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Urteil des OLG Hamm: Tochter darf Namen von Samenspender erfahren - Wie findest Du das?
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06.02.2013 12:38 Uhr |
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Nicht gut. Genauso wie zahlreiche andere Urteile, die mittlerweile im Zusammenhang mit Samenspenden gefallen sind. So sind Samenspender auch unterhaltspflichtig.
Die Männer wollten helfen. Anonym. Warum tritt man permanent denen in den Hintern, die etwas für andere tun?
Ich kann nur jedem Mann empfehlen keine Samenspenden zu leisten. Sollen die Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch doch sehen wie sie klarkommen. |
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06.02.2013 12:39 Uhr |
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Nicht gut - es sollten hier immer die Regelungen gelten, die es zur Zeit der Samenspende taten.
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06.02.2013 12:41 Uhr |
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Völliges Nonsens-Urteil.
Dem Samenspender wird Anonymität zugesichert. Hätte er gewusst, dass er nicht anonym bleibt, hätte er vielleicht gar nicht gespendet.
Die Sache mit dem Unterhalt ist ein weiterer Witz. nehmen wir mal den Studenten der über drei Jahre hinweg alle 14 Tage spendet. Würden all "seine Kinder" auf Unterhalt klagen ... |
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06.02.2013 12:44 Uhr |
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Finde ich eingeschränkt gut, sollten Fragen zu vererbaren Krankheiten bestehen oder Organspender gesucht werden finde ich die Entscheidung gut. Ansonsten nicht so doll, da der Spender sicherlich mit der Vorraussetzung "unerkannt" zu bleiben gespendet hat. |
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06.02.2013 12:59 Uhr |
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Schwierige Frage. Was steht höher, der Anspruch des Spenders anonym zu bleiben, oder der Wunsch der Tochter ihren leiblichen Vater kennenzulernen. Ich finde letzteres, aber das muss von Fall zu Fall unterschieden werden. |
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06.02.2013 13:02 Uhr |
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und ich habe das jahrelang umsonst gemacht. |
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06.02.2013 13:43 Uhr |
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Es gibt hier ein Spannungsverhältnis zwischen Kindeswohl bzw. den Interessen des Kindes und dem Interesse des Spenders auf Anonymität. Letztlich wird immer das Kindeswohl höher eingeschätzt werden. An sich ist das auch absolut konsequent. Und dumm für den Spender.
Natürlich kann man jetzt sagen, der Spender habe das ja in der Regel nicht aus Nächstenliebe gemacht, sondern um ein bisschen Geld zu erhalten, was aber natürlich in keinem Verhältnis zu einer etwaigen Unterhaltspflicht steht. Aus dieser Motivation kann man nichts ableiten.
Die Konsequenz muss letztlich sein, dass niemand mehr, der noch bei Verstand ist, anonym Samen spendet oder sich auch nicht Samen für eigene Zwecke einfrieren lässt (einen entsprechenden "lustigen" Fall inklusive Urkundenfälschung gab es ja auch dieser Tage; Ausnahme: schwere Erkrankung wie Hodenkrebs oder so).
Sollen Kinderlose sehen, wie sie sich den Kinderwunsch erfüllen können. Bleibt denen eben nur die Adoption oder eine Spende im engen persönlichen Umfeld.
Samenspenden sind angesichts der Rechtslage jedenfalls gefährlich für den Mann. |
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06.02.2013 14:37 Uhr |
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Ich denke schon, daß bei so entstandenen Kindern der Wunsch besteht, herauszufinden, wer eigentlich ihr Vater ist. Man will ja auch gerne wissen, ob man dem Vater irgendwie gleicht, in Vorlieben, Talenten etc., also den Wunsch hat, etwas über die eigene Genetik zu erfahren.
Allerdings verstehe ich nicht, warum die das Kind aufziehenden Eltern solcher Kinder den Kindern überhaupt erzählen, auf welche Weise sie entstanden sind. Es gibt Wissen, das man meiner Meinung nach besser für sich behalten sollte.
Es hat nämlich andererseits schon ein gewisses "Geschmäckle", wenn man die rechtlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Aktion im nachhinein aushebelt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.02.2013 15:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.02.2013 14:48 Uhr |
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@ *Mensch*:
Dann hat sich der - aufziehende - Vater aber zu wenig um das Kind gekümmert. Denn bei engem Kontakt bleiben Ähnlichkeiten selbst dann nicht aus, wenn die Genetik eine andere ist.
Und da zumindest die Mutter die leibliche ist, könnte man immer noch sagen, das Kind kommt eben nach der Mutter. |
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