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Fragenübersicht 15-jähriger soll Pädophilen ermordert haben - welches Urteil wäre für dich gerecht?
1 - 20 / 35 Meinungen+20Ende
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05.11.2012 11:04 Uhr
Gerecht wäre wohl ein Freispruch, aber das ist eher meinem emotionalen Empfinden geschuldet, daher ist es gut das die Richter das entsprechende Strafmaß festlegen.
05.11.2012 11:06 Uhr
Kenne die Umstände nicht. Da es aber anscheinend keine Notwehr war, wird wohl eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlag in Betracht kommen.
05.11.2012 11:09 Uhr
@ SBF_

Gerecht wäre ein Freispruch?

Ab wann ist Mord denn Deiner Meinung nach in Ordnung? Reicht es, wenn man einmal vergewaltigt wurde oder müssen es mindestens zwei Vergewaltigungen gewesen sein? Muss die vergewaltigte Person selbst moden oder wäre es auch in Ordnung und straffrei, wenn ein Familienangehöriger des Vergewaltigungsopfers mordet?
Dürfen die Angehörigen des ermordeten Vergewaltigers denn auch straffrei den Mörder ermorden?
05.11.2012 11:11 Uhr
Gerecht wäre die Strafe, die das Gesetz für Mord vorsieht. Das Gesetz gilt nunmal für alle, auch für Pädophile...auch, wenn einige Leute das wohl gern anders hätten.
05.11.2012 11:11 Uhr
Sind denn entsprechende Merkmale für die Klassifizierung als "Mord" festgestellt worden, oder handelt es sich hier doch "nur" um Totschlag?
Unabhängig davon ist - so sehr man auch verstehen kann, wenn sich ein Opfer so gegen seinen Peiniger wehrt - Selbstjustiz in diesem Lande nicht ohne Grund verboten, weshalb dieser Jugendliche auch entsprechend zur Verantwortung gezogen werden sollte.
In therapeutische Behandlung gehört er aber auch unabhängig davon.
05.11.2012 11:13 Uhr
Zitat:
@ SBF_

Gerecht wäre ein Freispruch?
Er sprach doch von seinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden, Betablocker.
Dass das subjektive Gerechtigkeitsempfinden nicht selten von der "juristischen Gerechtigkeit" abweicht, ist doch nichts Neues..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2012 12:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2012 11:14 Uhr
Welches Urteil für mich gerecht wäre, ist vollkommen irrelevant. Nicht persönliche Befindlichkeiten sondern bestehendes Recht sind entscheidend.
05.11.2012 11:19 Uhr
Zitat:
Er sprach doch von seinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden, Betablocker.
Dass das subjektive Gerechtigkeitsempfinden nicht selbsten von der "juristischen Gerechtigkeit" abweicht, ist doch nichts Neues..


Klar. Darum würde mich eine Antwort ja auch interessieren. Oder ist die Nachfrage nach persönlicher Meinung nicht gerne gesehen bei Dir? Dann würde ich die Frage zurück ziehen - allerdings nur Dir gegenüber, nicht SBF_ gegenüber.
05.11.2012 11:19 Uhr
Wer will denn ein Urteil sprechen, wenn zu den Hintergründen und Tatumständen bislang nur so wenig bekannt ist? Ich nicht.
05.11.2012 11:21 Uhr
@ Beta


Wenn du meinen Beitrag komplett gelesen hast, sprach ich davon das es gut ist, das die Judikative das Strafmaß festlegt.

Das bei einem vorbstraften Kinderschänder, der offensichtlich ohne jede Reue neue Opfer sucht, das eigene Verhalten so tragisch endet, löst bei mir jedenfalls kein Mitleid aus.

Trotz alledem muss diese Tat sanktioniert werden, so nachvollziehbar sie vielleicht auch für Einige ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2012 12:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2012 11:25 Uhr
@ SBF_

Zitat:
Das bei einem vorbstraften Kinderschänder, der offensichtlich ohne jede Reue neue Opfer sucht, das eigene Verhalten so tragisch endet, löst bei mir jedenfalls kein Mitleid aus.


