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Ist es in Ordnung das man in die Geschlossene kommt, wenn man sich mit Rasierklingen etc. verletzt? |
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08.07.2012 19:19 Uhr |
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Das ist ein schlechter Vergleich. Beim einen geht es um die Selbstverletzung, bei anderem um Körperschmuck. |
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08.07.2012 19:19 Uhr |
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probier es doch aus... |
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08.07.2012 19:27 Uhr |
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Ich finde alles ziemlich daneben. |
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08.07.2012 19:52 Uhr |
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Der Umfragesteller sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. |
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08.07.2012 19:57 Uhr |
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Nein, weil jeder selbst entscheiden sollte, was er mit seinem Körper anstellt. SVV sollte genauso gesellschaftsfähig sein, wie Tattoos und Piercings... |
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08.07.2012 20:01 Uhr |
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Der Schmerz und das Blut das fließt ist ein wunderschönes Gefühl! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.07.2012 22:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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08.07.2012 20:02 Uhr |
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Ich fühle mich an das Gerichtsverfahren in "Vergebung" erinnert, wo Annika Giannini genau so eine Diskussion anzettelt, um zu zeigen das Lisbeth Salander nicht schizophren ist. |
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08.07.2012 20:07 Uhr |
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Ich sorge mich gerade um den Gesundheitszustand des Umfragestellers. |
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08.07.2012 20:25 Uhr |
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Dieser Vergleich ist absurd!
Eine Einweisung trifft ein Arzt individuell nach dem Ausmaß einer Selbstverletzung! |
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08.07.2012 20:54 Uhr |
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Kommt auf die Intensität an, mit der man SSV "betreibt".
Der Vergleich im Hintergrund hinkt allerdings gewaltig, denn Piercings und Tatoos beruhen i.d.R. auf bewußten Entscheidungen, während das "Ritzen" ein Symptom für eine psychische Beeinträchtigung/Erkrankung ist, das man z.B. sehr häufig bei Borderlinern beobachten kann.
Allgemein ist aber festzustellen, dass man trotz aller Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten immer noch viel zu schnell und viel zu langfristig in der geschlossenen Psychiatrie landen kann - meist dann, wenn unsere Gesellschaft nicht weiß, wo sonst hin mit den Betreffenden. |
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08.07.2012 21:01 Uhr |
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Man wird nur dann in die Psychiatrie eingewiesen, wenn Gefahr fürs Leben besteht. Wenn keine Selbstmorgefahr besteht, ist dies auch nicht erforderlich. |
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08.07.2012 21:16 Uhr |
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Borderliner und piercings in einen Hut zu werfen, dazu gehört schon eine weit ausgelegte Einstellung. |
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08.07.2012 21:30 Uhr |
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Wo steht denn eigentlich in dem Link, dass die Betroffenen Zwangseingewiesen werden, selbst wenn die Verletzungen gering sind?
Die Hürden für eine Einweisung in die "Geschlossene" sind meines Wissens sehr hoch. Es würde mich wundern, wenn ein einfaches "Ritzen" hierfür ausreichen würde.
Etwas anderes ist die Einweisung in die Psychiatrie generell. Diese ist auch auf freiwilliger Basis möglich und stellt den weitaus größten Teil der Fälle dar.
Und es ist natürlich in Ordnung, wenn Patienten mit Selbstverletzendem Verhalten Hilfe in entsprechenden Einrichtungen angeboten wird. Dass hierfür selbst bei geringfügigen Verletzungen Zwang anwendbar wäre, halte ich für ein Gerücht und dafür hätte ich gerne einen Beleg. Der Link im Hintergrund enthält einen solchen Beleg nicht. |
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08.07.2012 21:41 Uhr |
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Man wird nur dann in die Psychiatrie eingewiesen, wenn Gefahr fürs Leben besteht. Wenn keine Selbstmorgefahr besteht, ist dies auch nicht erforderlich.
..das ist zwar richtig, trotzdem sollte eine solche Einweisung nicht erfolgen. Dann lieber zu einem Menschen, der die HIntergründe dafür ergründen kann. Und letztlich ist es doch auch Sache des jeweiligen Menschen, sich zu verletzen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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