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Fragenübersicht Das Urteil für Harvey Weinstein für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung lautet: 23 Jahre - ist das für Dich angemessen?
1 - 12 / 12 Meinungen
11.03.2020 17:10 Uhr
Zitat:
pro_fondo
abgelehnt
Frage gab es innerhalb der letzen 30 Tage schon!


Sorry - hab ich was übersehen?
11.03.2020 17:11 Uhr
Ich finde das Urteil angesichts des Alters des Verurteilten angemessen. Wenn der rauskommt, dürften seine Probleme nicht mehr darin liegen, wohin er sein primäres Geschlechtsorgan richten soll...
11.03.2020 17:12 Uhr
Ich bin mal gespannt, ob es bei dem Strafmaß bleibt, denn: Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
11.03.2020 17:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
pro_fondo
abgelehnt
Frage gab es innerhalb der letzen 30 Tage schon!


Sorry - hab ich was übersehen?


Neinnein, Du musst ja wieder fünfstellig werden, ich verstehe das schon.
11.03.2020 17:19 Uhr
Zitat:
Neinnein, Du musst ja wieder fünfstellig werden, ich verstehe das schon.


Ganz bestimmt nicht - gleich bin ich raus und selbst wenn man fünfstellig wird, kommt von irgendwoher eine Kreuzeiche und packt noch ein paar Bimbes drauf...
11.03.2020 17:33 Uhr
Mann sollte die ZeugInnen noch mal einvernehmlich befragen.
11.03.2020 20:25 Uhr
Angesichts von nur zwei im Prozess behandelten Fällen von Vergewaltigung und den im deutschen Strafrecht deutlich geringeren vorgesehenen Strafmaßen erscheint das aus hiesiger Sicht unangemessen viel. Aber das US-Strafrecht war halt schon immer stärker darauf ausgelegt, die irrationalen Rachegefühle des Pöbels zu befriedigen.
11.03.2020 21:23 Uhr
Weiß nicht, er sagt ja er sei unschuldig. Und das Ganze beruht, soweit ich weiß, auf Aussagen der Geschädigten, wobei es keine weiteren Zeugen gab, insofern kanns mal über-, mal untertrieben sein, zumal Menschen sich nach langer Zeit unterschiedlich an Dinge erinnern.

Wenns da wirklich keine echten Beweise gibt, dürfte er eigentlich gar nicht schuldig gesprochen werden.
12.03.2020 04:06 Uhr
Ich halte es für komplett überzogen.

Aus meiner Sicht als Frau war es so, dass all diese Frauen den Sex mit Weinstein ekelig fanden sich aber etwas davon versprochen haben.

Besonders auffällig wird das bei der Zeugin, die zum Oralsex gezwungen wurde.

Nichts einfacher als sich dabei effektiv zu wehren.

Nicht, dass ich Weinstein für schuldlos halte aber das ist bekloppt.





12.03.2020 05:44 Uhr
Kann ich nichts zu sagen. Kenne den Fall nicht. Er hat aber sicher vielen zu guten Erträgen verholfen.
12.03.2020 16:27 Uhr
Das Urteil erscheint mir gerechtfertigt. In Deutschland hätte er vermutlich Sozialarbeit und eine Zwangsspende an einen feministischen Verein bekommen.
12.03.2020 17:13 Uhr
Zitat:
In Deutschland hätte er vermutlich Sozialarbeit und eine Zwangsspende an einen feministischen Verein bekommen.


Wie kommst Du denn auf das "dünne Brett"?

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind auch bei uns mit harten Strafen belegt:

§189 StGB geregelt und lautet: „Wer eine Person zur Duldung einer beischlafähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft - in minderschweren Fällen mit Geldstrafe.

In der mittlerweile neuen Fassung des § 177 Abs. 1 StGB ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für denjenigen vorgesehen, der gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt.
Eine Straferhöhung auf mindestens 2 Jahre bis maximal 15 Jahre ist gem. § 177 Abs. 6 StGB für die Fälle vorgesehen, in denen der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung). In minder schweren Fällen reduziert sich das Strafmaß hingegen auf mindestens 3 Monate bis maximal drei Jahre.

Grundlage für die Bemessung der Strafe ist in allen Fällen die Schuld des Täters. Dabei sind die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind. Insbesondere sind die Beweggründe und Ziele des Täters, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
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