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Fragenübersicht Heimliches Abstreifen eines Kondoms ist ein sexueller Übergriff! - Siehst Du das auch so?
Anfang-2041 - 60 / 60 Meinungen
40
16.08.2020 14:57 Uhr
Zitat:
Irgend so ein volksblauer Balken meint tatsächlich, dass eine Art völkische Lynchjustiz das Mittel der Wahl wäre.

So sieht die Alternative aufgrund gewisser Schreihälse aus der juristisch ungebildeten Ecke der Diskussionsteilnehmer nämlich aus.

Für mich ein Indiz dafür, dass ich keinesfalls will, das irgendwelche Wutbürger und ihre kollektiven Interessenvertretungen a la AfD u. Konsorten hier jemals in Deutschland auch nur ansatzweise an die Hebel der Macht kommen.


Achwas. Wochenende.
16.08.2020 14:58 Uhr
Zitat:
Bitte überdramatisiere hier nicht die zweifelsohne verwerfliche Vorgehensweise des potentiellen Täters.


Sie hat es tatsächlich übertrieben, ich muss aber auch ehrlich sagen, dass ich das im konkreten Fall nicht völlig unnachvollziehbar finde, wo sich in dieser Diskussion wieder doch von nicht ganz wenigen das tendenzielle Muster gezeigt hat, es sei zumindest kein strafwürdiges Verhalten. Ich finde es schon komisch, wie manche (meine jetzt nicht dich, sondern generell auf die Diskussion bezogen) der Meinung sind, sie könnten die Maßstäbe des Strafrechts durch „Anstands“-Erwägungen ein bisschen verschieben.

An Unschuldsvermutung und allen justiziellen Grundrechten rüttelt das natürlich nicht, keinen Zweifel.
16.08.2020 15:03 Uhr
Zitat:
wo sich in dieser Diskussion wieder doch von nicht ganz wenigen das tendenzielle Muster gezeigt hat, es sei zumindest kein strafwürdiges Verhalten.


Das war nicht der Punkt. Sie griff ja gerade die Teilnehmer an der Diskussion nicht an, sondern mal wieder ihren "Lieblingsfeind und -sparringspartner" J.Bercow, der lediglich darauf hinwies, dass auch bei solchen Taten die Grundlagen unseres Rechtssystems Anwendung finden müssen.

Natürlich ist die Tat an sich strafwürdig, das wird von J.Bercow aber auch bestimmt nicht bestritten.
Harzhexe versuchte aber seinen Beitrag genau in diesem Sinne auszulegen und gleichzeitig jedem Rechtsanwalt, der sich für seinen Mandanten in so einer Angelegenheit als Verteidiger einsetzt - Verdrehung, Verklärung oder Rechtsbeugung vorzuwerfen.
16.08.2020 15:07 Uhr
Harzhexe wird mir hoffentlich diesen Scherz verzeihen, aber ihr Beitrag ist tatsächlich so auszulegen, dass in so einem Fall der Anwalt außer einer weißen Flagge und einer juristischen Kapitulationserklärung keine Handlungen im Sinne einer gezielten Verteidigung des Mandanten vornehmen darf.
16.08.2020 15:22 Uhr
Ein Urteil von einem Gericht - aus Berlin. Offenbar auch noch ein Fall, der neu ist.

Der Süddeutsche Beobachter liefert das Urteil nicht sonder nur einen Kommentar einer Frau.

Der Kommentar dieser linken Zeitung passt ja in die Zeit. Hetze gegen unsere Polizei.
16.08.2020 15:28 Uhr
Zitat:
Der Kommentar dieser linken Zeitung passt ja in die Zeit. Hetze gegen unsere Polizei.


Ich glaube Du solltest

1) entweder lesen lernen
oder
2) sorgfältiger lesen

Zum Einen war es die Süddeutsche Zeitung, die ist zwar schon eher linksliberal aber sie als linkes Schmierblatt abzutun ist jetzt nicht wirklich sachgerecht.

