Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Überfall auf Juwelier in Celle: Zweiter Verdächtiger stirbt nach Überfall! - Ist es für dich in Ordnung, als Inhaber eines Geschäftes einfach (vermeintliche) Diebe zu erschießen?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
0
15.09.2020 17:05 Uhr
Einfach vermeintliche Diebe zu erschießen ist natürlich nicht O.K.
Aber lt. Bericht hatte zum mindest ein Täter eine Schußwaffe dabei. In dem Fall wäre Notwehr möglich. Aber warten wir erst mal die Ermittlungsergebnisse ab und spekulieren nicht.
15.09.2020 17:10 Uhr
"Ich bin da hin und her gerissen."


Diese Antwortoption trifft es voll!


Niemand weiß, wie er in einer solchen Situation handelt, wenn auch das eigene Leben und nicht nur irgendwelche Werte bedroht sind.

Außerdem werden diese Art Überfälle wie ein Beispiel aus Sögel bei "Aktenzeichen xy" kürzlich deutlich machte, immer gewalttätiger.

Ratschläge der Polizei könnte man befolgen, ob man es unter einer Lebensbedrohung tut, ist die andere Sache...und ob es dann auch glimpflich ausgeht...???...

Es ist auch nicht planbar, ob man eine Schußwaffe, die man besitzt, oder eine andere Waffe wie z.B ein Messer einsetzt oder sich halb totschlagen läßt von solchen Ganoven...man weiß es nicht.


Diesem Juwelier wünsche ich eine gerechte Entscheidung!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.09.2020 17:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.09.2020 17:14 Uhr
"Einfach" ist sicher nicht ganz richtig.

Als Räuber muss ich aber auch damit rechnen, dass es mich mal erwischt.

Fragt sich wieso der Juwelier eine Waffe hatte.
15.09.2020 17:16 Uhr
Vermutlich hatte er einen Waffenschein?!
15.09.2020 17:18 Uhr
Zitat:
Vermutlich hatte er einen Waffenschein?!


Aber die Waffe muss ja geladen gewesen sein. Anders kann man nicht so schnell reagieren. Ich habe gerade eben den Bericht gesehen.
15.09.2020 17:21 Uhr
Vielleicht wurde er rechtzeitig aufmerksam durch Geräusche o.ä.....ich schaue mir den Bericht erst an, kenne nur diese Umfrage bis jetzt und zog Parallelen.

@Barneby

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.09.2020 17:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.09.2020 18:48 Uhr
Ich halte das Erschießen von Verbrechern nur dann für gerechtfertigt, wenn diese in der Situation unmittelbar Leib und Leben anderer Menschen bedrohen. Mit anderen Worten: Selbstverteidigung ist natürlich legitim, auch die Verteidigung anderer Anwesender. Mehr nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.09.2020 18:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.09.2020 21:06 Uhr
Ich war nicht dabei. Vielleicht war es Notwehr. Es ist schon etwas her, dass ich sagte, dass ich von dolschen Standgerichten nichts halte.
15.09.2020 22:12 Uhr
Wenn in meiner Wohnung jemand eindringt, dann würde ich wahrscheinlich auch schießen, wenn sich die Möglichkeit dazu böte. Daher ist es gut, dass ich keine Schusswaffe besitze.
15.09.2020 22:49 Uhr
Hach, ich liebe Geschichten mit Happyend.

Tatsächlich sollte der Notwehrbegriff möglichst großzügig ausgelegt werden. Wer Gewalt anwendet, um in den Besitz des Eigentums anderer Leute zu kommen, muss und kann damit rechnen, dass diese Gewalt anwenden um sie zu verteidigen.
16.09.2020 08:55 Uhr
Zitat:
Vielleicht wurde er rechtzeitig aufmerksam durch Geräusche o.ä.....ich schaue mir den Bericht erst an, kenne nur diese Umfrage bis jetzt und zog Parallelen.
#

Parallelen ziehen ist immer gut. Welche anschauliche Parallele schwebt Dir da vor?
16.09.2020 09:06 Uhr
Zitat:
Tatsächlich sollte der Notwehrbegriff möglichst großzügig ausgelegt werden


Wird.

Bei einem gegenwärtigen Angriff kannst du eine ganze Menge machen und handelst nicht rechtswidrig, weil es Notwehr war. Die Einschränkungen bei bestimmten Fallgruppen sind relativ klein.

