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Fragenübersicht Was hältst Du davon, dass die GEZ-Gebühren für Werbung für die GEZ anstatt für gutes Fernsehprogramm ausgegeben werden?
1 - 20 / 44 Meinungen+20Ende
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07.02.2013 19:25 Uhr
Finde ich vollkommen egal, denn ich lehne es grundsätzlich ab überhaupt vom Staat zu einem Abo gezwungen zu werden.

Wenn sollte man sich wenigstens zwischen Sky, einer Tageszeitung oder Zeitschrift oder eben dem ÖR entscheiden können, wenn der Staat schon meint er müsse seine Bürger mit kostenpflichtigen Medienangeboten Zwangsbeglücken müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 20:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.02.2013 19:28 Uhr
Warum ein Verein Werbung braucht, wenn der Staat die Kohle für ihn eintreibt, erschließt sich mir nicht wirklich.
07.02.2013 19:48 Uhr
Viel schlimmer ist doch, daß jede Menge GEZ-Beiträge für schlechtes Fernsehprogramm ausgegeben werden.
07.02.2013 20:02 Uhr
Wurde jemals schwarz-auf-weiß versprochen, die GEZ-Gebühren für gutes bzw. besseres Fernsehprogramm zu verwenden?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 21:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.02.2013 20:54 Uhr
Es geht wohl darum, die gesellschaftliche Akzeptanz der GEZ zu stärken.

Mit der gleichen Logik könnte man aber auch Werbung für Steuern machen. "Schon Einkommenssteuer gezahlt? Ihr Geld für [Hier beliebige Ausgabe des Staates einsetzen.]."
07.02.2013 21:11 Uhr
Zitat:
Mit der gleichen Logik könnte man aber auch Werbung für Steuern machen.


Wie auch bei der Werbung für die GEZ wäre es allerdings eine Art Umverteilung bzw. Subvention.

Wenn die GEZ innerhalb der ÖR wirbt, dann ist es nahezu egal, wenn sie bei den Privaten oder im Kino wirbt, dann bekommen die wenigstens auch mal was vom Kuchen ab.
07.02.2013 22:32 Uhr
Heute kam übrigens meine erste Rechnung vom "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" über € 53,94. Die werde ich jetzt mal abheften und schauen, was passiert.
07.02.2013 22:51 Uhr
Man kann die GEZ absolut berechtigt sehr kritisch stehen und/oder sie auch komplett ablehnen, aber die in der Fragestellung enthaltene Behauptung ist schlicht falsch: Die GEZ-Gebühren werden definitiv NICHT ANSTATT für die Programmverbesserung für die Werbung für die GEZ verwendet, sondern sie wird AUCH DAFÜR verwendet.
Und das ist nun wirklich nichts Neues, denn die "Heute schon GEZahlt?"-Werbespots kennt vermutlich jede/r von uns.
So ehrlich sollte man schon sein..
07.02.2013 22:53 Uhr
Zitat:
Warum ein Verein Werbung braucht, wenn der Staat die Kohle für ihn eintreibt, erschließt sich mir nicht wirklich.
Vielleicht, weil das
a) der Staat nicht tut und
b) das kein Verein ist?
07.02.2013 23:00 Uhr
@ *Mensch*

Doch, die Beiträge treibt der Staat ein. Ich darf von der Rückseite meiner heute erhaltenen Rechnung zitieren:

"Bei Nichtzahlung können die Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Daneben können im Ordnungswidrigkeitsverfahren Geldbußen von bis zu 1.000,00 EUR verhängt werden."

Auf einer Handwerkerrechnung habe ich sowas noch nie gesehen.
07.02.2013 23:05 Uhr
@Pomerius
Dann hat sich das aber grundlegend geändert mit der neuen Regelung. Für die alte GEZ galt das jedenfalls noch nicht.
07.02.2013 23:11 Uhr
@ *Mensch*
Zitat:
Dann hat sich das aber grundlegend geändert mit der neuen Regelung. Für die alte GEZ galt das jedenfalls noch nicht.

Nein, Du irrst Dich. Exakt der gleiche Text stand auch auf den GEZ-Rechnungen. So war es auch im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.
07.02.2013 23:13 Uhr
Zitat:
Nein, Du irrst Dich. Exakt der gleiche Text stand auch auf den GEZ-Rechnungen. So war es auch im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.
Letzteres mag durchaus sein, aber umgesetzt wurde es offenbar anders.
Ich habe ZIG Klienten mit hunterten Euro an Schulden bei der GEZ. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hat von denen noch niemand bekommen. Höchstens einen Mahnbescheid - was dann eher auf eine zivilrechtliche Regelung schließen läßt, oder?
07.02.2013 23:17 Uhr
Meinst Du echte gerichtliche Mahnbescheide, die dann in Vollstreckungsbescheide münden können, oder normale Mahnschreiben von der GEZ?

Und ja, normalerweise kommt es nicht bis zum Bußgeldverfahren. Das ist den Rundfunkanstalten meist doch zu aufwendig. Der Punkt ist: die müssen Dich nicht verklagen, sondern können in eigener Macht vollstrecken lassen.
07.02.2013 23:29 Uhr
Letzteres hab ich aber noch nie erlebt, Pomerius - vermutlich auch, weil es zu aufwendig, zu teuer und zu wenig effektiv ist. Und ich meinte die ganz normalen Mahnbescheide, wie sie jeder, dem Du privat was schuldest, beantragen kann.
07.02.2013 23:33 Uhr
Echte Mahnbescheide? Das finde ich höchst ungewöhnlich. Und da ging es tatsächlich um die GEZ-Gebühren und nicht um irgendwelche anderen Kosten? Und die kamen von wem? Der Landesrundfunkanstalt?
07.02.2013 23:36 Uhr
Genau das, Pomerius. In dem Fall von der bayrischen..
07.02.2013 23:43 Uhr
@ *Mensch*

Ich bin platt. Beim Bayerischen Rundfunk gehen wohl tatsächlich die Uhren anders...
07.02.2013 23:48 Uhr
Zitat:
Was hältst Du davon, dass die GEZ-Gebühren für Werbung für die GEZ anstatt für gutes Fernsehprogramm ausgegeben werden?

Das stinkt zum Himmel, natürlich!
07.02.2013 23:49 Uhr
Zitat:
Letzteres hab ich aber noch nie erlebt, Pomerius - vermutlich auch, weil es zu aufwendig, zu teuer und zu wenig effektiv ist. Und ich meinte die ganz normalen Mahnbescheide, wie sie jeder, dem Du privat was schuldest, beantragen kann.


Die Landesrundfunkanstalten klagen nicht. Wenn, dann muß der Schuldner klagen und diese Verfahren werden in der Regel gewonnen. Der Rundfundgebührenstaatsvertrag bzw. jetzt der Rundfundbeitragsstaatsvertrag wurde von den Regierungschefs der Länder ratifiziert. Gewisse Klauseln, die auch uns ziemlich übel aufstossen,haben wir nicht zu verantworten, sondern wir müssen sie umsetzten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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