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OSTERN !
Was hast DU für Pläne?
(Ich bin neugierig!) |
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23.03.2013 11:25 Uhr |
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Ich besuche Freunde. In Frankfurt und in Bayern. |
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23.03.2013 11:28 Uhr |
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Dir steht doch bei Karfreitag und den Ostertragen ein Feiertagszuschlag zu, Tilla? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2013 12:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.03.2013 11:30 Uhr |
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@ Mirko:
Tja, da hält sich eben nicht jeder dran. |
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23.03.2013 11:31 Uhr |
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Notfalls einklagen. |
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23.03.2013 11:32 Uhr |
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Dann kriegste vielleicht recht, aber später keine Stelle mehr. |
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23.03.2013 11:48 Uhr |
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Tilia: wo arbeitest du denn? |
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23.03.2013 12:05 Uhr |
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Tilla, Du musst es nicht öffentlich machen. Und aus Datenschutz-Gründen darf dein AG auch nicht dies weitergeben. Vielmehr ist er sogar verpflichtet, Dich nach dem Urteil korrekt zu behandeln. Alles Andere wäre dann Mobbing. |
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23.03.2013 12:10 Uhr |
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@ Benoite:
Nicht mehr dort ;-) |
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23.03.2013 12:10 Uhr |
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Bislang keine, da Skifahren im Sauerland keine Option und für alles Andere das Wetter zu schlecht ist. Wenn ich über Ostern wegfahre, dann sowieso immer nach dem Motto: ich gucke Karfreitag morgen aus dem Fenster, beschließe das Wetter wird Ostern schön, packe eine Tasche, setz mich ins Auto und fahr drauf los. Nach der Methode war ich 2002 über Ostern in Bremen, 2010 in Bacharach am Rhein und 2011 im Sauerland. Da konnte man Ostersonntag im Strandbad vom Biggesee liegen. Dieses Jahr reicht es wohl maximal für Sauna in der Claudiustherme in Köln. Wahrscheinlich ist da aber noch überhaupt niemand anders draufgekommen. |
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23.03.2013 12:38 Uhr |
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@ mirko1a
Was ein Arbeitgeber darf oder nicht darf bestimmen nur auf dem Papier die Gesetze. Wie .Tilia andeutete, sieht es in Wahrheit doch ganz anders aus.
Ich habe gerade einen arbeitrechtlichen Prozess gewonnen und weiß, wovon ich rede. |
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23.03.2013 14:17 Uhr |
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Mit den Kindern Ostereier suchen, dann in den Gottesdienst, anschließend Ausflüge. |
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23.03.2013 16:26 Uhr |
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Ja, ok, das ist aber relativ logisch. Dass das Vertragsverhältnis nicht mehr ganz so harmonisch ist, wenn einer der Vertragspartner den anderen verklagt hat, ist verständlich. |
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23.03.2013 16:31 Uhr |
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Ja natürlich, @ Somuncu. Mirko1a betsand darauf, daß man Recht bekommt, wenn man sich wehrt. Daß das nichts nützt, hat er ausgeblendet. :) |
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23.03.2013 18:20 Uhr |
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Zitat:Nein denn wie es mir auf der Arbeitstelle danach ergangen ist, habe ich hier nicht dargestellt
Das glaub ich. Das überlebt man glaub ich nur dann, wenn man alles an sich abprallen lässt.
Zitat:Glücklicherweise habe ich ab dem 2.April eine neue Arbeit gefunden.
Dann herzlichen Glückwunsch dazu.
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