Wir gehen hier sogar noch weiter - unter bestimmten Umständen bleibt Mensch sogar straffrei oder die Strafandrohung geht in Richtung Fahrlässigkeitsdelikt, wenn er nur glaubte, aus Notwehr zu handeln.
16.09.2020 09:18 Uhr
Bei Aktenzeichen XY wurde der Fall eines Juweliers aus Sögel/Emsland vor gar nicht langer Zeit vorgetragen, es wurde mit äußerster Brutalität vorgegangen, der Juwelier hatte keine Waffe...die Folgen sind schwere bleibende Schäden im Sinne eines posttraumatischen Syndroms, die berufliche Existenz mußte aufgegeben werden....im Vergleich dazu, länger zurückliegend, schoß ein Rentner einem Staftäter ins Bein (der Fall wurde hier auch diskutiert übrigens!)….und wie hier nun zu erfahren ist, stehen der Juwelier u. Ehefrau so unter Schock, daß eine Stellungnahme noch gar nicht möglich war....übrigens war er im Besitz eines Waffenscheines (den ich übrigens auch habe).

Ähnlich gelagerte Fälle, die sich in meinem Umfeld häufen, lassen natürlich Gedanken zu und Parallelen ziehen.

Eigentlich war für mich deutlich, daß mein Beitrag vom 15.9.20/17.10 h verstanden wurde.


@Anteros

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.09.2020 09:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.09.2020 09:42 Uhr
Zitat:
Ähnlich gelagerte Fälle, die sich in meinem Umfeld häufen, lassen natürlich Gedanken zu und Parallelen ziehen.

Eigentlich war für mich deutlich, daß mein Beitrag vom 15.9.20/17.10 h verstanden wurde.


Ich bitte mein unzureichendes Einfühlungsvermögen in Deine Bewertung des Falles zu entschuldigen. Aber Dein jetzt beschriebenes Beispiel ist doch gut gewählt. Danke dafür.
16.09.2020 10:42 Uhr
Zitat:
Zitat:
Vermutlich hatte er einen Waffenschein?!


Aber die Waffe muss ja geladen gewesen sein. Anders kann man nicht so schnell reagieren. Ich habe gerade eben den Bericht gesehen.


"§ 19
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.
(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen."

Bei Juwelieren kann man so wie bei Geldtransportfahrern davon ausgehen das sie gefährdeter sind.
16.09.2020 10:51 Uhr
Ob der Inhaber einfach vermeintliche Diebe erschossen hat, wird sich wohl zeigen müssen. Dafür gibt es die Ermittlungsverfahren.

Wie oben geschrieben geht unser Notwehrrecht doch ziemlich weit. Unterstellt man mal einen typischen Verlauf eines solchen Ãœberfalls waren die Personen auf irgendeine Art und Weise bewaffnet - sei es mit Messern oder Schreckschusspistolen - wir sprechen damit strafrechtlich von einem Raub, mindestens, viel eher vermutlich noch von schwerem Raub.

Wenn der Juwelier die unter dieser Voraussetzungen Schüsse abgegeben hat kann ich mir sehr gut vorstellen, dass diese Handlung nicht rechtswidrig war.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.09.2020 10:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.09.2020 10:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Vermutlich hatte er einen Waffenschein?!


Aber die Waffe muss ja geladen gewesen sein. Anders kann man nicht so schnell reagieren. Ich habe gerade eben den Bericht gesehen.


"§ 19
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.
(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen."

Bei Juwelieren kann man so wie bei Geldtransportfahrern davon ausgehen das sie gefährdeter sind.


Juweliere sind abstrakt besonders gefährdete Gruppen, das reicht für eine Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 allerdings nicht. Die Erlaubnis gibt es nur dann, wenn für die Person des Antragstellers konkrete Gefahren bestehen, die wesentlich größer sind als für die Allgemeinheit. Geprüft wird streng.

Dennoch gut möglich dass der Tatverdächtige eine Erlaubnis hierzu hatte, jedenfalls absolut im Bereich des Realistischen.
16.09.2020 11:01 Uhr
ich bin auch gespannt, was dabei herauskommt. die ersten berichte hatten noch keine informationen, ob es ganz nach notwehr aussah.
16.09.2020 11:02 Uhr
auf jeden fall irre - ist mal richtig was los in meiner heimatstadt, in der ich die ersten 19 jahre gelebt habe... *staun*
16.09.2020 11:06 Uhr
Der Juwelier sagte aus, dass der eine Räuber seine Frau gewürgt haben soll.

Es wird zwar ermittelt, aber die Notwehr wird mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anerkannt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende