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Fragenübersicht Katholische Kirche will lesbischer Mutter kündigen - was sagst du dazu?
Anfang-20114 - 133 / 133 Meinungen
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19.06.2012 12:05 Uhr
Ich habe im übriigen kein Problem damit, wenn der Staat sich aus der Finanzierung der rk Kindergärten zurückzieht.

Wir haben bei uns in der Kommune 12 oder 14 kommunale Kigas, 1 ev. Kiga und 1 rk Kiga.
Da die kommunalen Kigas noch jede Menge Plätze freihaben, wäre es kein Problem die Kinder aus dem rK Kindergarten zu übernehmen
19.06.2012 12:06 Uhr
@ Djilas
Zitat:
Falsch. Die Kirche übernimmt dafür Aufgaben und teilfinanziert diese auch, für die ansonsten allein der Staat aufkommen müsste.

Da ist doch kein Unterschied. Das ist doch lediglich eine Frage des Blickwinkels. Natürlich müßte der Staat (oder ein anderer Träger) die (spärliche) Beteiligung der Kirchen selber übernehmen, wenn die Kirchen das nicht mehr täten. Da widerspreche ich doch gar nicht.

Zitat:
Wieso?

Ich finde es ja eher erstaunlich, daß Du sowas nicht skandalös findest und könnte ebenso fragen: wieso? Ganz kurz: die Sozialberufe sind hierzulande von religiösen Arbeitgebern dominiert. Dies gelingt den Kirchen nur, weil es dafür satte staatliche Zuschüsse gibt. Wer in diesen Bereichen Arbeit finden will, kommt im Regelfall nicht umhin, sich mit kirchlichen Arbeitgebern einzulassen. Die Möglichkeit, sich durch eigene Erwerbsarbeit seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ist eine wesentliche Grundlage unseres sozialen Zusammenlebens. Weiterhin ist es ein verfassungsmäßiges Recht, seine privaten Lebensverhältnisse so zu ordnen, wie man es selbst für richtig hält. Aber in den Sozialberufen werden die Arbeitnehmer einem Regime unterworfen, daß in keinen anderem Bereich hingenommen werden muß. Und ich halte es eben für einen Skandal, daß der Staat es zuläßt, daß in von seinem Geld finanzierten Arbeitsverhältnissen den Arbeitnehmern Grundrecht abgesprochen werden, die in anderen Bereichen völlig selbstverständlich sind.
19.06.2012 12:07 Uhr
Zitat:
Genauer: Erziehung soll Kinder befähigen, sich in der Welt zurecht zu finden, ohne Weltanschauung ist das nicht möglich, denn ohne Weltanschauung bleibt die Welt für das Kind nichts anderes als ein wirr zusammenhängendes Sammelsurium von Einzelteilen.


Kommt darauf an, wie du Weltanschauung definierst. Ich persönliche halte die Regeln des Gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht für eine Weltanschauung.

"wirr zusammenhängendes Sammelsurium von Einzelteilen"
Inwiefern? Ich traue jedem Menschen zu, auch ohne "geistige Führung" ein selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.
19.06.2012 12:10 Uhr
Zitat:
Da ist doch kein Unterschied. Das ist doch lediglich eine Frage des Blickwinkels. Natürlich müßte der Staat (oder ein anderer Träger) die (spärliche) Beteiligung der Kirchen selber übernehmen, wenn die Kirchen das nicht mehr täten. Da widerspreche ich doch gar nicht.


Was er nicht will, weshalb man sich so arrangiert hat.

Was den Rest angeht:

Finanziert der Staat freie Kindertageseinrichtungen nicht in einem vergleichbaren Umfang? Wenn ja: Warum gibt es so wenige davon? und was spricht dagegen, dass sich homosexuelle Betreuuer zusammenshcließen, um eine solche Einrichtung zu gründen?
19.06.2012 12:10 Uhr
@ Djilas
Zitat:
Nichtsdestotrotz sind sie geltendes Recht und dürfen damit auch genutzt werden.

Wie gesagt, mein Vorwurf geht in erster Linie nicht gegen die Kirchen. Daß diese ausnutzen, was der Staat ihnen gestattet, liegt nahe. Das Problem ist, daß diese Zustände überhaupt geltendes Recht sind!

Zitat:
Im Ãœbrigen scheint mir diese Regelung zwingend aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit zu folgen.

Nein. Es gibt kein Grundrecht darauf, sich seine religiösen Absonderlichkeiten von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen.
19.06.2012 12:15 Uhr
Zitat:
Kommt darauf an, wie du Weltanschauung definierst. Ich persönliche halte die Regeln des Gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht für eine Weltanschauung.


Das Essen mit Messer und Gabel ist sicherlich keine weltanschauliche, wenn auch sicherlich eine kulturelle Frage.

