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Fragenübersicht Was hältst Du von diesem Mustervertrag, mit dem Eltern ihre Kinder belehren können, wie man sich im Internet zu verhalten hat?
1 - 12 / 12 Meinungen
23.11.2012 15:30 Uhr
Ich fiende es schon absurd, wenn Eltern mit ihren Kindern schriftliche "Verträge" abschließen müssen.

Wenn dies nach der BGH-Entscheidung aber dazu führt, dass die Eltern durch solch eine schriftliche Belehrung dann rechtssicher nicht dafür haften müssen, wenn ihre minderjährigen Kids sich in Tauschbörsen herumtreiben, geht es wohl (leider) nicht anders.

Trotzdem absurd. Welche "Verträge" erwarten uns denn noch so in der Zukunft?
23.11.2012 15:57 Uhr
Das ist doch absurd.

Ein Kind, das nicht geschäftsfähig ist, soll einen Vertrag unterzeichnen, damit die Eltern im Falle von Abzockabmahnern fein raus sind?

Da wäre es viel angebrachter, wenn der Gesetzgeber dieser Abmahnabzocke den Riegel vorschieben würde oder wenn die Anwaltskammern die Abmahnabzocker rausschmeißen würden.
23.11.2012 16:04 Uhr
Zitat:
Ein Kind, das nicht geschäftsfähig ist, soll einen Vertrag unterzeichnen, damit die Eltern im Falle von Abzockabmahnern fein raus sind?



Ein nicht geschäftsfähige Kind kann keinen rechtsgültigen Vertrag abschliessen.
23.11.2012 16:52 Uhr
Zitat:
Ein nicht geschäftsfähige Kind kann keinen rechtsgültigen Vertrag abschliessen.


Eben - darum bin auch ich hier auf den ersten Musterprozess gespannt.

Vielleicht hilft es ja, über den Kinderrechner das Bild eines Rechners zu hängen, welcher mit einer Axt gespalten wurde.
23.11.2012 17:42 Uhr
Zitat:
Trotzdem absurd. Welche "Verträge" erwarten uns denn noch so in der Zukunft?


Wir sind hier in Deutschland. Wo kämen wir hin, wenn hier jeder - unnormiert - machte, was er wollte?
23.11.2012 17:43 Uhr
Zitat:
Vielleicht hilft es ja, über den Kinderrechner das Bild eines Rechners zu hängen, welcher mit einer Axt gespalten wurde.


Das nennt man dann die "Berliner Lösung".
23.11.2012 18:01 Uhr
es ist an der zeit jene, die das internet und seine relative harmlosigkeit nicht verstehen, zurückzudrängen und von den folgegenerationen fernzuhalten.
23.11.2012 18:10 Uhr
Hier stellt sich doch die Frage, ab wann denn bitte Kinder und Jugendliche Vertragsfähgig sind....
23.11.2012 19:17 Uhr
Unwahrscheinlich, das sie wirklich irgendwas bringen.

1.) Kinder sind meist nicht geschäftsfähig.

2.) Im Verhältnis Eltern-Kind gibt es keine Gleichheit der Parteien und damit auch kaum wirksame Vertragsabschlüsse.

3.) Im gesamten Rechtsverkehr ist weitgehend irrelevant was schriftlich vereinbart wurde, sondern was praktisch gelebt wird. Und seinen Kindern einmal kurz einen Zettel hinzulegen befreit nicht von der grunsätzlichen Aufsichtspflicht.
23.11.2012 19:23 Uhr
Zitat:
Und seinen Kindern einmal kurz einen Zettel hinzulegen befreit nicht von der grunsätzlichen Aufsichtspflicht.


"Grundsätzliche Aufsichtspflicht" heißt aber nicht, dass Eltern die ganze Zeit hinter ihrem Kind stehen müssen.

Da haben dann halt die Abmahnabzocker (zum Glück) auch mal schlechte Karten.
23.11.2012 20:45 Uhr
Schön.


Und seit wann hören Kinder und pubertierende Jugendliche auf ihre Eltern?





26.11.2012 13:23 Uhr
Kinder sind ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass sie von 7 bis 18 Verträge abschließen dürfen, wenn ihre Eltern zustimmen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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