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Fragenübersicht Refugee Camp in Berlin - was ist deine Meinung dazu?
Anfang-2021 - 40 / 97 Meinungen+20Ende
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29.10.2012 19:14 Uhr
"Es wurde unter Schwarz-Gelb - Anfang der 90er Jahre - überhaupt erst zu dem, was es heute ist: Eine Abschreckungsmaschinierei, die mit dem Namen AsylRECHT eigentlich nur noch wenig zu tun hat."

Mal von der hahnebüchenen Charakterisierung unseres Asylrechts abgesehen, warum hat es denn Rot/Grün nicht geändert als sie die Regierung stellte?
29.10.2012 19:21 Uhr
Zitat:
warum hat es denn Rot/Grün nicht geändert als sie die Regierung stellte?


Weil man das Asylrecht nur mit verfassungsändernden Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat ändern kann.
29.10.2012 19:24 Uhr
Zitat:
Weil man das Asylrecht nur mit verfassungsändernden Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat ändern kann.


Das Asylrecht als Grundrecht schon (wobei das auch nicht geändert werden kann). Nicht aber das Asylverfahrensgesetz und andere Bestimmungen zur Durchführung.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.10.2012 20:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.10.2012 19:26 Uhr
Zitat:
wobei das auch nicht geändert werden kann


Warum nicht?
29.10.2012 19:29 Uhr
Na im Bundestag hatte ja die rote Flut die Mehrheit. Wie es im Bundesrat seiner Zeit war ist mir nicht erinnerlich. Ich weiß nur, wenn sie sie nicht hatten, haben sich die Roten halt nicht genug angestrengt. ;)
29.10.2012 19:32 Uhr
Zitat:
Warum nicht?


Wegen Artikel 79 des GG:

Zitat:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


Das Recht auf Asyl ist Artikel 16a.
29.10.2012 19:34 Uhr
Zitat:
Das Recht auf Asyl ist Artikel 16a.


Richtig. Aber wo ist im Art. 79 III GG vom Artikel 16a die Rede?
29.10.2012 19:48 Uhr
Zitat:

Richtig. Aber wo ist im Art. 79 III GG vom Artikel 16a die Rede?


Siehe hierzu:

Zitat:
Der Schutz der Ewigkeitsklausel erstreckt sich grundsätzlich auch über Art. 1 GG in alle weiteren Grundrechte, sofern diese Konkretisierungen des Achtungsanspruchs der Menschenwürde sind. In quantitativer Hinsicht ist dies im Detail strittig. So können zwar die Grundrechte geändert werden, und sie müssen den Anforderungen von Art. 19 Abs. 1 und 2 GG genügen; jedoch ist strittig, ob der Kern eines Grundrechts mit dem ihm ebenfalls innewohnenden Menschenwürdegehalt deckungsgleich ist.
Ist zwar Wikipedia aber so verständlich formuliert, dass auch ich es verstehe.

Die Interpretation ist, dass eben über den Artikel 1 (Menschenwürde) alle Grundrechte, also auch das Recht auf Asyl, in ihrem Sinn nicht geändert werden dürfen.
29.10.2012 20:09 Uhr
Zitat:
@ReBAktion

Du hast jetzt zitiert, dass fast alle Detailfragen strittig sind...letztendlich Auslegungssache. Bei streng grammatikalischer Gesetzesauslegung ist Art. 16a GG jederzeit änderbar, sogar abzuschaffen, wenn man bedenkt, dass der Art. 19 II GG (den Artikel hättest Du korrekterweise anführen müssen, nicht den Art. 79 III GG) nicht dem Art. 79 III GG unterliegt.

Hättest aber auch ruhig zugeben können, dass Du, wie viele, auf den Art. 79 III GG reingefallen bist (viele übersehen, dass da UND und nicht BIS steht)


Stimmt auch nicht. Und übersehen habe ich das BIS auch nicht, das war mir bekannt. Es ist nur schon fast 15 Jahre her, dass ich das an der Uni hatte, daher musste ich nachschauen wie das Konstrukt war.

Man müsste ganz streng nur den 79 III abschaffen. Das Problem ist die Auslegung - die so geht dass der 79 III auch nicht geändert werden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Auslegung der bisherigen Auslegung folgen würde, sofern jemand versucht das GG entsprechend zu ändern.

