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Helfen bis zur Selbstaufgabe: kann ein Staat sich das erlauben? |
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22.01.2023 10:05 Uhr |
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Tatsache ist, dass der Staat gegenüber den eigenen Bürgern oftmals gegen die Grundrechte verstößt. Ein Beispiel, das vom Bundesverfassungsgericht nach vielen Jahren beseitigt wurde, ist die Hartz-Gesetzgebung in ihrer ursprünglichen Form. Aber das kann ja nicht bedeuten, generell gegen die Grundrechte zu verstoßen sondern umgekehrt wird ein Schuh draus: Es darf gegen niemanden dagegen verstoßen werden. |
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22.01.2023 10:12 Uhr |
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand." |
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22.01.2023 10:14 Uhr |
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Zitat:Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."
Wobei das in Deutschland nicht unmittelbar geltendes Recht ist. Es muss durch Gesetze umgesetzt werden. Bei den Grundrechten im Grundgesetz ist das anders. Die gelten, auch im Unterscheid zu anderen Artikeln, unmittelbar. |
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22.01.2023 10:17 Uhr |
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Die Grundrechtecharta ist Teil des EU-Primärrechts und damit in der Normenhierarchie innerhalb der EU an erster Stelle anzusiedeln. |
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22.01.2023 10:18 Uhr |
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"Hat jetzt nur mit der Frage wenig zu tun."
Wenn man unterscheiden will zwischen "Bürgern" und "Nicht-Bürgern" sehr wohl. |
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22.01.2023 10:21 Uhr |
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Zitat:Die Grundrechtecharta ist Teil des EU-Primärrechts und damit in der Normenhierarchie innerhalb der EU an erster Stelle anzusiedeln.
Das muss man nicht zwangsläufig so sehen. Soweit ich weiß, haben wir souveräne Staaten noch nicht zu Gunsten der EU abgeschafft.
Zitat:"Hat jetzt nur mit der Frage wenig zu tun."
Wenn man unterscheiden will zwischen "Bürgern" und "Nicht-Bürgern" sehr wohl.
Nein. Die Frage ist, ob Staat X einem Bürger von Staat Y mehr helfen muss/soll, als einem Bürger von Staat X, für den er ja eigentlich per definitionem zuständig wäre. |
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22.01.2023 10:27 Uhr |
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"Das muss man nicht zwangsläufig so sehen. Soweit ich weiß, haben wir souveräne Staaten noch nicht zu Gunsten der EU abgeschafft."
Das sieht die juridische Fakultät der Uni Frankfurt wohl anders als du. |
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22.01.2023 10:32 Uhr |
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Der Hintergrund ist Mumpitz, über den es sich nicht zu diskutieren lohnt. Vom Kümmern bis zur Selbstaufgabe ist jeder Staat der Welt weit entfernt. |
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22.01.2023 10:40 Uhr |
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"Die Frage ist, ob Staat X einem Bürger von Staat Y mehr helfen muss/soll, als einem Bürger von Staat X, für den er ja eigentlich per definitionem zuständig wäre."
Die Antwort(en) kannst du in der Genfer Flüchtlingskonvention, Kapitel II, ab Artikel 12, nachlesen.
zB hier:
https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/
Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.01.2023 10:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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22.01.2023 10:43 Uhr |
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"du möchtest das gar nicht diskutieren."
Wir können gerne darüber diskutieren, Die Frage ist halt, inwieweit so eine Diskussion in einem der reichsten Länder der Welt notwendig ist. |
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22.01.2023 12:02 Uhr |
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Die meisten Menschen haben den natürlichen Drang, den eigenen Arsch an die Wand zu bekommen aber richtig ist das nicht. Theoretisch müsste der Staat dafür sorgen, dass es allen gut geht. Auch denen, die nicht durch Geburt zu uns gehören.
Etwas abgeben zu müssen gefällt meistens einfach nicht.
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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