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Wie wichtig ist Dir das Recht jedes Menschen, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen? |
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20.06.2020 17:16 Uhr |
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Vor Verfolgung,
es dürfte klar sein das ein Krieg/Bürgerkrieg oder schlechte Wirtschaftslage damit ausgeschlossen ist. |
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20.06.2020 18:31 Uhr |
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Zitat:@kettenhund
Zitat:es dürfte klar sein, dass ein Krieg/Bürgerkrieg oder schlechte Wirtschaftslage damit ausgeschlossen ist.
Eine Verpflichtun g für Betroffene in einem Bürgerkrieg wohnen zu bleiben und mitsamt seiner Familie auf den drohenden Tod zu warten, kann man da weiß Gott nicht rauslesen.
Aber den Ausschluss des Rechts auf Asyl. |
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22.06.2020 09:51 Uhr |
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Zitat:
Eine Verpflichtun g für Betroffene in einem Bürgerkrieg wohnen zu bleiben und mitsamt seiner Familie auf den drohenden Tod zu warten, kann man da weiß Gott nicht rauslesen.
Es gibt aber durchaus andere Verpflichtungen, die an den Anspruch auf Asyl, bzw. Einreise in ein Drittland geknüpft sind:
Art. 31 Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
(1)
Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, daß sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
Genfer Flüchtlingskonvention
Jetzt können wir uns ja mal überlegen, ob Asylbewerber die in Deutschland ihren Antrag stellen, dieser Verpflichtung nachgekommen sind.
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22.06.2020 10:46 Uhr |
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Zitat:@kettenhund
Zitat:es dürfte klar sein, dass ein Krieg/Bürgerkrieg oder schlechte Wirtschaftslage damit ausgeschlossen ist.
Eine Verpflichtun g für Betroffene in einem Bürgerkrieg wohnen zu bleiben und mitsamt seiner Familie auf den drohenden Tod zu warten, kann man da weiß Gott nicht rauslesen.
Behauptete er auch nicht. Er wandte sich lediglich gegen die derzeit in Deutschland herrschende einseitige Auslegung, die darauf abzielt, jedwedem Ausländer das uneingeschränkte Recht einzuräumen, nach Deutschland einzureisen, Deutschland hingegen lediglich die Pflicht überläßt, ihn aufnehmen und alimentieren zu müssen und zwar lebenslang.
Diesen Zusammenhang gibt es nicht.
Das Asylrecht ist ein Recht, daß auf Einzelpersonen und Einzelfälle abzielt.
Damit hat die gegenwärtige Praxis mindestens in Deutschland absolut nichtsmehr zu tun.
Vielmehr mutierte das Asylrecht für wenige Einzelne, die sich tatsächlich in ihrer Heimat exponierten, in der hiesigen Wahrnehmung (insbesondere die Funktionselite betreffend), zu einem allgemeinen Zuwanderungsrecht für Jedermann, der damit gleichzeitig den Anspruch erwirbt, vollumfänglich von allen Leistungen des Staates zu profitiern.
Selbst das genügt einigen noch nicht. Die Grünen schlagen nun eine Änderung des Staatsbürgerrechts vor, daß sog. Flüchtlingen schon nach drei Jahren die Staatsangehörigkeit verschaffen soll. Da fragt man sich, warum nicht direkt jedem, der die deutschen Grenzen erreicht, bei der Begrüßung ein deutscher Paß ausgehändigt wird. Dann könnten wir das Asyl- und Ausländerrecht und die dazugehörigen Verwaltungen abschaffen, jeder Ausländer könnte seine Daten selbst bestimmen und hätte zudem ohne Prüfung Anrecht auf alle staatlichen Leistungen sowie das uneingeschränkte Wahlrecht nebst Freizügigkeit innerhalb der EU.
Ich bin mir sicher: das Paradies auf Erden bräche aus. |
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22.06.2020 10:48 Uhr |
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Recht auf Asyl als absolutes Einzelrecht und Ausnahme: in Ordnung.
In seiner gegenwärtigen Form als Einladung an alle Mühseligen und Beladenen der Welt: Abschaffen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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