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Sollten Häftlinge krankenversichert sein? |
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19.02.2020 18:18 Uhr |
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Da wäre es hilfreich zu erfahren, wie die Gesundheitsversorgung von Häftlingen bisher geregelt ist.
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19.02.2020 18:27 Uhr |
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Zitat:Häftlinge nicht versichert: Behandlungskosten steigen
Justizministerium zahlt für die Krankenversorgung von Gefängnisinsassen Privatpatiententarife
https://www.derstandard.at/story/2000043360105/privatpatient-haeftling-steigende-kosten-fuer-krankenversorgung
In Österreich ist es so.
Zitat:Bei Häftlingen ohne Krankenversicherung bezahlen die Kantone oder die Gemeinden. Nun fordern die Kantone eine Beteiligung der Häftlinge an den Kosten. Das ist umstritten.
https://www.srf.ch/news/schweiz/behandlungskosten-im-gefaengnis-wer-zahlt-fuer-kranke-haeftlinge
In der Schweiz ist es wohl auch so ähnlich mit ein paar Versicherten.
Im Strafvollzug gilt dann das Äquivalenz-Prinzip: Die medizinische Versorgung muss so gut wie draußen sein. Jedenfalls so weit das möglich ist. Gefangene verlieren mit Strafantritt ihren Versicherungsschutz. Die Kosten für alle Behandlungen trägt der Staat. Das ist nicht billig.
In Deutschland ist es wohl wie in Österreich.
https://gfx.sueddeutsche.de/apps/e167946/www/ |
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19.02.2020 18:47 Uhr |
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Und wie soll er es bezahlen?
Auch Wehrdienstleistende hatten freie Heilfürsorge.
An den Kosten ändert sich ja nichts, es wird nur anderst abgerechnet. |
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19.02.2020 18:50 Uhr |
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Was wäre die Alternative? Bei meist mittellosen Gefangenen ist doch eh nichts zu holen. Und sollte ein Gefangener Erspartes haben und zur Kasse gebeten werden, dann kann es sein, dass es auf dem Umweg der Sozialhilfe im Bedarfsfall nach der Haft doch wieder auf den Staat zurückfällt, wenn er die Person im Knast schröpft. |
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19.02.2020 18:51 Uhr |
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Ich dachte bislang, dass die Häftlinge irgendwo in der GKV abgesichert sind. Nun habe ich wieder was gelernt. |
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19.02.2020 18:55 Uhr |
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@Tyr
Oder man verrechnet das ganze und er kann die Beiträge auch in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. So wie man für eine nicht bezahlten Strafzettel auch z.b 72 Stunden in Arrest gehen kann als Ersatzleistung. |
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19.02.2020 18:59 Uhr |
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@Kettenhund
Dann bleibt er halt freiwillig a weng länger im Häfen* nach Verbüßen seiner Strafe.
*der/das Häfen, österreichisch umgangssprachlich für Gefängnis |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.02.2020 18:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.02.2020 19:21 Uhr |
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Ja, Häftlinge sollten krankenversichert sein. Vorzugsweise indem sie selbst dafür aufkommen - dafür müssen aber normale Löhne gezahlt werden (mit denen ja Unterkunft usw. verrechnet werden können).
Vollkommen blödsinnig ist es jedenfalls sie nicht zu versichern und deswegen auf höheren Kosten sitzen zu bleiben. |
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19.02.2020 19:40 Uhr |
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Welchen Sinn hätte das bei Personen, die quasi freie Heilfürsorge "genießen"? |
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19.02.2020 22:00 Uhr |
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Keine Ahnung, kenne das System dort nicht. Ich habe hierzulande arbeitsbedingt ab und an mit Freigängern in der Endphase der Haft zu tun gehabt. Mir wurde desöfteren von ihnen berichtet, dass sie die Haftzeit gerade bezüglich ihrer Gesundheitsversorgung ganz positiv sahen, da sie mitunter sehr teure Eingriffe (Zahnersatz etc) haben vornehmen lassen, die sie sonst weitgehend privat hätten zahlen müssen, da sie ja dann nur im Rahmen der gesetzlichen Versicherung Leistungen erhalten. Persönlich gönnt man es ihnen ja, aber absurd ist das allemal. |
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20.02.2020 23:47 Uhr |
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Zitat:Zitat:Welchen Sinn hätte das bei Personen, die quasi freie Heilfürsorge "genießen"?
Mit dem Genuss ist das so eine Sache..
Das Recht auf freie Arztwahl existiert für die Knackis faktisch nicht. Sie müssen den Anstaltsdoc nehmen.
Nur in Ausnahmefällen, die der Anstaltsdoc vorgibt, gehts zu einem Fachmediziner.
Und die Anstaltsärzte sind nun meist nicht grad Koryphäen ihres Berufs.
Da kann es durchaus schon mal länger dauern bis es zur richtigen Behandlung kommt.
Und der Gefangene soll durch die Stadt schlendern und sich den Arzt seines Vertrauens suchen?
Du hast einen guten Punkt eingefügt warum Häftlinge eben nicht wie Kassenpatienten behandelt werden können. |
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