Der Artikel geht im Übrigen sehr sachlich auf die Tatsachen, die hier festzustellen waren ein und kommentiert auch die Möglichkeiten einer weitergehenden Bestrafung - von einer Hetze gegen die Polizei als solches ist im Artikel nichts zu lesen:

Nach dem reformierten Sexualstrafrecht 2016 gilt zudem der Grundsatz "Nein heißt Nein", ein Opfer muss also nicht Gewalt und Drohungen ausgesetzt sein, damit man von Vergewaltigung sprechen kann.

Zitat:
Der Polizist kam jedenfalls glimpflich davon: Wäre er wegen Vergewaltigung verurteilt worden, hätte er wegen einer drohenden Mindeststrafe von zwei Jahren den Staatsdienst verlassen müssen.

16.08.2020 15:29 Uhr
Zitat:
Zitat:
Der Kommentar dieser linken Zeitung passt ja in die Zeit. Hetze gegen unsere Polizei.


Ich glaube Du solltest

1) entweder lesen lernen
oder
2) sorgfältiger lesen

Zum Einen war es die Süddeutsche Zeitung, die ist zwar schon eher linksliberal aber sie als linkes Schmierblatt abzutun ist jetzt nicht wirklich sachgerecht.

Der Artikel geht im Übrigen sehr sachlich auf die Tatsachen, die hier festzustellen waren ein und kommentiert auch die Möglichkeiten einer weitergehenden Bestrafung - von einer Hetze gegen die Polizei als solches ist im Artikel nichts zu lesen:

Nach dem reformierten Sexualstrafrecht 2016 gilt zudem der Grundsatz "Nein heißt Nein", ein Opfer muss also nicht Gewalt und Drohungen ausgesetzt sein, damit man von Vergewaltigung sprechen kann.

Zitat:
Der Polizist kam jedenfalls glimpflich davon: Wäre er wegen Vergewaltigung verurteilt worden, hätte er wegen einer drohenden Mindeststrafe von zwei Jahren den Staatsdienst verlassen müssen.




Du kannst ja da Urteil hier posten. Nur dann sehen wir weiter.
16.08.2020 15:32 Uhr
PM des KG: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2020/pressemitteilung.975296.php

Wenn du das Urteil lesen willst, geh auf Juris und gib‘ das AZ ein. Wirst du doch hinbekommen?
16.08.2020 15:32 Uhr
PS: Ein Artikel in einer linken Gazette, noch dazu von einer Frau verfasst, der gerade eine A4-Seite ausfüllt, kann wohl kaum aussagekräftig sein.
16.08.2020 15:58 Uhr
Stealthing, erfüllt laut Kammergericht (KG) Berlin den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), jedenfalls sofern es zur Ejakulation kommt (Beschl. v. 13.08.2020 Az.: 4 - 58/20). Zur Begründung haben die Richter angeführt, dass § 177 StGB nicht nur die Entscheidung darüber schütze, "ob überhaupt Geschlechtsverkehr stattfinden soll, sondern auch darüber, unter welchen Voraussetzungen".
16.08.2020 16:00 Uhr
Zitat:
PS: Ein Artikel in einer linken Gazette, noch dazu von einer Frau verfasst, der gerade eine A4-Seite ausfüllt, kann wohl kaum aussagekräftig sein.


Und so jemand wirft mir völliges Versagen im Bereich der Argumentation vor.

Pack Dir mal an die eigene Nase Kumpel. Aktenzeichen des Urteils habe ich Dir im Vorbeitrag geliefert.
16.08.2020 16:03 Uhr
Zitat:
Du kannst ja da Urteil hier posten. Nur dann sehen wir weiter.


So BruderBarnabas

Möchtest Du jetzt Deine angekündigten tollen Kommentare abliefern, oder Dich doch weiter mit banalen Schmähreden, Allgemeinplätzen und Belanglosigkeiten lächerlich machen?
17.08.2020 08:49 Uhr
Zitat:
Natürlich ist die Tat an sich strafwürdig, das wird von J.Bercow aber auch bestimmt nicht bestritten.