Ich gehe aber davon aus, dass es auch zur Erziehung gehört, dem Kind zu vermitteln, was gut und schlecht ist – und das impliziert eine weltanschauliche Grundlage, wie allgemein auch immer, im engeren Sinne. Das gleiche gilt, wenn man dem Kind vermittelt, was im Leben erstrebenswert ist und was nicht – und ja, das gehört in meinen Augen zur Erziehung, denn es fängt schon mit so alltäglichen fragen an wie Zähneputzen und gesunde Ernährung.
19.06.2012 12:16 Uhr
Zitat:
Wie gesagt, mein Vorwurf geht in erster Linie nicht gegen die Kirchen. Daß diese ausnutzen, was der Staat ihnen gestattet, liegt nahe. Das Problem ist, daß diese Zustände überhaupt geltendes Recht sind!


Klar, ich habe mich auch nur gegen eine andersklingende Formulierung gewandt.

Zitat:
Nein. Es gibt kein Grundrecht darauf, sich seine religiösen Absonderlichkeiten von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen.


Das nicht. Mir ging es hier auch nur darum, dass die Kirchen entscheiden, wen sie beschäftigen.
19.06.2012 12:19 Uhr
@ Djilas
Zitat:
Was er nicht will, weshalb man sich so arrangiert hat.

Wir drehen uns im Kreis. Ich will hier die bestehenden Verhätnisse verändern. Daß die Dinge so sind, wie sie sind, reicht mir als Argument nicht aus, sie so zu belassen.

Zitat:
Finanziert der Staat freie Kindertageseinrichtungen nicht in einem vergleichbaren Umfang?

Weiß ich nicht. Vermutlich ja.

Zitat:
Wenn ja: Warum gibt es so wenige davon?

Vermutlich deswegen, weil das kein freier Markt ist und es für nicht kirchliche Anbieter (die das normale Arbeitsrecht befolgen müssen und sich mit Gewerkschaften, Tarifverträgen, Streiks etc. "herumschlagen" müssen) schwierig ist, gegen das kirchliche Kartell anzustinken.

Zitat:
und was spricht dagegen, dass sich homosexuelle Betreuuer zusammenshcließen, um eine solche Einrichtung zu gründen?

Gar nix. Aber ich würde denen sofort die staatliche Förderung entziehen, wenn sie heterosexuelle Betreuer kündigen würden. Und ich würde es für einen Skandal halten, wenn der Staat die Kündigung von Heterosexuellen auch noch für zulässig halten würde.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.06.2012 14:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.06.2012 12:24 Uhr
Zitat:
Wir drehen uns im Kreis. Ich will hier die bestehenden Verhätnisse verändern. Daß die Dinge so sind, wie sie sind, reicht mir als Argument nicht aus, sie so zu belassen.


Stimmt.

Zitat:
Vermutlich deswegen, weil das kein freier Markt ist und es für nicht kirchliche Anbieter (die das normale Arbeitsrecht befolgen müssen und sich mit Gewerkschaften, Tarifverträgen, Streiks etc. "herumschlagen" müssen) schwierig ist, gegen das kirchliche Kartell anzustinken.


Nur ab einer bestimmten Betriebsgröße, oder?

Zitat:
Gar nix. Aber ich würde denen sofort die staatliche Förderung entziehen, wenn sie heterosexuelle Betreuer kündigen würden. Und ich würde es für einen Skandal halten, wenn der Staat die Kündigung von Heterosexuellen auch noch für zulässig halten würde.


Warum? Stichwort: Vertragsfreiheit.
19.06.2012 12:32 Uhr
@ Djilas
Zitat:
Nur ab einer bestimmten Betriebsgröße, oder?

Keine Ahnung. Das mußt Du einen Arbeitsrechtsspezialisten fragen. Daß es auch nicht-kirchliche Einrichtungen gibt oder geben könnte, ist aber gar nicht der Punkt: die müssen sich alle ans normale Arbeitsrecht halten, egal ob sie nun staatlich finanziert sind oder nicht. Selbst wenn es nur kirchliche Einrichtungen gäbe, müßten diese meiner Meinung nach vor die Alternative gestellt werden: staatliches Geld und staatliches Recht oder Kirchenrecht und kein staatliches Geld.

Zitat:
Warum? Stichwort: Vertragsfreiheit.

Bitte was?!? Heterosexualität ist ein Kündigungsgrund?!? Meinst Du das ernst?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.06.2012 14:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.06.2012 14:01 Uhr
Zitat:
Bitte was?!? Heterosexualität ist ein Kündigungsgrund?!? Meinst Du das ernst?


Ich sehe das auch wie Djilas: Es sollte jedem selbst überlassen sein, nach welchen Kriterien man Angestellte einstellt.

Und warum sollte beispielsweise eine Homosexuellenbar Heterosexuelle beschäftigen müssen?

Umgekehrt kann natürlich der Staat seine Unterstützung auch an Kriterien knüpfen und beispielsweise bei diskriminierenden Praktiken mit dem Entzug von Fördergeldern reagieren.

19.06.2012 17:23 Uhr
@ Neocon
Zitat:
Ich sehe das auch wie Djilas: Es sollte jedem selbst überlassen sein, nach welchen Kriterien man Angestellte einstellt.

