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Fragenübersicht Sollten Sozialarbeiter einen Einblick in Daten von straffälligen Asylwerbern erhalten?
1 - 14 / 14 Meinungen
09.10.2020 22:30 Uhr
Nein





09.10.2020 22:32 Uhr
Nein. Zumindest dann nicht, wenn man es nur auf straffällige Asylbewerber beschränken und damit ein bestimmtes politisches Klientel bedienen will. Palmer sollte über einen Wechsel zur AfD nachdenken, der höcket besser als das Original.

Ich hab aber nichts dagegen, wenn Sozialarbeiter einen Auszug bekommen, welche Straftaten ihr Klientel schon begangen hat. Dann weiß der Sozialarbeiter wenigstens, bei wem er klingelt.

Palmer hingegen tut so, als hätten Arier alle weiße Westen, um das mal überspitzt zu formulieren.
09.10.2020 22:32 Uhr
Die Frage ist falsch gestellt. Im konkreten Fall hat man das gemacht, um Sozialarbeiter vor Gewalttätern zu warnen. Das ist natürlich richtig und wichtig. Wer ernsthaft den Datenschutz über den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Sozialarbeitern stellt, lebt entweder hauptsächlich im Internet oder ist schlicht bescheuert.
09.10.2020 22:32 Uhr
Zitat:
Nein







Warum nein
09.10.2020 22:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein







Warum nein



Schon mal was von Datenschutz gehört?
09.10.2020 22:33 Uhr
Zitat:
Die Frage ist falsch gestellt. Im konkreten Fall hat man das gemacht, um Sozialarbeiter vor Gewalttätern zu warnen. Das ist natürlich richtig und wichtig.


Ja, das wäre für mich Selbstschutz und auch Arbeitsschutz. Aber der kann ja nicht nur bei straffälligen Asylbewerbern gelten.
09.10.2020 22:33 Uhr
Zitat:
Ich hab aber nichts dagegen, wenn Sozialarbeiter einen Auszug bekommen, welche Straftaten ihr Klientel schon begangen hat. Dann weiß der Sozialarbeiter wenigstens, bei wem er klingelt.


Eigentlich habe ich auch in diese Richtung gedacht. Natürlich wie Du sagt, dass man überlegen sollte, ob man das nicht für alle zu betreuenden macht.

So würde es wohl auch wegen des Gleichheitsgrundsatzes von jedem Gericht gekegelt werden, wenn man das nur für eine Gruppe einführt.
09.10.2020 22:36 Uhr
Zitat:
Aber der kann ja nicht nur bei straffälligen Asylbewerbern gelten.


Ja, logisch.

Das Problem gibt es aber anscheinend sowieso nur in B-W. In anderen Bundesländern ist es normal, dass sich Sozial- und Polizeibehörden austauschen. Die wenigsten Sozialarbeiter stehen auf Messer im Bauch.
09.10.2020 22:36 Uhr
Zitat:
Die Frage ist falsch gestellt. Im konkreten Fall hat man das gemacht, um Sozialarbeiter vor Gewalttätern zu warnen. Das ist natürlich richtig und wichtig. Wer ernsthaft den Datenschutz über den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Sozialarbeitern stellt, lebt entweder hauptsächlich im Internet oder ist schlicht bescheuert.



Er hat es eben nur bei einer Gruppe gemacht. Ich denke mir auch, dass man das für alle machen müsste. Dann könnte auch der Sozialarbeiter sagen, der ist mir zu gefährlich oder da nehmen ich eine zweite Person oder erbitte Unterstützung der Exekutive. Auf guat Deitsch, a Kiabara (Polizist auf Wienerisch) soll bitte mitgehen.
09.10.2020 22:40 Uhr
Zitat:
Ja, logisch.

Das Problem gibt es aber anscheinend sowieso nur in B-W. In anderen Bundesländern ist es normal, dass sich Sozial- und Polizeibehörden austauschen. Die wenigsten Sozialarbeiter stehen auf Messer im Bauch.


Das betraf zwar keinen Sozialarbeiter, aber auch in anderen Bundesländern kommt es vor, dass Behörden sich intern über gewalttätige Klientel nicht austauschen. Das bezahlt dann schon mal jemand mit dem Leben.

https://www.ksta.de/koeln/angriff-auf-stadtmitarbeiter-koelns-ob-reker-will-meldesystem-bis-maerz-2020-einfuehren-33663506
09.10.2020 22:44 Uhr
Zitat:
aber auch in anderen Bundesländern kommt es vor, dass Behörden sich intern über gewalttätige Klientel nicht austauschen. Das bezahlt dann schon mal jemand mit dem Leben.


Immerhin wurde hier der Datenschutz gewahrt! Den Hinterbliebenen sollte man dann man immer die aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes im Ledereinband aushändigen.
09.10.2020 22:47 Uhr
Zitat:
Immerhin wurde hier der Datenschutz gewahrt! Den Hinterbliebenen sollte man dann man immer die aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes im Ledereinband aushändigen.


Und eine Straße nach dem Toten benennen und ihn zum Ehrenbürger küren. Dann wäre der Dank des Vaterlandes für den heroischen Einsatz im Namen des Datenschutzes doch erst perfekt.
10.10.2020 09:07 Uhr
Ich finde es immer bedenklich, wenn es Kollisionen des Datenschutzes mit dem Menschenschutz gibt. Hat das Gesetz denn keine Ausnahmebestimmungen für den Fall des sinnvollen Zugreifens auf Daten, wenn es darum geht z.B. Sozialarbeiter zu schützen?

Allerdings ist mir bei aller Schutzwürdigkeit von Sozialarbeitern und deren Leben und Gesundheit auch wichtig, dass nicht mal eben eine völlige Zugriffsfreiheit auf Daten entsteht, nur weil eine "potentielle" Gefährdung deklariert wird. Die Kriterien müssten schon streng festgelegt sein.

10.10.2020 09:18 Uhr
Bei sowas bin ich sehr sensibel.. nein

Wenn jemand tatsächlich als sehr gewaltig bekannt ist kann man die Behörden auch Allgemein warnen bzw. Mehr Sicherheitpersonal einstellen dazu befarf es kein Blick in die kompletten Daten, und das sollte ohnehin unabhängig von der Herkunft desjenigen gelten
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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