Der 19 II ist durch die Ewigkeitsklausel nicht geschützt. Der gilt nicht für Grundgesetzänderungen, da er selbst - ohne den ausgelegten Schutz durch 79 III - ebenfalls geändert werden kann.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.10.2012 21:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.10.2012 20:21 Uhr
@ReBAktion

Und was ist jetzt Deine Begründung dafür, dass man das Asylrecht im Grundgesetz nicht ändern kann? Geändert werden kann es sowieso, wurde es ja auch schon, da muss man nicht mal an Art. 19+79 GG denken, jedes Grundrecht ist sowieso änderbar, es darf nur grundsätzlich nicht in seinem Wesensgehalt verändert werden. Solange es also ein grundsätzliches Recht auf Asyl gibt, muss man da gar nicht sehr weit denken.
Wie auch immer - ich wollte damit auch nur klarmachen, dass eine Bundestagsmehrheit nicht reicht, egal, welche der Varianten man jetzt wählt.
29.10.2012 20:22 Uhr
Botsaris & ReBAktion:

Was'n mit Euch los? Seit wann streiten sich BArg öffentlich? Bitte mehr BArteidisziplin!
29.10.2012 20:25 Uhr
Zitat:
@ReBAktion

Und was ist jetzt Deine Begründung dafür, dass man das Asylrecht im Grundgesetz nicht ändern kann? Geändert werden kann es sowieso, wurde es ja auch schon, da muss man nicht mal an Art. 19+79 GG denken, jedes Grundrecht ist sowieso änderbar, es darf nur grundsätzlich nicht in seinem Wesensgehalt verändert werden. Solange es also ein grundsätzliches Recht auf Asyl gibt, muss man da gar nicht sehr weit denken.
Wie auch immer - ich wollte damit auch nur klarmachen, dass eine Bundestagsmehrheit nicht reicht, egal, welche der Varianten man jetzt wählt.


Das Recht auf Asyl kann man nicht ändern. Das Asylrecht selber kann man insofern ändern, dass seine Ausführung ein einfaches Bundesgesetz regelt.

Warum rot/grün es nicht geändert hat ist mir aber auch schleierhaft, denn am Anfang der Regierungszeit 1998 hatte rot/grün eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Bis zum Einwanderungsgesetz. Das war das erste das im Bundesrat scheiterte m.W..
29.10.2012 20:25 Uhr
Letztens hab ich hier um die Ecke auch ne (Roma?) Gruppe in der Grünanlage "campen" gesehen.
Ich muss sowas nicht haben.
29.10.2012 20:29 Uhr
Wenn unsereins am Baggersee campen will wird man von der Staatsmacht davongejagt.

Wenn die sich ein nettes Plätzchen aussuchen wird es toleriert.
Immer diese vorzugsbehandlung für Ausländer.
29.10.2012 20:32 Uhr
Zitat:
Immer diese vorzugsbehandlung für Ausländer.


Also ich möchte auch nicht eine Meute Karlmänner bei mir um die Ecke campen sehen.
29.10.2012 20:37 Uhr
Biwak im Winter?
Sowas macht man doch nur bei der Bundeswehr.
29.10.2012 20:38 Uhr
Zitat:
Sowas macht man doch nur bei der Bundeswehr.


War mir klar, dass Du verweigert hast.
29.10.2012 20:41 Uhr
"War mir klar, dass Du verweigert hast."

Die scheinen ja auch besser geeignet zu sein.
Zelten gerne bei schlechter Witterung. Erfahrung in Krisengebieten dürfte auch zu ihren Schlüsselqualifikationen gehören

Also Uniform drüber und ab an den Hindukusch
29.10.2012 20:53 Uhr
Manche Anliegen scheinen ja dfurchaus berechtigt zu sein. Die Residenzpflicht scheint im Zeitalter der elektronischen Fußfessel auch überflüssig zu sein.


29.10.2012 22:09 Uhr
Zitat:
..ja, aus gutem Grund und auf gesetzlicher Grundlage, die auch vom GG getragen wird.
Das ist eben die Frage, WMB.
Die Regelung für die Sozialleistungen für Asylbewerber wurden bereits vom Verfassungsgericht gekippt. Und mich würde nicht wundern, wenn dies auch noch mit der "Residenzpflicht" geschen würde, sobald sich Karlsruhe damit mal beschäftigt..
Merke: Nur weil etwas (derzeit noch) gesetzlich in Kraft ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch vom GG gedeckt ist - dafür gibt es doch zig Beispiele aus allen möglichen Bereichen.
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