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Fragenübersicht Jugendliebe oder Sexualstraftat? Warum ein Knutschfleck das Verfassungsgericht beschäftigt! Völlig übertrieben?
1 - 14 / 14 Meinungen
08.02.2013 08:47 Uhr
Absurder geht's kaum noch.
08.02.2013 08:57 Uhr
Die Folge einer pervertierten Aufklärungspolitik und Sexualmoral. Zum Glück haben wir in unserem Lande rechtgläubige Christen und Muslime, die sich derlei Dekedenz wirkmächtig entgegenstellen.
08.02.2013 09:10 Uhr
Als ob jegliche sexuelle Revolution und sexuelle Aufklärung nicht stattgefunden haben. Daß sich da tatsächlich das Verfassungsgericht mit so was befaßt, ist geradezu grotesk.
08.02.2013 09:52 Uhr
Ich hoffe, das Kind kommt für dieses Vergehen lebenslänglich in die geschlossene Psychatrie.

Sollte man sich nicht überlegen, für solche Fälle die Todesstrafe wieder einzuführen?
08.02.2013 10:01 Uhr
Bei dem Verfahren geht es ja wohl nur um die DNA-Probe.
Das mit dem Kindesmissbrauch ist ja geklärt.
08.02.2013 10:10 Uhr
Wenn ich den Hintergrund richtig verstanden habe, geht es hier weniger um den Knutschfleck als vielmehr um eine unsittliche Berührung im Intimbereich. Insofern ist die Umfrage irreführend und die Behandlung vor Gericht wohl angemessen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.02.2013 11:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.02.2013 10:35 Uhr
Die Frage paßt nicht zum Sachverhalt. Wenn jemand einer 13jährige gegen deren Willen knutschfleckhinterlassend und den Intimbereich begrapschend auf die Pelle rückt, ist das zu ahnden. Eine andere Frage ist, ob man deswegen von einem 14jährigen eine DNA-Probe nehmen muß. Wenn der Sachverhalt aber stimmt (das Problem ist hier ja offensichtlich, daß das Gericht nicht geklärt hat, ob der Kontakt einvernehmlich oder übergriffig war), hielte ich sowas für nicht unangemessen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.02.2013 12:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.02.2013 11:01 Uhr
Für eine genaure Beurteilung bräuchte ich die Einstellung des Mädchens zu dieser Sache.

Auf den ersten Blick scheint das jedoch eine ziemlich alberne Aktion zu sein.
08.02.2013 11:46 Uhr
Darf man von 14-jährigen DNA Proben nehmen? Wenn Sie einer Straftat wie sexuelle Nötigung glaubhaft verdächtig werden, vielleicht. Das muss das Verfassungsgericht entscheiden.

Wieso der Stern allerdings Kindesmissbrauch schreibt, weiß ich nicht. Das ist hier nicht einschlägig, es ist im schlimmsten Fall sexuelle Nötigung, so hat es auch dass vorlegende Gericht behandelt. In einem minder schweren Fall übrigens.
08.02.2013 13:26 Uhr
muss Schavan auch ne DNA-probe wegen ihrer doktorspiele abgeben?
08.02.2013 15:31 Uhr
Oh ja, ich habe auch viele Kinder missbraucht... als ich ein Kind war.
08.02.2013 17:06 Uhr
Warum soll der Scheißkerl keine DNA-Probe abgeben? Vond er Schule fliegen sollte er zumindest. Wie ist er denn bestraft worden?
08.02.2013 17:08 Uhr
Hat also ein paar Arbeitsstunden bekommen. Na immerhin.
09.02.2013 01:07 Uhr
Zitat:
Karlsruhe verlangt bei § 81g StPO eine

Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe, dass wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftaten, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind.

Hier gab es nichts dergleichen. In den Beschlüssen steht offenbar nicht einmal etwas dazu drin, dass der Junge 14 war und seiner Behauptung nach die Knutscherei “auf gegenseitiger Zuneigung” beruhte.

Strafjustiz, mir graut wieder mal vor Dir.


http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/#.URWg3vLxn75 (via http://www.internet-law.de/2013/02/anordnung-einer-dna-analyse-bei-einem-14-jahrigen-wegen-eines-knutschflecks.html )
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