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Wirst du das neue Buch "Die Warnung" von Ex-Bundesrichter Papier lesen? |
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23.01.2020 10:38 Uhr |
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Ich werde es mir umgehend kaufen u. lesen. |
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23.01.2020 10:40 Uhr |
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Ich hatte vor Hans-Jürgen Papier großen Respekt in der Zeit als Präsident des BVerfG und auch kurz danach. Eigentlich ein glänzender Jurist. In den letzten Jahren fiel er aber zunehmend durch relativ eindeutige Gefälligkeitsgutachten für diese und jene auf. Dann habe ich ihn letztes Jahr mal bei einer öffentlichen Anhörung in einem Bundestagsausschuss erlebt, ziemlich schräger Auftritt. Irgendwie verfestigt sich dieses Bild jetzt.
Von ehemaligen Präsidenten des BVerfG erwarte ich ganz unabhängig von der politischen Richtung nur eines: Die Rückkehr ins hintere Glied. |
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23.01.2020 11:05 Uhr |
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Die VOLKer, die hier der Ansicht sind, dass das Ausbreiten von Themen in Büchern, eine Klärung darstellen, haben sicher auch Günther Wallraff gelesen und prangern die dort beschriebenen Missstände (die übrigens nach wie vor existieren) ebenso energisch an wie das, was Herr Papier beschreibt.
Oder nicht? |
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23.01.2020 11:09 Uhr |
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@Ablehner des 1.Beitrages hier
Lesen bildet oder etwa nicht?
Bevor ich diese Veröffentlichung nicht gelesen habe, mache ich hierzu auch keine Aussage....auch nicht fern vom Thema der Umfrage! |
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23.01.2020 11:10 Uhr |
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Zitat:Wenn er Klärungsbedarf sieht, kann er den Rechtsweg beschreiten. Als ehemaliger Richter weiß er hoffentlich, wie das funktioniert.
Soll er die Regierung unter Merkel verklagen, oder wie stellst du dir genau den Rechtsweg vor?
Dies hat übrigens hat schon ein anderer Staatsrechtler, Karl Albrecht Schachtschneider, versucht, aber zu einer inhaltlichen Wertung kam es nicht, die Verfassungsklage wurde innerhalb kürzester Zeit abgewiesen.
Zitat:Seine persönliche Ansicht in irgendwelchen Büchern auszubreiten, stellt mit Sicherheit keine Klärung dar.
Er stellt seine Ansichten öffentlich zur Diskussion, jeder Interessierte kann sie nachlesen und widersprechen, dieser Prozess kann wohl unstrittig als Klärung bezeichnet werden. |
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23.01.2020 11:15 Uhr |
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Zitat:Soll er die Regierung unter Merkel verklagen, oder wie stellst du dir genau den Rechtsweg vor?
Irgendjemanden muss er wohl verklagen, wenn er eine juristisch valide Bewertung haben will.
Zitat:
Er stellt seine Ansichten öffentlich zur Diskussion, jeder Interessierte kann sie nachlesen und widersprechen, dieser Prozess kann wohl unstrittig als Klärung bezeichnet werden.
Nö. Der nächste stellt seine Bewertung mit dem exakten Gegenteil dagegen, beide bleiben bei ihrem Standpunkt und nichts ist geklärt.
Die juristische Bewertung von Sachverhalten basiert nicht auf "wer schreit am lautesten" oder "wer hat die meisten Schreihälse auf seiner Seite". |
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23.01.2020 11:27 Uhr |
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Zitat:Irgendjemanden muss er wohl verklagen, wenn er eine juristisch valide Bewertung haben will.
Diese juristisch valide Bewertung existiert bereits.
Zitat:Nö. Der nächste stellt seine Bewertung mit dem exakten Gegenteil dagegen, beide bleiben bei ihrem Standpunkt und nichts ist geklärt.
So funktionieren Klärungsprozesse, die argumentative Abwägung vorgestellter Thesen.
