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Fragenübersicht Wie hart sollten die Aufrufenden zu solchen Aktionen gestraft werden?
1 - 14 / 14 Meinungen
01.03.2018 16:42 Uhr
Wer zum Diebstahl aufruft gehört fest auf die Rübe gehaut von der Justiz.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2018 16:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.03.2018 18:17 Uhr
Falls es dafür einen Strafrahmen und einen Kläger gibt, wird sich auch ein Richter finden. Aber das sollte nichteinmal zur "vollen Härte des Gesetzes" reichen.
01.03.2018 18:22 Uhr
@Zantafio

Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.



Zitat:
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Beides deutsches Strafrecht natürlich! Beachtet beim Raussuchen!

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html
01.03.2018 18:24 Uhr
Zitat:
Wer zum Diebstahl aufruft gehört fest auf die Rübe gehaut von der Justiz.

Er auch?
Joseph Frings
01.03.2018 18:26 Uhr
@rKa
Fringsen? Das kennt man ohne des Öffnen des Links. Zumindest ich. Du willst wohl nicht die Not nach dem Krieg nicht mit unserer heutigen vergleichen.

Wenn doch, dann bitte mal von 600-800 Kalorien pro Tag leben eine Woche leben und dann wieder melden.
01.03.2018 18:27 Uhr
Zitat:
Wenn doch, dann bitte mal von 600-800 Kalorien pro Tag leben eine Woche leben und dann wieder melden.

Geh mal raus und rede mit denen die es heute (wieder) tun müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2018 18:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.03.2018 18:29 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn doch, dann bitte mal von 600-800 Kalorien pro Tag leben eine Woche leben und dann wieder melden.

Geh mal raus und rede mit denen die es heute (wieder) tun müssen.


In unserem Sozialstaat samt aller Hilfsorganisationen sollte jeder versorgt sein.
01.03.2018 19:15 Uhr
Zitat:
Wer zum Diebstahl aufruft gehört fest auf die Rübe gehaut von der Justiz.


Weil solche wie du aus Unverständnis dem Ruf folgen würden?

01.03.2018 19:15 Uhr
Das ist Diebstahl und wird entsprechend geahndet.

Dennoch ist es eine gute Aktion, um darauf hinzuweisen, wie viel vom Kaufpreis im Laden bei diversen Zwischenstationen hängen bleibt und wie wenig bei den Bauern vor Ort landet.
01.03.2018 19:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wer zum Diebstahl aufruft gehört fest auf die Rübe gehaut von der Justiz.


Weil solche wie du aus Unverständnis dem Ruf folgen würden?



Gesetz muss Gesetz bleiben. Rechtsstaat erhalten.
01.03.2018 19:19 Uhr
So wie es das Gesetz vorsieht. Wer zu Straftaten aufruft, wird wie ein Anstifter bestraft. Das bedeutet grundsätzlich, dass er genauso wie der Täter bestraft wird. Beim Diebstahl von Bananen dürfte es sich regelmäßig um Diebstahl geringwertiger Sachen handeln, was kaum verfolgt wird. Genauso "hart" sollte die Strafe sein.
01.03.2018 19:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer zum Diebstahl aufruft gehört fest auf die Rübe gehaut von der Justiz.


Weil solche wie du aus Unverständnis dem Ruf folgen würden?



Gesetz muss Gesetz bleiben. Rechtsstaat erhalten.


Eben.

Wir haben hier die Freiheit der Rede.
01.03.2018 20:56 Uhr
Zitat:
In unserem Sozialstaat samt aller Hilfsorganisationen sollte jeder versorgt sein.

Hrmpf

Das ist hanebüchener Kokolores, um es mal freundlich auszudrücken.

Ich fange mal hinten an.

"Hilfsorganisationen" gibt es in Zusammenhang mit Armut in Deutschland heutzutage vor allem da, wo es etwas zu verdienen gibt oder wo man Anerkennung einheimsen kann. So gibt es die sogenannten Tafeln auch dort, wo die Jobcenter leer sind und die Arbeitslosigkeit bei unter 5 % liegt.

Dann gibt es doch tatsächlich Menschen, die ihr Leben lang in Deutschland gearbeitet bzw. sich um Kinder, Ehemann und Haushalt gekümmert haben, und die nicht begreifen können, dass die Rente danach nicht zum Leben, sondern nur zum Nicht-Sterben reicht. Die gehen einmal zum Jobcenter bzw. zur für die Grundsicherung zuständigen Stelle ... und völlig verunsichert wieder raus, um nie wieder hinzugehen.

Es ist nicht jedermanns Sache, sich zu erniedrigen, sich gängeln zu lassen oder zu betteln, nur um nicht obdachlos zu werden oder sich einigermaßen anständig zu ernähren.

OK, Emotionen abschalten ... die Betonung liegt auf "SOLLTE".

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2018 21:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.03.2018 20:56 Uhr
In unserem Staat ist inzwischen so viel verboten, da wundert mich bald garnix mehr.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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