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Fragenübersicht Was hältst Du davon, dass Pflegeeinrichtungen jetzt auch GEZ bezahlen müssen?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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06.02.2013 11:29 Uhr
Ich vermute mal, dass sie sich - wie die meisten sozialen Einrichtungen - pauschal befreien lassen können.
Das hat für die Bewohner sogar Vorteile, da sie dadurch ebenfalls befreit sind, sofern sie die Mitgliedsnummer der Einrichtung angeben.
06.02.2013 11:30 Uhr
eine von vielen der GEZ-Sauereien.
06.02.2013 11:32 Uhr
Angeblich soll es nicht zu einem höheren Gebührenaufkommen kommen mit der neuen Regelung. So wurde jedenfalls groß posaunt von den Offiziellen.
06.02.2013 11:35 Uhr
Du solltest Dich evtl. erstmal besser in die Materie einlesen, Herbert, denn so, wie in der Fragestellung behauptet, stimmt es ja schlicht nicht.

Soziale Einrichtungen (auch solche der Pflege) mussten schlicht auch bisher schon GEZ-Gebühren bezahlen.
Ohne die neue Rundfunkgebühr jetzt hier verteidigen zu wollen (an der kann man zurecht sehr viel kritisieren):
Für soziale Einrichten, bzw. von diesen Betreute, bringt sie letztlich sogar Vorteile, weil sich nicht mehr jeder individuell befreien lassen muss, wenn die Einrichtung eine Befreiung hat.
06.02.2013 11:38 Uhr
Mensch, meine Schwiegermutter war in einem kirchlichen Pflegeheim. Sie hat einmal in der Gesamtkostenrechnung einen GEZ -Anteil bezahlt und für ihren Zimmerfernseher nochmal, da sie ja im Einwohnermeldeamt dort mit Adresse und Zimmernummer gemeldet war.
06.02.2013 11:42 Uhr
Wenn ihr Einkommen/ihr Rente entsprechend hoch genug war, dass eine Befreiiung nicht in Frage kommt, dann ist das ja auch korrekt, da sie ja auch in einer Pflegeeinrichtung Fernsehen oder Radio hören kann, Herbert.

Hat sich jetzt aber wie gesagt geändert, sofern die Einrichtung als solche sich befreien lassen kann, denn dann sind auch die Bewohner befreit, bzw. können sich mit EINMALIGEM Antrag befreien lassen, solange sie dort wohnen/leben.
Bisher mussten sie das immer wieder in regelmäßigen Abständen neu nachweisen, dass sie befreiungsberechtigt sind.
06.02.2013 11:53 Uhr
Warum nicht? Es gibt kaum ein profitableres Geschäft als private Pflegeeinrichtungen...
Die Bewohner müssten sich aber in der Regel befreien lassen können.
06.02.2013 12:04 Uhr
Zitat:
Früher waren private Pflegeeinrichtungen von der GEZ befreit.



das war nie korrekt.
06.02.2013 12:05 Uhr
Nicht gut - die ollen Leutchen haben oft kaum mehr als die Glotze.
06.02.2013 12:22 Uhr
Finde ich richtig. Genauso wie ich es richtig finde, dass man mehr Geld für Personal ausgeben sollte.
06.02.2013 12:57 Uhr
Ich finde das ganze Zwangsgebührensystem Schrott.

WENN aber jemand mit seinem Fernseher ARD und ZDF schauen will, dann soll er natürlich auch zahlen, wenn er in einem Pflegeheim wohnt.
06.02.2013 14:55 Uhr
Prima. Je mehr Institutionen von der GEZ gequält werden, desto größer die Gegenwehr gegen den Drecks-Rundfunkbeitrag.
06.02.2013 15:16 Uhr
@ *Mensch*
Zitat:
Ich vermute mal, dass sie sich - wie die meisten sozialen Einrichtungen - pauschal befreien lassen können.

