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Fragenübersicht 15-jähriger soll Pädophilen ermordert haben - welches Urteil wäre für dich gerecht?
Anfang-2021 - 35 / 35 Meinungen
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05.11.2012 12:47 Uhr
Wenn sich die Tat, also Mord bestätigt, dann jedenfalls kein Freispruch.
05.11.2012 12:50 Uhr
Zitat:
Wenn sich die Tat, also Mord bestätigt, dann jedenfalls kein Freispruch.


Ach,echt?
05.11.2012 13:12 Uhr
Zitat:
Klar. Darum würde mich eine Antwort ja auch interessieren. Oder ist die Nachfrage nach persönlicher Meinung nicht gerne gesehen bei Dir?
Quatsch - ich wollte lediglich auf die Einschränkung hinweisen, die er selbst da schon machte.
Hier wird doch viel zu oft pauschalisiert und generalisiert.
05.11.2012 13:18 Uhr
Zitat:
Das bei einem vorbstraften Kinderschänder, der offensichtlich ohne jede Reue neue Opfer sucht,..
Ohne den Kinderschänder jetzt hier in Schutz nehmen zu wollen:
Woher weißt Du, oder glaubst annehmen zu können, dass der "keine Reue zeigt"? Pädophilie ist eine krankhafte Abnormität, unter der durchaus auch die Pädophilen selbst leiden, es aber eben nicht zwingend unterdrücken können.
Ein Pädophiler kann also sehr wohl Reue für sein Tun empfinden, es aber trotzdem nicht sein lassen. Wie ein Süchtiger..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2012 14:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2012 13:32 Uhr
Zitat:
Ohne den Kinderschänder jetzt hier in Schutz nehmen zu wollen:
Woher weißt Du, oder glaubst annehmen zu können, dass der "keine Reue zeigt"?



Da hast du recht, meine Annahme war spekulativ.

Die Tatsache, das er von Nachbarn als Mensch beschrieben wird, der täglich mehrere Stunden am Fenster saß und Jugendliche ansprach und die mehrfache einschlägige Verurteilung veranlassten mich dazu.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2012 14:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2012 14:14 Uhr
Selbstjustiz ist nie okay, auch wenn es Menschen trifft, die man nicht mag oder deren Anschauung nicht teilt. Wie auch immer das ist keine Lösung!
05.11.2012 15:13 Uhr
"Das Opfer ist in den vergangenen 20 Jahren immer wieder straffällig geworden"

Ich frag mich immer warum so notorische Verbrecher immer wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Irgendwann muss doch mal Schluss sein

Zur Frage. Wenn er ihn missbraucht hat ist natürlich eine Strafe zu vollhängen da Selbstjustiz nicht gedudelt werden sollte.
Ein paar Monate auf Bewährung und gut ist.
05.11.2012 15:14 Uhr
"Wenn sich die Tat, also Mord bestätigt, dann jedenfalls kein Freispruch."

Aber das was Freising angesprochen hat dürfte interessant werden.

war er bei der Tat überhaupt zurechnungsfähig.
Wenn nicht natürlich Freispruch.
05.11.2012 16:01 Uhr
zumindest mildernde Umstände sollte der Täter wirklich ein Missbrauchsopfer gewesen sein.
05.11.2012 16:28 Uhr
Man darf nicht vergessen, das auch der Pädophile ein Mensch ist, den man nicht töten darf.

oder reicht es nun schon eine Straftat zu machen um ermordet zu werden?

Zitat:
Die spektakuläre Tötung eines 55-jährigen verurteilten


"Spektakulär" und "Tötung" ist ja schonmal abartig.

"verurteilt" lässt darauf schließen, das der Mensch seine Strafe bekommen hat die durch einen Richter ausgeführt wurde.

Was der junge tat, war selbstjustiz, das ist in unserem Rechtssystem unrecht.
05.11.2012 16:32 Uhr
Vielleicht hat er den Mann ja wegen was ganz anderem umgebracht
05.11.2012 16:56 Uhr
Ich stelle fest, dol2day ist verdammt nochmal zum bürgerlichen Mainstream mutiert. Alle wollen nicht spekulieren, haben Mitgefühl, verdammen nicht pauschal den Kinderficker, fordern Strafen nach Gesetz, lehnen Lynchjustiz ab und sehen mildernde Umstände. "Früher" wäre hier die Post abgegangen ... ;-)

Ist das jetzt gut?
05.11.2012 17:01 Uhr
Bimbiss bist du etwa für Lynchjustiz? Wir wissen hier doch wirklich eigentlich gar nichts über den Fall, nichts genaues über den Mann oder den 15jährigen
05.11.2012 18:22 Uhr
"Bimbiss bist du etwa für Lynchjustiz? Wir wissen hier doch wirklich eigentlich gar nichts über den Fall, nichts genaues über den Mann oder den 15jährigen"

Nichts über den Fall. aber über die Frage.

Und wenn ein kindliches missbrauchsopfer seinen Peiniger tötet schreie ich nicht nach der harten Hand des Gesetzes.
05.11.2012 20:50 Uhr
Eine Strafe, die für Mord oder Totschlag im Jugendstrafrecht vorgesehen ist, konkret kann das kaum von hier aus beurteilt werden. Morde haben in aller Regel eine Vorgeschichte, mal hat das Opfer missbraucht, mal hat es einem die Freundin ausgespannt oder es hat einfach Streit gegeben. Das ist alles kein Grund für eine Tötung.
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