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Fragenübersicht Aufruf zur Lynchjustiz im Mordfall Lena in Emden: 18-Jähriger muss zwei Wochen in Jugendarrest - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
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30.05.2012 19:25 Uhr
Tendenziell sehe ich das kritisch. Die Stimmung nach der Verhaftung des Verdächtigen war emotional sehr aufgeladen, und in einer solchen Situation machen Menschen nunmal Fehler und tun Dinge, die sie unter normalen Umständen nicht tun würden. Zumal scheint der Junge seine Tat auch glaubwürdig zu bereuen, so dass ich hier ein milderes Strafmaß, evtl. in Form von Sozialstunden oder ähnlichem angebrachter gefunden hätte.
30.05.2012 19:41 Uhr
Ach übrigens: die Rezi hätte diese Umfrage ablehnen müssen. Sie steht eindeutig in der falschen Kategorie ;)
30.05.2012 19:44 Uhr
Das Urteil erscheint auf den ersten Blick etwas hart, aber wenn er Sozialstunden bekommen hätte, wäre das sicher allen wieder zu milde gewesen. Immerhin hat er dazu aufgerufen, die Polizeiwache zu stürmen, um einen vermeindlichen Straftäter zu lynchen, was durchaus auch zu einer Freiheitsstrafe hätte führen können.
30.05.2012 20:14 Uhr
Ich finde zwei Wochen noch viel zu wenig. Gegen so eine Sache würde ich viel härter vorgehen. Sowas darf man nicht unterschätzen. Jedoch verstehe ich auch, dass der junge Mann bisher nicht vorgestraft war. Ich hoffe nur, er wird aus seinen Fehlern lernen.
30.05.2012 21:48 Uhr
Zitat:
Ach übrigens: die Rezi hätte diese Umfrage ablehnen müssen. Sie steht eindeutig in der falschen Kategorie ;)
Nö, das war so vom Umfragesteller, also mir, beabsichtigt, denn es geht hier ja um das, was hier einige so mit ihrem Computer treiben.

Ich finde dieses Urteil im übrigen absolut richtig und wegweisend, denn was im RL gesetzlich geahndet wird, das sollte es auch im VL. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
30.05.2012 21:55 Uhr
Ich finde es gut, dass die Umfrage in dieser Kategorie ist. So sieht man, dass nicht alle Kategorien in die aktuellen Umfragen auf der Startseite Eingang finden.
30.05.2012 22:12 Uhr
@Smurfy

Ich muss Dir leider mitteilen, dass Dein heutiger Tagessieg mit dem Tagessieg aus dem anderen Dol überschrieben werden wird ... sry!
31.05.2012 14:03 Uhr
Also ich finde die Strafe total gerechtfertigt. Ein Aufruf zur Lynchjustiz ist keine Kleinigkeit, da kann er egentlich froh sein, daß er noch so preiswert davongekommen ist. Auch wenn man »emotional aufgeladen« ist, sollte man nicht zur Lynchjustiz aufrufen.
31.05.2012 18:23 Uhr
@rFree

Zitat:
Ich muss Dir leider mitteilen, dass Dein heutiger Tagessieg mit dem Tagessieg aus dem anderen Dol überschrieben werden wird ... sry!


Mit 7 Meinungen den Tagessieg errungen zu haben, hätte natürlich was.
31.05.2012 18:26 Uhr
Zitat:
Mit 7 Meinungen den Tagessieg errungen zu haben, hätte natürlich was.


Hab ich auch gedacht ... und deswegen den Score zum späteren Austausch gesichert
31.05.2012 18:27 Uhr
super!
31.05.2012 22:51 Uhr
Schade, dass es in solchen Fällen nur zu lächerlichen Strafen wie dieser reicht. Zwei Wochen sind viel zu wenig für einen Aufruf zum Mord.
01.06.2012 02:12 Uhr
Ja, Strafe muss sein. Sowas macht man doch nicht!
01.06.2012 05:58 Uhr
Geht in Ordnung. Länger wäre auch o.k. gewesen.
01.06.2012 06:11 Uhr
Ist in Ordnung, auch von der Länge her, wenn er denn noch nicht Vorbestraft war.

Was er sich aber bewusst machen sollte ist, dass er, wenn sein Aufruf durch irgendwem umgesetzt wurden wäre, einen unschuldigen Menschen auf dem Gewissen gehabt hätte.

Darüber sollte er nachdenken und das kann er im Jugendarrest am besten. Sozialstunden wären hier nicht angebracht gewesen, wenn dann höchstens zusätzlich zum Arrest.
01.06.2012 08:34 Uhr
Mehr nicht?

Ich finde nicht, dass ein Aufruf zum Mord ein Kavaliersdelikt ist. Besonders in so einem emotionalen Fall.
01.06.2012 08:43 Uhr
Zitat:
Ich finde nicht, dass ein Aufruf zum Mord ein Kavaliersdelikt ist. Besonders in so einem emotionalen Fall.


Dem stimme ich zu!
01.06.2012 10:09 Uhr
Die Stimmung mag nach der Festnahme als hitzig und aufgebracht betrachtet werden, die Medien trugen ihren Teil gleichsam dazu bei. Dennoch kann dies nicht als Entschuldigung genommen werden, dass es zu solchen Aufrufen kommt. Zudem die Schuld nicht einmal bewiesen war.
Von daher sehe ich den Entscheid zur Bestrafung des Jugendlichen als richtig an...
01.06.2012 11:27 Uhr
Keine Geldstrafe oder Schmerzensgeld in Höhe von mindesten 15000.- EUR? Außerdem wäre ein halbes Jahr zusätzlicher Sozialdienst angemessen gewesen.

Viel zu lasches Urteil. Aufruf zum Mord an Leben und Ruf sind keine Kinkerlitzchen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2012 12:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.06.2012 13:04 Uhr
Wenn der Aufruf zur Lynchjustiz eines Tages salonfähig wird, ist es nicht mehr weit bis der erste tatsächlich Lynchjustiz verübt.
Der Staat muss da hart durchgreifen, auch wenn der Aufruf emotional oder naiv gewesen ist.
Auch wenn Vergewaltiger, Kinderschänder und Rassisten wohl kaum Gnade verdienen, so sind wir es unserem Gerechtigkeitssinn und unserem Rechtssystem schuldig, dass die Gerechtigkeit der Justiz vorbehalten ist.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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