Aber bist Du da nicht in gewisser Weise auf einer ähnlich kalten Gefühlsebene wie der Vergewaltiger? Klar, Du tust niemandem etwas an, aber verstehst Du worauf ich hinaus will? Nehmen wir an Du würdest einem mehrfachen Vergewaltiger und Kinderschänder kennen und ihn mit scheren Verletzungen im Straßengraben liegen sehen. Würdest Du Erste Hilfe leisten?
05.11.2012 11:27 Uhr
Es wird wohl auf Todschlag mit mildernden Umständen hinauslaufen.

Lynchjustiz ist natürlich abzulehnen - wenn ein Opfer zum Täter wird, ist sie allerdings nachvollziehbar.
05.11.2012 11:30 Uhr
Auf Mord steht hier Jugendstrafe bis zu 10 Jahren. Alle weiteren Strafzumessungsgründe sind dem Verfahren zu entnehmen und durch die erkennende Jugendkammer zu bestimmen.
05.11.2012 11:31 Uhr
Wo ist eigentlich Botsaris?
05.11.2012 11:32 Uhr
@ beta


Eben nicht, wäre ich auf einer kalten gefühlslosen Ebene wäre es mir egal, was der Mensch vor mir für Verhaltensweisen an den Tag legt.

Wenn ich weiß das mein Gegenüber sämtliche moralische Grenzen überschreitet und sich aus sexuellen Motiven an Schwächeren vergeht, würde sich meine Solidarität ihm gegenüber auf ein Minimum beschränken.


Ich finde es gut das die Justiz im Idealfall unabhängig und sachlich entscheidet, ich als emotionales Wesen kann dies aber nur bedingt.


Ob ich ihm helfe oder nicht, kann ich schwer sagen, da mein Verhalten in extremen Situationen nicht vorhersagbar ist, wenn ich hier und jetzt entscheiden müßte, würde ich mit Sicherheit einen Arzt rufen, eine Mund zu Mund-Beatmung wohl aber ausschließen.
05.11.2012 11:32 Uhr
Zitat:
Wo ist eigentlich Botsaris?


Im Fightclub.
05.11.2012 11:37 Uhr
Zitat:
Wo ist eigentlich Botsaris?


Den haben Tilia und ich erfolgreich weggeekelt. ;-)

Zur Frage: Das bei dieser Tat vorgesehene Strafmaß, auch wenn sich das Mitleid mit dem Opfer hier in Grenzen halten mag, was aber letztlich kein Kriterium sein sollte. Wenn der jugendliche Täter tatsächlich selber Opfer des Getöteten war, wird das vermutlich mildernd gewertet, zumindest vermute ich das.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2012 17:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2012 11:48 Uhr
@ winkelmaß:

Du mußt noch lernen, die Schuld nicht immer bei Dir zu suchen ;-)
Er muckelt halt mal wieder, ist ja nicht das erste Mal. Wenn er statt dol was Sinnvolleres macht, kann das außerdem nur gut sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2012 12:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2012 11:52 Uhr
Welches Urteil gerecht wäre, läßt sich ohne weitere Fakten und Hintergründe kaum sagen. Wenn die Tat aber vorsätzlich geschah, kann eigentlich nur auf Mord plädiert werden...
05.11.2012 12:22 Uhr
Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung wohl Mord oder Totschlag. Unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Notwehr, dafür fehlen mir aber Informationen und Fakten, die diese Möglichkeit bestätigen.

Eine weitere Spekulation: Es kann natürlich sein, dass man ihn für unzurechnungsfähig hält und er deshalb in eine psychiatrische Behandlung muss.

Aber es sind Spekulationen, die Beweislage ist mir nicht bekannt.
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