Moment: ich sprach nicht von Einstellen. Ich sprach von Kündigen. Natürlich ist es jedem selbst überlassen, nach welchen Kriterien er Leute einstellt. Aber seid Ihr echt der Auffassung, ein Arbeitgeber sollte nach Belieben Leute entlassen dürfen, weil sie hetero- oder homosexuell sind?!?

Zitat:
Und warum sollte beispielsweise eine Homosexuellenbar Heterosexuelle beschäftigen müssen?

Warum nicht? Wenn der Heterosexuelle seinen Job dort gut macht? Die Frage nach der sexuellen Orientierung halte ich hinsichtlich eines Arbeitsverhältnisses für unzulässig, daher kann sich ein Hetero ruhig als schwul ausgeben. Natürlich verhielte er sich dann vertragswidrig, wenn er sich z.B. weigern würde, tuntige Arbeitsklamotten zu tragen oder er auf Kundenflirts angewidert reagieren würde. Dann kann man über Abmahnung und ggf. Kündigung reden. Aber doch nicht wegen der sexuellen Orientierung an sich.

Zitat:
Umgekehrt kann natürlich der Staat seine Unterstützung auch an Kriterien knüpfen und beispielsweise bei diskriminierenden Praktiken mit dem Entzug von Fördergeldern reagieren.

Meine Rede.
19.06.2012 17:39 Uhr
Auch für Kirchen gilt das Arbeitsrecht - so einfach ist das.
19.06.2012 17:45 Uhr
@ Orang Hijau
Zitat:
Auch für Kirchen gilt das Arbeitsrecht - so einfach ist das.

So einfach könnte es sein. Ist es aber leider nicht. Die Kirche hat nach geltendem Recht die Möglichkeit, eine Homosexuelle rauszuwerfen.
19.06.2012 18:56 Uhr
@Suiremop

Dann muss sich das ändern.
19.06.2012 19:16 Uhr
@ Orang Hijau
Zitat:
Dann muss sich das ändern.

Meine Rede. Keine staatlichen Gelder für Einrichtungen, die das allgemeine Arbeitsrecht nicht befolgen.
19.06.2012 20:45 Uhr
Zitat:
Aber seid Ihr echt der Auffassung, ein Arbeitgeber sollte nach Belieben Leute entlassen dürfen, weil sie hetero- oder homosexuell sind?!?


Aber selbstverständlich.
Der Arbeitgeber kann entscheiden, wen er in seinem Betrieb beschäftigt und wen nicht mehr.
AUßer es gibt entsprechende Klauseln im Vertrag oder Tarif, welche anderes festlegen.

Und natürlich muß die Kirche keine Homosexuellen beschäftigen, zumal in diesem Fall wohl jedem von vornherein bekannt ist, wie die Kirche zur Homosexualität steht.
19.06.2012 21:17 Uhr
@ Djilas

Zitat:
Umso nachvollziehbarer finde ich die Kündigung, wenn man betrachtet, dass es sich um eine Arbeitsstelle handelt, bei der die Frau verantwortlich für Kindererziehung ist. In einem katholischen Kindergarten geht es darum, Kinder mit dem katholischen Leben in Verbindung zu bringen. Wie will das eine Frau machen, die durch ihren Lebenswandel eindeutig zum Ausdruck bringt, dass sie ein katholisches Leben für sich ausschließt?


Wer bringt durch seinen Lebenswandel die katholischen Werte in Verruf?

Eine Frau, die ihr Talent zur Kinderbetreuung sinnvoll einsetzt?

Oder eine Kirche, die eine frischgebackene Mutter der Arbeitslosigkeit preisgibt?
19.06.2012 22:40 Uhr
@ Neocon
Zitat:
AUßer es gibt entsprechende Klauseln im Vertrag oder Tarif, welche anderes festlegen.

Oder im Gesetz. Und sorry: Leute wegen ihrer sexuellen Orientierung rauszuwerfen, ist hierzulande illegal. Und das ist auch gut so.

Zitat:
Und natürlich muß die Kirche keine Homosexuellen beschäftigen, zumal in diesem Fall wohl jedem von vornherein bekannt ist, wie die Kirche zur Homosexualität steht.

Da ist selbst Djilas gnädiger als Du: der würde nämlich nur solche Leute rausschmeißen, die ihre Homosexualität auch ausleben.
21.06.2012 09:37 Uhr
Jeder Arbeitnehmer weiß, worauf er sich bei einem Arbeitsverhältnis mit der Kirche einlässt.

Wer homosexuell ist, geht hier ein unkalkulierbares Risiko ein und sollte die Kirche als Arbeitgeber von vornherein meiden.

Die Rechtslage ist zu 100% auf Seiten der Kirche, was kein Wunder ist, hat die Kirche doch das entsprechende Gesetz selbst gestaltet, bevor es von den Christparteien durchgewunken wurde ("Tendenzbetriebe").

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2012 12:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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