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Ist es für Dich auch nicht verhandelbar, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf? |
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17.06.2020 11:08 Uhr |
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Diese Begriffe sind auch wieder interpretationsbedürftig. Was bedeutet "unmenschlich", was "erniedrigend"?
Wie auch immer: Folter lehne ich grundsätzlich ab und die andere Formulierung ist zwar schwammig, aber was ich persönlich mir unter den Begriffen vorstelle sollte es ebenfalls nicht geben. |
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17.06.2020 11:09 Uhr |
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Einer normaler Mensch wird die Folter ablehnen. In Europa ist dies wohl in den Verfassungen der Ländern als auch über verschiedene internationale Verträge und auch Konventionen staatlich verankert. |
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17.06.2020 11:10 Uhr |
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Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung sind für mich Ausdruck von zumindest geistiger Barbarei. Im 21. Jahrhundert sollte man die überwunden haben. Es zeigt sich aber leider, dass in bestimmten Regimen (nehmen wir als Beispiel mal die Saudis oder den Iran) immer noch Dinge geschehen, die genau die beschriebenen Tatbestände erfüllen (Scharia-Strafen, Erhängen von Schwulen an Kränen auf dem Marktplatz der Stadt, Steinigen von Frauen etc. etc. ) |
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17.06.2020 11:22 Uhr |
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Boah, wollen wir jetzt echt alle 30 Artikel von Amnesty International durchkauen? Für Selbstverständlichkeiten fehlt jeglicher Diskussionsbedarf. |
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17.06.2020 11:25 Uhr |
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@J.Bercow
In der Sache teile ich die Kritik, dass man das komprimierter und dann auch mit mehr Tiefgang machen könnte.
So sind es 30 Fragen, die sehr an der Oberfläche schrammen und keinen wirklichen Tiefgang bieten.
Ihr hättet ja auch Juristen, die was erläuternd und auch dazu rechtshistorisch schreiben könnten. |
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17.06.2020 11:26 Uhr |
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Zitat:Zitat:Von: LeoNiceland
zitieren17.06.2020 11:22 Uhr Löschen
Boah,
Schlechter Verlierer.
Wie Ihr damals. |
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17.06.2020 11:27 Uhr |
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@Autriche:
selber machen und besser machen.
Ich erinnere an eure Themenwoche, in der Scheel zwei lustlose Umfragen hingeworfen hat und auf mehrfache Nachfrage nicht in der Lage war, seine eigene Position zur Frage zu formulieren.
Aber das wird jetzt off-topic und sollte andernorts besprochen werden. |
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17.06.2020 11:30 Uhr |
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Zurück zur Frage:
Ich denke, in der Theorie ist das schnell und leicht zu beantworten.
In der Praxis ist das aber nicht so ganz einfach, wenn es z.B. darum geht, dass man jemanden hat, der bei einer vollständigen Aussage aber einen Anschlag verhindern könnte und diese Aussage verweigert. In diesem Fall fällt mir der Idealismus dann schwer.
Wohlgemerkt - es geht um das konkrete Retten von Menschenleben, nicht um irgenwelche imaginären Auskünfte, die man in CIA-Gefängnissen zu bekommen hofft. |
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17.06.2020 11:42 Uhr |
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Zitat:Einer normaler Mensch wird die Folter ablehnen. In Europa ist dies wohl in den Verfassungen der Ländern als auch über verschiedene internationale Verträge und auch Konventionen staatlich verankert.
Die Antwort auf diesen Beitrag bitte ich direkt zu verstehen auch als einordnenden Beitrag zur Umfrage.
Es ist richtig, dass in im Grunde allen freiheitlich ausgeprägten, demokratischen Staaten grundsätzlich Folterverbote existieren. Das macht es allerdings nicht weniger sinnvoll, über entsprechende Verbote zu sprechen, da es ja erstens noch Staaten gibt, in denen Folter praktiziert wird und wir zweitens etwa in Deutschland auch immer wieder juristische, moralische, ethische Diskussionen zu dieser Frage haben.
Ich will nur daran erinnern, dass wir beispielsweise im Zuge der Entführung von Jakob von Metzler und der Vernehmung des damals dringend Tatverdächtigen eine sehr umfangreiche gesellschaftliche Debatte über den Einsatz von Mitteln der Rettungsfolter hatte. Damals wurde dem später Verurteilten angedroht, dass man ihn foltern werde, wenn er die Informationen nicht herausgibt, die zur Rettung des Kindes führen.
Und damit dürften wir voll drin in der Diskussion sein, denn es gibt viele, die unter bestimmten Bedingungen der Meinung sind, dass in engen Grenzen gefoltert werden darf, z.B. um andere Menschen zu retten. Reinhard Merkel, ein Strafrechtsprofessor und Mitglied im Ethikrat (ich weiß nicht, ob heute noch), prägte damals diesen Rettungsfolterbegriff und wollte für die androhenden Polizisten über einen Entschuldigungsgrund zu einer vorsätzlichenund rechtswidrigen, aber nicht schuldhaften Tat kommen, sodass in diesen Fällen freigesprochen werden müsste.
Da wir nach hiesigem westlichen Verständnis davon ausgehen, dass jeder Mensch unveräußerliche Menschenrechte hat, die er nicht erwirbt, sondern durch bloßes Menschsein in sich trägt, bekommt die ganze Folterfrage nochmal eine ganz andere Bedeutung. Wenn ein Mensch gefoltert wird, um einen anderen zu retten, dann wird diesem Menschen für einen bestimmten Zeitraum eines dieser Rechte genommen. Das ganze führt dann etwas tiefer in die Debatte ums Feindstrafrecht, bei der es um die Frage geht, um gemeinschaftsfeindliche Subjekte nach welcher Definition auch immer manche rechtsstaatliche Garantien nicht genießen dürfen sollen.
Im Fall Gäfgen stellten damals Landrichter fest, dass schon die Androhung von Folter unzulässig, da menschenrechtswidrig ist. Ich bin auch dieser Meinung. |
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17.06.2020 11:55 Uhr |
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Sind gerade "rhetorische Fragen"-Wochen? |
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17.06.2020 13:51 Uhr |
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Mir wäre lieber, es wäre so, aber es kann m.E. Umstände geben, unter denen das verhandelbar wird.
Beispiele dafür haben Ratio legis und J. Bercow sehr schön ausgeführt. |
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17.06.2020 13:54 Uhr |
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Ja ist nicht verhandelbar.
Wir können auf eine Jahrhunderte alte Tradition von Folter zurückschauen und feststellen das sie auch keinen Nutzen gebracht hat. (Falsche Geständnisse/Falsche Anschuldigungen...)
Die Frage ist nur, was ist Folter?
Einzelhaft? |
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17.06.2020 13:57 Uhr |
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Normalerweise würde ich sagen, daß dies nicht verhandelbar ist. Aber es sollte klar sein, was man unter "Folter....erniedrigender Behandlung...usw." versteht.
Für manche Leute grenzt es ja schon an Erniedrigung wenn sie in aller Öffentlichkeit nach dem Fahrschein gefragt werden. |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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