Das wäre mir neu. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag finde ich nix davon. Allerdings zahlen viele soziale Einrichtungen nur einen Beitrag, was nun nicht allzu teuer ist. Bei der Pflege kommt es darauf an, ob diese dauerhaft oder vorübergehend ist. Dauerpflegeplätze werden wie Wohnungen behandelt, d.h. der Pflegebedürftige muß zahlen, außer es treffen auf ihn persönliche Befreiungstatbestände zu. Demente Taubblinde ohne Rundfunkgeräte haben Glück, die müssen nur 72 € im Jahr zahlen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.02.2013 17:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.02.2013 15:21 Uhr
@Pomerius
Die Einrichtung, in der ich arbeite verwaltet auch diverse Wohnungen/Häuser, in welchen sie unseren Klienten Wohnraum zu Verfügung stellt.
Die mussten sich bisher alle individuell von der GEZ befreien lassen, wenn sie die Kriterien dafür erfüllten.
Seit 01.01.2013 sind sie nach einem einmaligen Antrag automatisch für die komplette Zeit des "bei uns Wohnens" befreit, ohne das immer wieder neu (z.B. bei ALG II-Empfänger alle 6 Monate) beantragen zu müssen - eben weil unsere Einrichtung sich befreien lassen konnte.
Das ist so gesehen definitiv eine Verbesserung zur alten GEZ-Regelung - und nach meinem Informationsstand bei allen sozialen Einrichtungen, die Menschen betreuen, möglich.
06.02.2013 15:29 Uhr
@ *Mensch*

Wenn Ihr Wohnungen verwaltet, dann sind das ganz normale: Wohnungen, genau. Hat also nix mit der Einrichtung als solcher zu tun, um die sich diese Umfrage hier dreht.

Nochmal: was meinst Du damit, daß sich Eure "Einrichtung ... befreien lassen konnte"? Aufgrund welcher Regelung? Mit welcher Begründung?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.02.2013 16:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.02.2013 16:11 Uhr
Zitat:
Das ist so gesehen definitiv eine Verbesserung zur alten GEZ-Regelung

Möglich.
Ich befürchte aber eher, daß die GEZ derzeit darauf bedacht ist, wegen der Umstellung Fälle wie bei Euch erst einmal einfach zu handhaben. Später werden die Daumenschrauben dann wieder angezogen.
06.02.2013 17:17 Uhr
Zitat:
Wenn Ihr Wohnungen verwaltet, dann sind das ganz normale: Wohnungen, genau. Hat also nix mit der Einrichtung als solcher zu tun, um die sich diese Umfrage hier dreht.
Das ist in vielen Pflegeeinrichtungen letztlich nicht anders als bei uns, Pomerius: Die von uns Betreuten bezahlen für die Betreuung und das "Bei uns wohen dürfen" (bzw. das Staat tut es).

Zitat:
Nochmal: was meinst Du damit, daß sich Eure "Einrichtung ... befreien lassen konnte"? Aufgrund welcher Regelung? Mit welcher Begründung?
Worauf das genau berhut kann ich Dir leider (noich) nicht sagen, da ich das entsprechende Schreiben persönlich noch nicht gesehen habe.
Ich weiß aber, dass wir dafür eine Kundennummer bekommen haben, die wenn unsere Klienten bei ihren Befreiungsanträgen angeben, dazu führt, dass sie automatisch selbst befreit sind, denn das habe ich selbst mit einigen meiner Klienten bereits getan.

Werde mal sehen, ob ich das entsprechende Schreiben morgen oder im Laufe der Woche in die Finger bekomme, dann kann ich dazu genaueres berichten.
06.02.2013 19:22 Uhr
@ *Mensch*
Zitat:
Werde mal sehen, ob ich das entsprechende Schreiben morgen oder im Laufe der Woche in die Finger bekomme, dann kann ich dazu genaueres berichten.

Das wäre sehr nett von Dir, weil mich wirklich interessiert, was die GEZ hier so treibt. Danke.
07.02.2013 15:42 Uhr
@Pomerius & all
Ich muss meine obigen Aussagen bzw. der "pauschalen Befreiung" leider teilweise revidieren.
Unsere Einrichtung hat heute die neueste Info von der GEZ erhalten, dass diese Befreiung nur dann gilt, wenn - ich zitiere - "in der Betriebsstätte oder der Filiale der Betreibsstätte" mindestens ein Arbeitsplatz zu Verfügung steht.
D.h. für das hier diskutierte Pflegeheim dürfte das immer noch zutreffend sein, nicht jedoch für die Wohnungen und Wohngemeinschaften, die wir (also "meine" Einrichtung) betreut.
07.02.2013 16:10 Uhr
@ *Mensch*

Danke für die Info. Ja, eine Wohnung, die von Euch betreut wird, kann keine Betriebsstätte sein. Aber Ihr habt doch sicher ein Büro oder ähnliches. Wie sieht es damit aus?
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