Zitat:Die juristische Bewertung von Sachverhalten basiert nicht auf "wer schreit am lautesten" oder "wer hat die meisten Schreihälse auf seiner Seite".
Hier bin ich völlig auf deiner Seite, leider sind große Teile der Öffentlichkeit zum Schreien übergegangen, daher begrüße ich es, wenn die Debatte wieder versachlicht wird und Papier trägt dazu bei. |
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23.01.2020 11:32 Uhr |
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Zitat:Diese juristisch valide Bewertung existiert bereits
Von wem?
Zitat:So funktionieren Klärungsprozesse, die argumentative Abwägung vorgestellter Thesen.
Und wer entscheidet, welche Argumente die stichhaltigeren sind, wenn beide Seiten an ihren Positionen festhalten?
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23.01.2020 11:45 Uhr |
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Zitat:
Die Plausibilität bzw. Stichhaltigkeit der jeweiligen Argumentation.
Und wer beurteilt objektiv, was plausibel und Stichhaltig ist?
Zitat:Amtsgerichtes Passau
Ok, dann muss es ja passen, wenn ein Amtsgericht, das sonst über Falschparker und Maschendrahtzäune befindet, das sagt. |
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23.01.2020 11:53 Uhr |
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Zitat:
Zitat:
Die Plausibilität bzw. Stichhaltigkeit der jeweiligen Argumentation.
Und wer beurteilt objektiv, was plausibel und Stichhaltig ist?
Zitat:
Amtsgerichtes Passau
Ok, dann muss es ja passen, wenn ein Amtsgericht, das sonst über Falschparker und Maschendrahtzäune befindet, das sagt.
Ich beantworte mal beide Fragen mit zusammen, in diesem Falle wäre meine Position belastbarer.
Ich habe zur Hinterlegung meiner Aussage Urteile verschiedener Rechtsebenen benannt, du suchst dir hier die Kleinste heraus und versuchst sie lächerlich zu machen.
Damit zeigt du deutlich auf, dass du argumentativ nicht mehr wesentliches beitragen kannst und nun versuchst dich der inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen.
Der Richter des Amtsgerichtes hat sich nicht mit Falschparkern und Maschendrahtzäunen befasst, sondern mit Schleusern, also gab es einen konkreten Bezug zur Rechtslage.
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23.01.2020 12:29 Uhr |
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Zitat:Wenn du ein Amtsgericht als stichhaltiges Argument anführen möchtest, musst du schon damit rechnen, dass ich das Argument widerlege.
Ich habe dir aufgezeigt, dass alle Rechtsebenen die gleiche juristische Auffassung vertreten und du bestreitet Diese, in dem du dich selektiv und kontextfrei auf einen einzelnen Punkt beziehst.
Hier gehst du auch nicht stichhaltig und plausibel vor, sondern bleibst im Allgemeinen und verlierst dich in Belanglosigkeiten.
Das Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der öffentlichen Gerichtsbarkeit, diese Ebene ist zur Klärung offensichtlicher Sachverhalte bestens geeignet.
Um dies weiter zu hinterlegen, habe ich die nachfolgenden Rechtsebenen ebenfalls mit erwähnt, dies entspricht einer logischen, in sich schlüssigen Beweisführung.
Du hast bisher überhaupt nichts widerlegt, sondern bestenfalls eine Behauptung aufgestellt und versuchst dafür, einen einzelnen Aspekt aufzugreifen, den du beweislos in Frage stellst.
Um dir dies mal konkret aufzuzeigen, beantworte doch mal folgende Fragen:
X Warum ist der betreffende Richter des Amtsgerichtes mit der zu bewertenden Fragestellung überfordert und liegt daher völlig falsch?
Vielleicht fällt dir dann auch mal auf, dass dir das Urteil selbst und seine Begründung so egal ist, dass du bisher überhaupt nicht danach gefragt hast. Deine Argumentation benötigt scheinbar gar keine konkreten Inhalte, offenbar funktionieren deine verfestigten Positionsmuster bestens ohne die notwendige Datenlage.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.01.2020 12:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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