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Fragenübersicht BAG entscheidet: Flugbegleitern von Air Berlin steht keine Abfindung zu! - Richtig so?
1 - 3 / 3 Meinungen
21.01.2020 22:10 Uhr
Ich finde die Abfindungspraxis ziemlich undurchschaubar. Vielleicht kann einer der dol-Experten erläutern, warum es hier anders ist als in anderen Fällen.
21.01.2020 22:17 Uhr
Auch nach Lesen des Artikels verstehe ich das nicht. Wohl ist für die "Bordvertretung" immer etwas extra im BetrVG geregelt. Aber das hab ich jetzt auch nicht im Kopf. Und so sehr interessiert mich das auch nicht.

Ich finde das Urteil lediglich seltsam.
21.01.2020 22:22 Uhr
Zitat:
Für den Präzedenzfall sorgte eine Stewardess aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte ihre Kündigung Ende Januar 2018 mit Wirkung zu Ende April erhalten. Ihr Anwalt argumentierte in den Verhandlungen, die Personalvertretung Kabine sei nicht wie vorgeschrieben vor der geplanten Stilllegung des Flugbetriebs eingeschaltet worden. Die Klägerin machte geltend, die Betriebsstilllegung sei bereits mit der Kündigung der Piloten im November 2017 erfolgt und damit vor dem Versuch, einen Interessenausgleich mit der Vertretung der Flugbegleiter zu schließen. Wegen dieses Verstoßes sei ein Nachteilsausgleich zu zahlen - quasi eine Strafabfindung.


Das ist also der Schwerpunkt des juristischen Streits. Auch mit juristischen Vorkenntnissen kann ich das nicht sicher beurteilen, das ist recht tiefes Arbeitsrecht. Da müsste _TYR_ weiterhelfen...

So auf den ersten Blick scheint die Entscheidung angemessen, wenn auch sehr ärgerlich für die Kabine.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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