J. Bercow war einer der ersten in der Diskussion, der ganz eindeutig gesagt hat, dass das beschriebene Vorgehen ein Ãœbergriff ist, nachdem einige Mitspieler zuvor lediglich einen "Vertrauensbruch" festgestellt haben.
17.08.2020 08:52 Uhr
Zitat:
wie manche (meine jetzt nicht dich, sondern generell auf die Diskussion bezogen) der Meinung sind, sie könnten die Maßstäbe des Strafrechts durch „Anstands“-Erwägungen ein bisschen verschieben.


Es gibt doch immer wieder diese Fälle, in denen jeder meint, eine juristische Auffassund zu haben. Letztlich ist es aber meist immer noch eine persönliche Ansicht zu einem juristischen Sachverhalt und da kommt dann halt schnell der Schaum vor dem Mund durch und man vermischt die Situation heute (Urteil ist gesprochen und damit wurde die Schuld festgestellt) mit der Situation zuvor (Tatverdächtiger steht vor Gericht, um seine Schuld festzustellen).
17.08.2020 09:34 Uhr
"J. Bercow war einer der ersten in der Diskussion, der ganz eindeutig gesagt hat, dass das beschriebene Vorgehen ein Ãœbergriff ist, nachdem einige Mitspieler zuvor lediglich einen "Vertrauensbruch" festgestellt haben."

Verurteilst du nicht sonst Schreibweisen in dritter Person?

Wie immer ein falscher Fuffziger!!!
17.08.2020 09:36 Uhr
"Es gehört auch zu einem Rechtsstaat, dass nicht mutmaßliche Täter von Schreihälsen auf der Straße bestraft werden, sondern von einem Gericht, wo auch die Sichtweise der mutmaßlichen Täter zur Sprache kommen."


Das dürfen nur Medien in diesem Land, einzige Ausnahme, es gibt Hinweise auf Rechts.
17.08.2020 10:08 Uhr
"Bercow war einer der ersten...."




17.08.2020 10:14 Uhr
P.S.
ICH war auch eine der ersten, die im Zusammenhang mit dieser eindeutigen Straftat auf Zusammenhänge zum "Stealthing" hingewiesen hat, nachdem ich die Pressemitteilung gelesen hatte.

(siehe auch 14.08.2020/8.57 h)




P.S. In der dritten Person sich mit Falschaussagen zu schmücken ist....na, ja...ich schweige besser!



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.08.2020 11:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.08.2020 10:20 Uhr
Zitat:
mit Falschaussagen zu schmücken ist


Jetzt bin ich aber gespannt, was die Falschaussage gewesen sein soll.
17.08.2020 11:36 Uhr
Zitat:
Tja, wenn du das sagst!


Nun ja, Dein Feldzug gegen J.Bercow und gegen andere - u.a. auch mich, ist ja inzwischen in ganz dol2day protokolliert. Wie weit Du dabei den Boden des Wahren und des Appetitlichen verlässt kann man ebenfalls nachlesen. Du schaffst es zwar ab und zu Deine Hasstiraden mit netten kleinen Sahnehäubchen oder einer geklöppelten Worttischdecke aus Höflichkeitsfloskeln abzudecken - das aber täuscht den geübten Leser nicht. Einfachere Gemüter magst du blenden, aber wer sich mit dem geschriebenen und gesprochenen Wort in Verbindung mit verschiedensten rhetorischen Taktiken intensiv beschäftigt wird Dir attestieren, was hinter all Deinen Beiträgen steckt:

1) Ein grenzenloser Ego-Trip
2) Ein geradezu beispielloses gehässiges Schmierenstück
3) Ein von Hass geprägtes Vorgehen gegen Deine selbstdefinierten Feinde
4) Ein Versuch sich selbst in einem Licht erscheinen zu lassen, dass eine Schuldfrage gar nicht erst zulässt
5) Du kannst froh sein, dass Du noch einige Kleingeister findest, die Deinem Theater auch noch Rückendeckung geben

Fazit: Eine gewisse Geschicklichkeit ist durchaus erkennbar. So gerätst Du nicht in direkte Gefahr durch die Redax oder das Schiedsgericht ins Off gekickt zu werden (wo Du meiner Meinung nach eigentlich hingehörst). Dennoch halte ich Dich weiterhin (ich zitiere mich selbst) für einen der "Sargnägel von dol2day".
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