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"Mitarbeit als Moslem unerwünscht" - so begründet ein Bauunternehmer die Ablehnung einer Bewerbung - sieht darin aber keine Diskriminierung. Findest du die untenstehende Begründung diskriminierend? |
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13.10.2020 21:25 Uhr |
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Diskriminierender geht's doch kaum, vielleicht noch dann, wenn man den Betroffenen offensiv beleidigen würde.
Und dann noch der völlig unsachliche Wunsch, der Bewerber möge in seine Heimat zurückkehren.
Was soll sowas?
Ich würde als Betroffener hier aus Prinzip auf die nach dem AGG vorgesehene Entschädigung klagen. |
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13.10.2020 21:26 Uhr |
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Richtig absurd ist auch die Aussage, es gehe nicht, das alle Deutschen in Ruhe ihr Leberwurstbrot essen wollen, "der Moslem" da aber nicht mitmache. |
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13.10.2020 21:56 Uhr |
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Hat der Terrorist denn in seiner Bewerbung geschrieben das er praktizierender Islamist ist?
Dann würde mir als Arbeitgeber auch der Hut hoch gehen. |
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13.10.2020 22:26 Uhr |
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Ich bin erstaunt, dass der Unternehmer das so offen macht und es im Anschluss auch direkt zugibt. Es werden sicher mehrere Unternehmer so denken, aber kaum jemand würde es zugeben. Der wird seines Lebens nicht mehr froh (was natürlich auch bedenklich ist).
Zur Frage: Natürlich ist das diskriminierend. Und es sind auch einige dümmliche Passagen dabei, wie das mit der Leberwurst. |
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13.10.2020 22:58 Uhr |
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Zitat:Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen
Ein großer Religionsexperte, der Unternehmer. Die Realität der römisch-katholischen Kirchde ist auch nicht mit dem Grundgesetz konform.
Ich schließe mich der Empfehlung
Zitat:Ich würde als Betroffener hier aus Prinzip auf die nach dem AGG vorgesehene Entschädigung klagen.
an.
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13.10.2020 22:59 Uhr |
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Statt die arme Wurst froh ist, dass der ihm nicht die Leberwurst wegfuttert..... |
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14.10.2020 06:27 Uhr |
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Diskriminierend ist es sicherlich. Und ich kann gar nicht wirklich glauben, dass einem Bauunternehmer in Brandenburg so viel an Frauenrechten liegt.
Aber irgendwie finde ich auch, das private Arbeitgeber das Recht haben sollen sich die Bewerber auszusuchen, die sie passend finden.
Die Ablehnung sollte dann allerdings anders formuliert werden.
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14.10.2020 06:45 Uhr |
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Die Ablehnung strotzt nur von dummen Vorurteilen wie die anderen Mitarbeiter könnten dann nicht mehr ihre Leberwurststulle essen. Alltagsrassismus a la AfD! |
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14.10.2020 07:10 Uhr |
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Einen ähnlichen Fall hatte ich am LAG Köln schon einmal erlebt. Der hauptamtliche Richter hat nicht damit gegeizt sowohl den Unternehmer (potentieller Arbeitgeber), als auch den Anwalt entsprechend abzukanzeln und auf die Gesetzeslage (AGG) hinzuweisen. Auch die Klage auf immateriellen Schadenersatz ging glatt durch. Insofern ist das Beispiel der Umfrage geradezu ein Klassiker für juristische Seminare im Arbeitsrecht - klarer geht Diskriminierung nicht. |
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14.10.2020 07:52 Uhr |
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Mag sein dass das diskriminierend ist, aber das muss man nur schlimm finden wenn man Diskriminierung schlimm findet. |
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14.10.2020 10:46 Uhr |
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Zitat:Zitat:Diskriminierend ist es sicherlich. Und ich kann gar nicht wirklich glauben, dass einem Bauunternehmer in Brandenburg so viel an Frauenrechten liegt.
Aber irgendwie finde ich auch, das private Arbeitgeber das Recht haben sollen sich die Bewerber auszusuchen, die sie passend finden.
Die Ablehnung sollte dann allerdings anders formuliert werden.
Anders zu formulieren ändert aber an den menschenverachtenden Gründen nichts, ist dann nur nicht angreifbar.
Das Problem eines strukturellen Rassismus in Deutschland ist ein Faktum.
Vorausgesetzt der Bewerber ist wirklich praktizierender Moslem, dann ist das auch für mich niemand, mit dem ich jeden Tag 8 Stunden verbringen möchte.
Ich bin dafür, dass jeder das Recht haben soll seine Religion zu leben ( so lange sie keinem anderen schadet,) keine Frage aber Kontakt brauche ich nicht.
Es wird, für meinen Geschmack, zu schnell die Rassismuskeule geschwungen.
Es kann doch nicht Sinn der Sache sein alle gleichmachen zu wollen.
Un in meiner Firma möchte ich bestimmen wer dort arbeitet.
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14.10.2020 12:23 Uhr |
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Auch, wenn die Absage in weiten Teilen inhaltlich korrekt ist, ist sie eindeutig diskriminierend. |
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14.10.2020 14:05 Uhr |
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Der Unternehmer hätte sich den Muslimen problemlos vom Hals halten können, ohne jetzt dafür Ärger zu bekommen.
Gibt es eigentlich schon einen Fachanwalt, der Unternehmer berät, wie sie legal diskriminieren können?
Wäre das eine Marktlücke? |
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14.10.2020 14:47 Uhr |
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Zitat:Zitat:Vorausgesetzt der Bewerber ist wirklich praktizierender Moslem, dann ist das auch für mich niemand, mit dem ich jeden Tag 8 Stunden verbringen möchte.
Kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe bisher mit zig praktizierenden Moslems (zusammen)gearbeitet.
Und habe keinerlei Auswirkungen auf den Job feststellen können.
Weder positiv, noch negativ.
Du bist ja auch ein Mann.
Und nicht jeder praktizierende Moslem ist ein aufgeschlossener Mensch.
Ich habe unschöne Erfahrungen gemacht. Selbstredend waren es keine Situationen, die mich nachhaltig beeinflusst haben. Aber gerade wenn eine Frau weisungsbefugt ist sieht die Welt anders aus. Und auf so was habe ich gar keine Lust. |
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14.10.2020 19:58 Uhr |
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Ekelhaft, das Schreiben ist ja Kulturchauvinismus pur. |
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