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Machen Sanktionen Sinn bei einem Anteil von "Arbeitverweigerern" in Höhe von 3%? |
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07.01.2024 15:06 Uhr |
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Nur dann, wenn das Ziel ist, dass ein Teil von den 3% in die Kriminalität abgleitet und der andere Teil durch Schwarzarbeit "aufstockt".
M.E. hat Heil das Konzept aber mit Absicht so geschrieben, dass es vor Gericht scheitert. Auch so ist die Union doch schon ganz aus dem Häuschen, allen voran der Parteiführer von der anderen Seite des Vermögensspektrums, ein gewisser Blackrock-Fritze aus Brilon. |
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07.01.2024 15:08 Uhr |
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Zum einen wird die Frage, was das Bürgergeld eigentlich ist, wieder vor Gerichten landen. Wenn es das Existenzminimum ist, kann es nicht gekürzt werden, weil die Betroffenen unter dem Existenzminimum leben müssten.
Zum anderen ist das in der Tat eine Alibidiskussion. Neulich war irgendwo zu lesen, über welchen Betrag hier gesprochen wird - ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag. Angesichts eines Haushaltslochs von 20-60 Mrd. Euro Peanuts. Und angesichts der offenen Verschwendung an anderer Stelle erst Recht Peanuts.
Aber auf Kosten der Schwächsten ließ sich schon immer gut Politik machen. |
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07.01.2024 15:10 Uhr |
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In der Summe nicht - und das ist ein Argument für das BGE.
Den "Verlusten", die das Durchschleppen der verhältnismäßig wenigen Faulpelze verursacht, stünden enorme "Gewinne" durch den Wegfall der ganzen Verwaltung entgegen.
Aber das passt ja nicht in das ideologische Bild der Konservativen. |
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07.01.2024 15:15 Uhr |
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> ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag
Den könnten der Herr Blackrock-Fritze aus Brilon und ein paar seiner Kumpels aus dem Privatflieger-Club aus der Portokasse stopfen.
Aber so eine schöne Neiddebatte ist einfach was tolles. Wie man es von der CDU gewohnt ist. Nur die FDP fehlt dabei noch... |
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07.01.2024 17:41 Uhr |
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Wenn man Populisten ins Bundeskabinett holt, braucht man sich über den Sinn irgendwelcher Maßnahmen keine Gedanken mehr zu machen. |
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07.01.2024 20:00 Uhr |
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Die Anzahl der Arbeitssuchenden liegt, wenn ich richtig informiert bin, bei ca. 4,2 Millionen.
3% wären demzufolge ca 120000 Menschen.
Die Summe, die diese 120000 Menschen an Sozialleistungen im Jahr bekommen, wird alleine durch die BMW-Erben Susanne Klatten und
Stefan Quandt an Steuern vermieden.
Aber wenn man an diese Menschen herantritt, wird gleich wieder Sozialismus gerufen.
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07.01.2024 22:50 Uhr |
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Die Abschaffung der Sanktionen war eigentlich der Teil an der Bürgergeld-Reform, der sinnvoll war.
Dass das jetzt nach einer Zeit in der Schwebe mit so einem Hammer zurückkommt, ist unverantwortlich. Man müsste wenigstens Lebensmittelgutscheine ausgeben. Immerhin kann daraus keine Obdachlosigkeit mehr folgen, wenn das Wohngeld nicht gestrichen werden kann.
Im Ãœbrigen sagte Wolfgang Clement seinerzeit, 3% sei die Sockelarbeitslosigkeit, niedriger ist es nicht zu bekommen.
Nachtrag: Ach so, 3% aller Arbeitslosen sind von Sanktionen betroffen. Das ist wohl etwas niedrig gegriffen, wenn ich mich richtig erinnere, waren es knapp 10% zu Zeiten von Hartz 4. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2024 22:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.01.2024 22:56 Uhr |
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Sie sind vor allem nicht konform mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das erlaubt in Ausnahmefällen Sanktionen, wenn die Arbeit zumutbar und bedarfsdeckend ist. Und, nicht oder. Das "bedarfsdeckend" wird mal eben fallengelassen, vielleicht fällt es ja keinem auf. Ansonsten muss sich wieder ein Betroffener über Jahre bis nach Karlsruhe durchkämpfen. Es ist eine Farce. |
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07.01.2024 22:59 Uhr |
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@ Compadre: Ist der Begriff "bedarfsdeckend" konkretisiert? Sowas wie mindestens 60% des letzten Nettolohns? Oder fixe Sätze pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft? |
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07.01.2024 23:04 Uhr |
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> Ach so, 3% aller Arbeitslosen sind von Sanktionen betroffen
Ich habe den Artikel jetzt nochmal gelesen und ich glaube, er ist ungenau. Es sind doch 3% der arbeitslosen Bürgergeldempfänger gemeint. Die ALG1-Empfänger gibts auch noch als Arbeitslose.
Und ja, einen gewissen Sockel gibts schon allein dadurch, dass Leute den neuen Job schon fest haben, aber erst später da anfangen. Die sind auch in der Statistik. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2024 23:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.01.2024 23:39 Uhr |
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"Die Abschaffung der Sanktionen war eigentlich der Teil an der Bürgergeld-Reform, der sinnvoll war."
Meines Wissens sind Sanktionen von 10 und 30 Prozent wie bei Hartz IV nach wie vor möglich. |
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07.01.2024 23:52 Uhr |
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Zitat:Zitat:Meines Wissens sind Sanktionen von 10 und 30 Prozent wie bei Hartz IV nach wie vor möglich.
Alles darüber hinaus wird von den Gerichten kassiert werden.
Egal von welcher Warte man es betrachtet: den Menschen, in letzter Konsequenz, Grundnahrungsmittel zu verweigern ist ein absolutes NoGo.
Völlig richtig. Ich halte aber jegliche Kürzungen für falsch. |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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