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Fragenübersicht Wie wird denn nun Eigentum an Kraftfahrzeugen übertragen?
1 - 9 / 9 Meinungen
07.02.2013 06:42 Uhr
indem der Eigentümer in den Kfz-Paß eingetragen wird.Bei Kreditkauf behält die Bank für eine gewisse Zeit den Brief als Pfand.

Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht identisch sein.
07.02.2013 07:19 Uhr
Das ist deswegen eine komplizierte Frage, weil es unterschiedliche Kaufarten gibt. Bei allen Leasingangeboten und Ratenzahlungen kommt es immer auf die Kreditvereinbarungen an. Bei einem Kauf bar mit direkter Übergabe geht der Besitz wohl zum Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen und Schlüssel und im Gegenzug des Geldes über, das ist dann recht eindeutig.
07.02.2013 07:56 Uhr
Zitat:
indem der Eigentümer in den Kfz-Paß eingetragen wird

nein, Eingetragen in den Brief wird der Halter, der nicht zwingend auch Eigentümer sein muß.
Allerdings sollte dann aber auch eine Nutzungsvereinbarung, Schenkungsurkunde o.ä. vorhanden sein.
Grad wenn das KFZ hochwertig ist.
Und genau das sagt letztlich auch das Urteil des OVG Schleswig aus
07.02.2013 08:12 Uhr
Es gilt der Spruch des Richters und nicht die Auffassung eines Anwalts.
07.02.2013 08:39 Uhr
Schriftlich.
07.02.2013 10:48 Uhr
Für die Eigentumsübertragung genügt eine Einigung darüber, dass muss nicht mal schriftlich geschehen, sondern kann ggf. auch nur durch Übergabe des Schlüssel etc. vollzogen werden.

Wer nun als Halter auf dem KFZ-Brief eingetragen ist nur in soweit interessant, wie daraus abgeleitet werden kann, dass kein Wille zum Eigentumsübergang bestand. So im Übrigen auch die Gerichtsentscheidung und das ganze gehört zu den wenigen Sachen, die unter Juristen eigentlich nicht umstritten sind.
07.02.2013 11:27 Uhr
Wie bei Inhaberpapieren: Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht an dem Papier (Primat des Sachenrechts).

07.02.2013 11:31 Uhr
Winne the Poo hat recht: der Kfz-Brief ist für die Eigentumsübertragung belanglos und die Einigung muß nicht schriftlich geschehen. Allerdings muß für den Eigentumsübergang das Auto auch noch übergeben werden, typischerweise durch Aushändigen der Autoschlüssel.

Die zitierten Urteile haben daran auch nix geändert; was mit dem Kfz-Brief passiert, kann aber als Indiz herangezogen werden, welchen Willen die Parteien hatten, wenn es an schriftlichen Vereinbarungen fehlt.
07.02.2013 13:33 Uhr
@ RufusRockII
Zitat:
Wie bei Inhaberpapieren: Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht an dem Papier (Primat des Sachenrechts).

Nö.

1. Der KFZ-Brief ist kein Beweis für das Eigentum an einem Kraftfahrzeug.

2. Ein Kfz-Brief ist kein Inhaberpapier.

3. Der "Primaat des Sachenrechts" ist keine sinnvolle Aussage im Zusammenhang mit Autos. Wenn überhaupt, könnte man hier nur vom "Primat des Schuldrechts" reden: wer Eigentümer des Autos ist, hat auch einen (schuldrechtlichen) Herausgabeanspruch in Bezug auf den Kfz-Brief.

4. Einen Kfz-Brief gibt es sowieso schon seit einiger Zeit nicht mehr. Das Ding heißt jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil II" und macht nun auch im Namen deutlich, daß es mit dem Eigentum nix zu tun hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 14:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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