterhaltspflicht bezieht sich auf Abkömmlinge in gerader Linie. Es spielt keine Rolle, ob es ein Kind (3) oder ein Jugendlicher (14) ist.


Quatsch, gerade Linie bezieht sich darauf das es in beide Richtungen geht.
Ws sind also Kinder + Eltern gemeint.

( Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern,... bezeugt das es auch volljährige Kinder gibt)
07.09.2020 21:01 Uhr
Zitat:
Quatsch, gerade Linie bezieht sich darauf das es in beide Richtungen geht.
Ws sind also Kinder + Eltern gemeint.


Richtig. Die komplette Umfrage drehte sich allerdings um Abkömmlinge. Wir können uns aber auch gern über Elternunterhalt im Sozial- und Pflegerecht unterhalten, wenn du möchtest.
07.09.2020 21:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
Quatsch, gerade Linie bezieht sich darauf das es in beide Richtungen geht.
Ws sind also Kinder + Eltern gemeint.


Richtig. Die komplette Umfrage drehte sich allerdings um Abkömmlinge. Wir können uns aber auch gern über Elternunterhalt im Sozial- und Pflegerecht unterhalten, wenn du möchtest.


Ich habe nur auf dein Post geantwortet und da bleibt das Kind Kind egal wie alt es ist.

Ich bin das Kind meines Vaters auch wenn ich schon aus der Pubertät heraus binUnd nur weil ich Kind bin wäre ich im Zweifelsfall Unterhaltspflichtig.
Das hat nichts damit zu tun das ich im Strafgesetzbuch nicht mehr als Kind geführt werde.
07.09.2020 21:09 Uhr
Zitat:
Das hat nichts damit zu tun das ich im Strafgesetzbuch nicht mehr als Kind geführt werde.


Mit 14 wird man juristisch nirgends mehr als Kind "geführt".

Aber gut, alles gut... ;-)
07.09.2020 21:10 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das hat nichts damit zu tun das ich im Strafgesetzbuch nicht mehr als Kind geführt werde.


Mit 14 wird man juristisch nirgends mehr als Kind "geführt".

Aber gut, alles gut... ;-)


Ausser im Bürgerlichen Gesetzbuch.

"Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich,"
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1603 Leistungsfähigkeit

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.09.2020 21:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.09.2020 21:13 Uhr
Zitat:
Ausser im Bürgerlichen Gesetzbuch.


Richtig! Ich nehme meine falsche Aussage hiermit zurück. Da bin ich eindeutig zu sehr strafrechtlich "geprägt".
07.09.2020 21:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das hat nichts damit zu tun das ich im Strafgesetzbuch nicht mehr als Kind geführt werde.


Mit 14 wird man juristisch nirgends mehr als Kind "geführt".

Aber gut, alles gut... ;-)


Ausser im Bürgerlichen Gesetzbuch.

"Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich,"
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1603 Leistungsfähigkeit


Was natürlich auch sagt das es auch 35 jährige Verheiratete Kinder gibt.

"(4) Kinder erben zu gleichen Teilen."
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung

Und du kannst dein Arsch darauf verwetten das hier nicht alle unter 14 gemeint sind.
Sondern ausschliesslich die Kinder des verstorbenen(auch wenn sie 60 und 75 sind.)
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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